Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

AFS
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Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anwendungsbereich

Artikel 4 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von

Artikel 5 Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der

Artikel 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen

Artikel 7 Facharbeitsgruppen

Artikel 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9 Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von

Artikel 12 Verstöße

Artikel 13 Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16 Änderungen

Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18 Inkrafttreten

Artikel 19 Kündigung

Artikel 20 Verwahrer

Artikel 21 Sprachen

Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2 Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3 Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4 Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 2