Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt

BinSchStrEV
- Inhalt =>

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zuständige Behörden

§ 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer

§ 4 Auflagen

Abschnitt 2
Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften

§ 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum

§ 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung

§ 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten

§ 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen

§ 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile

§ 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen

§ 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte

§ 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr

§ 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

§ 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen

§ 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen

§ 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen

§ 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden

§ 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren

§ 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken

§ 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter

§ 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände

§ 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen

§ 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern

§ 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt

§ 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser

§ 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis

§ 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt

§ 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen

§ 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten

§ 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote

§ 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen

§ 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle

§ 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote

§ 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen

§ 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

§ 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften

§ 38 Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften

§ 39