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Anlage B

Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen

Teil B

Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen

1 Allgemeines

1.1 Anwendung

1.1.1 Der Code gilt für alle Öltankschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen nach der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.1 des Teils a der Anlage B.

1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Ladetanks, Pumpenräumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen innerhalb des Ladungsbereiches und in allen Ballasttanks.

1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tankprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss gegebenenfalls eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen.

1.1.4 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Code bestimmt ist.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1Öltankschiff ist ein Schiff, das vorwiegend für die Beförderung von Öl als Massengut gebaut ist, und umfasst Schiffstypen wie beispielsweise Tank-Massengutschiffe (Erz/Öl-Schiffe usw.).

1.2.2Ballasttank ist ein Tank, der vorwiegend für die Beförderung von Salzwasser-Ballast benutzt wird.

1.2.3Kombinierter Lade-/Ballasttank, sofern im Code darauf verwiesen wird, ist ein Tank, der für die Beförderung von Ladung oder Ballastwasser als ein regelmäßiger Bestandteil des Betriebes des Schiffes verwendet wird und als ein Ballasttank behandelt wird. Ladetanks, in denen Wasserballast nur in Ausnahmefällen entsprechend Regel I/18.3 MARPOL befördert werden könnte, sind als Ladetanks zu behandeln.

1.2.4Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand des Schiffskörpers festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.

1.2.5Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers sind, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

1.2.6Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung verlaufenden Bauteile mit ein, wie die Beplattung, die Längsbalken und Längsträger des Decks, die Seiten, der Boden, der Innenboden und die Längsschotte. Bei Öltankschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte

1.2.7 Repräsentative Tanks sind solche Tanks, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Tanks des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Tanks sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.

1.2.8Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.

1.2.9Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen.

1.2.10 EinKorrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als vollständige harte Schutzbeschichtung angesehen. Eine harte Schutzbeschichtung soll üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungssysteme, die weder weiche noch halbharte Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.

1.2.11 Der Beschichtungszustand wird wie folgt definiert:

GUT Zustand mit nur geringfügigen Roststellen;
AUSREICHEND Zustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT;
SCHLECHT Zustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen.

1.2.12Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs mit dem betreffenden Schiff oder gegebenenfalls mit ähnlichen Schiffen bzw. Schwesterschiffen als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.

1.2.13Ladungsbereich

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(Stand: 10.02.2021)

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