Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
LEisenbG - RP -
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 3 Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 4 Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 5 Dauer der Verleihung
§ 6 Voraussetzungen der Verleihung
§ 7 Benutzung öffentlicher Wege in Längsrichtung
§ 8 Antrag
§ 9 Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast
§ 10 Anhörung
§ 11 Wirksamwerden des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 12 Verleihungsurkunde
§ 13 Vorarbeiten
§ 14 Planfeststellung
§ 15 Inhalt und Rechtswirkung der Planfeststellung
§ 16 Planfeststellungsverfahren
§ 17 Enteignung
§ 18 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen
§ 19 Schutzmaßnahmen
§ 20 Bau- und Unterhaltungspflicht
§ 21 Gestattung von Anschlüssen
§ 22 Pflichten bei der Benutzung öffentlicher Wege inLängsrichtung
§ 23 Oberster Betriebsleiter
§ 24 Eröffnung des Betriebes
§ 25 Betriebspflicht
§ 26 Rechtsgeschäfte über Grundstücke
§ 27 Übertragung des Unternehmens oder des Betriebes
§ 28 Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 29 Genehmigung der Tarife
§ 30 Tarifauflagen
§ 31 Fahrpläne
§ 32 Aufsicht
§ 33 Versicherung
§ 34 Übernahmerecht des Landes
Zweiter Abschnitt
Anschlussbahnen
§ 35 Rechtsstellung
§ 36 Eisenbahnbetriebsleiter
§ 37 Aufsicht
§ 38 Nicht öffentlicher und öffentlicher Personenverkehr
§ 39 Grubenanschlussbahnen
Dritter Abschnitt
Bergbahnen
§ 40 Rechtsstellung
§ 41 Aufsicht
Vierter Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 42 Übertragung von Befugnissen
§ 43 Frühere Genehmigungen für Eisenbahnen des öffentlichenVerkehrs
§ 44 Bereits genehmigte Anschlussbahnen und Bergbahnen
§ 45 Ausführungsvorschriften
§ 46 Bußgeldvorschrift
§ 47 Aufhebungsvorschriften