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Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Seilbahn-Zuständigkeitsverordnung
Vom 15. Januar 2009
(GVBl. Nr. 3 vom 05.03.2009 S. 93)
Aufgrund von § 18 Abs. 7 des Gesetzes über Seilbahnen im Freistaat Sachsen (Landesseilbahngesetz - LSeilbG) vom 12. März 1998 (SächsGVBl. S. 97, 102), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 168) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesseilbahngesetz (Seilbahn-Zuständigkeitsverordnung - SeilbZuVO) vom 8. Februar 2001 (SächsGVBl. S. 142) wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "und Abs. 2 Nr. 1" wird gestrichen.
2. Die Wörter "das Regierungspräsidium" werden durch die Wörter "die Landesdirektion" ersetzt.
(Stand: 17.02.2021)
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