Regelwerk; Gefahrgut; Binnschifffahrt

BinSchEO
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Schiffseichamt

§ 4 Zentralstelle

§ 5 (aufgehoben)

§ 7 Voraussetzungen

§ 8 Eichschein

§ 9 Verlängerung des Eichscheins

§ 10 Namensänderung

§ 11 Berichtigungen im Eichschein

§ 12 Vorläufige Eichbescheinigung

§ 13 Messgeräte

Zweiter Abschnitt
Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind

§ 14 Genauigkeit

§ 15 Aufnahme der Maße

§ 16 Eichraum

§ 17 Leerebene und untere Eichebene

§ 18 Obere Eichebene

§ 19 Aufmaß und Berechnung

§ 20 Eichmarken

§ 21 Eichzeichen

§ 22 Eichskalen

§ 23 Tragfähigkeit

Dritter Abschnitt
Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind

§ 24 Leerebene und untere Eichebene

§ 25 Ebene der größten Eintauchung

§ 26 Berechnung

§ 27 Tragfähigkeit

§ 28 Eichmarken

§ 29 Eichzeichen

Vierter Abschnitt
Sportboot-Eichverfahren

§ 30 Allgemeines

§ 31 Ebene der größten Eintauchung

§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung

§ 33 Baumuster-Eichung

§ 34 Überprüfung von Nachbauten

§ 35 Eichbescheinigung

§ 36 Eichplakette mit Eichzeichen

§ 37 Grenzfälle

Fuenfter Abschnitt
Nacheichungen und Nachprüfungen

§ 38 Nacheichung

§ 39 Nachprüfung von Eichungen

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 40 Gültigkeit alter Eichscheine

§ 41 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Güterbeförderer)

Anlage 2 Muster des Eichscheins für Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)

Anlage 3 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Güterbeförderer)

Anlage 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)

Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote

Anlage 6