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Regelwerk
Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 1. Juli 2014
(GV. NRW. Nr. 20 vom 11.07.2014 S. 383)



Auf Grund

und

Artikel 1

§ 7 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 125), die zuletzt durch Verordnung vom 27. November 2012 (GV. NRW. S. 617) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Berichtspflichten" gestrichen.

2. Absatz 1 Satz 2

Die zuständige oberste Landesbehörde berichtet der Landesregierung bis zum 30. Juni 2014 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.

wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

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