Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn

LEisenbG - RP -
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Erster Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs

§ 3 Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 4 Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 5 Dauer der Verleihung

§ 6 Voraussetzungen der Verleihung

§ 7 Benutzung öffentlicher Wege in Längsrichtung

§ 8 Antrag

§ 9 Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast

§ 10 Anhörung

§ 11 Wirksamwerden des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 12 Verleihungsurkunde

§ 13 Vorarbeiten

§ 14 Planfeststellung

§ 15 Inhalt und Rechtswirkung der Planfeststellung

§ 16 Planfeststellungsverfahren

§ 17 Enteignung

§ 18 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen

§ 19 Schutzmaßnahmen

§ 20 Bau- und Unterhaltungspflicht

§ 21 Gestattung von Anschlüssen

§ 22 Pflichten bei der Benutzung öffentlicher Wege inLängsrichtung

§ 23 Oberster Betriebsleiter

§ 24 Eröffnung des Betriebes

§ 25 Betriebspflicht

§ 26 Rechtsgeschäfte über Grundstücke

§ 27 Übertragung des Unternehmens oder des Betriebes

§ 28 Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts

§ 29 Genehmigung der Tarife

§ 30 Tarifauflagen

§ 31 Fahrpläne

§ 32 Aufsicht

§ 33 Versicherung

§ 34 Übernahmerecht des Landes

Zweiter Abschnitt
Anschlussbahnen

§ 35 Rechtsstellung

§ 36 Eisenbahnbetriebsleiter

§ 37 Aufsicht

§ 38 Nicht öffentlicher und öffentlicher Personenverkehr

§ 39 Grubenanschlussbahnen

Dritter Abschnitt
Bergbahnen

§ 40 Rechtsstellung

§ 41 Aufsicht

Vierter Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 42 Übertragung von Befugnissen

§ 43 Frühere Genehmigungen für Eisenbahnen des öffentlichenVerkehrs

§ 44 Bereits genehmigte Anschlussbahnen und Bergbahnen

§ 45 Ausführungsvorschriften

§ 46 Bußgeldvorschrift

§ 47 Aufhebungsvorschriften

§ 48