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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht

Vom 27. November 2012
(GV.NRW Nr. 34 vom 27.11.2012 S. 617)


Auf Grund

des § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462) -insoweit nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags -

und

des § 22 Absatz 4 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 125), geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2011 (GV. NRW. S. 170), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

"Berührt ein Vorhaben die örtliche Zuständigkeit mehrerer Bezirksregierungen, bestimmt das für Straßenwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium die zuständige Bezirksregierung."

2. Dem § 2 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

"Berührt ein Vorhaben die örtliche Zuständigkeit mehrerer Bezirksregierungen, bestimmt das für Straßenwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium die zuständige Bezirksregierung."

Artikel 2

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