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Anhang 1


Lfd. Nr. Art und Beschreibung des Packmittels Maße in cm Volumen in Liter Benutzung für den Transport von UN. Zulassung
Ja/Nein
Kennzeichnung des Packmittels gem. ADR Digitalfoto
1 Holzkiste 41 x 28 x 25 28,70 L Munitionsteile, Eisenteile, Stoffe mit geringer Explosivmasse, sprengkräftige Kampfmittel Nein keine Kennzeichnung vorhanden, ehemaliges Eigentum der Bundeswehr
2 Holzkiste 41 x 22 x 26 23,45 L Munitionsteile, Eisenteile, Stoffe mit geringer Explosivmasse, sprengkräftige Kampfmittel Nein keine Kennzeichnung vorhanden, ehemaliges Eigentum der Bundeswehr
3 Stahl-IBC (klein) 58 x 64 x 58 215,30 L Brandmunition, Brandbomben Ja 11A/Y
4 Stahl-IBC (gross) 100 x 75 x 81 607,50 L Brandmunition, Brandbomben Ja 11A/X
5 Stahl-Kiste "GUT-Behälter" 104 x 50 x 75 390,00 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
6 Stahl-Container 115 x 50 x 75 431,25 L Brandmunition, Brandbomben Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
7 Aluminium-Tüten (klein) 48 x 38 --- Brandmunition,

Brandbomben

Nein keine Kennzeichnung
8 Aluminium-Tüten (gross) 97 x 77 --- Brandmunition,

Brandbomben

Nein keine Kennzeichnung
9 Treibladungsverpackungsbehälter Durchm. 20 x Länge 68 4,27 L Brandmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
10 Edelstahlbehälter Durchm. 14 x Länge 54 2,37 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
11 Kunststoffröhre Durchm. 14 x Länge 69 3,03 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
12 Kunststoffröhre Durchm. 11 x Länge 48 1,66 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
12a Kunststoffröhre Durchm. 8 x Länge 44 1,11 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
13 Edelstahltonne Durchm. 70 x Länge 100 21,98 L Brandmunition, Reizstoffmunition, Chlorsulfon-Behälter Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
14 Plastikfass 30 Liter 30 L Reizstoffmunition Ja 1H2
15 Plastikfass 60 Liter 60 L Reizstoffmunition Ja 1H2
16 Plastikfass 120 Liter 120 L Reizstoffmunition Ja 1H2
17 Kunststoffbehälter/-röhren Durchm. 22 x Länge 105 7,25 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
17a Kunststoffbehälter/-röhren Durchm. 32 x Länge 124 12,46 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
17b Kunststoffbehälter/-röhren Durchm. 28 x Länge 103 9,05 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
17c Kunststoffbehälter/-röhren Durchm. 28 x Länge 62 5,45 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau
17d Kunststoffbehälter/-röhren Durchm. 32 x Länge 139 13,97 L Kampfstoffmunition Nein keine Kennzeichnung vorhanden, da Selbstbau

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Anhang 2


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT
LADUNG

FUNDMUNITION

Klasse 1

03.04.2006


Feste bis pastöse Stoffe unterschiedlicher Färbung, unlöslich in Wasser, oft geruchlos. Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren .
Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.
Die Umgebung ist durch Flammen, Wärmestrahlung und Flugfeuer gefährdet. Gegenstände können vereinzelt explodieren.
Splitter und Wurfstücke können entstehen.
Bei einem Brand können giftige Gase entstehen

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske) Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m.
Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen
Mit Wassersprühstrahl löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690
SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 
HOHLLADUNGEN

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 

  

SPRENGSTOFF, TYP D

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 

 

SPRENGSCHNUR

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.

Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 
SPRENGKÖRPER

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 
SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690


SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 
SCHNEIDLADUNG, BIEGSAM, GESTRECKT

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske)
Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
 ++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690
SCHRIFTLICHE WEISUNG (UNFALLMERKBLATT) FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

LADUNG

 
ZÜNDVERSTÄRKER

Klasse 1

03.04.2006


Explosive Stoffe und Gegenstände

ART DER GEFAHR
Stoffe und Gegenstände dieser Klasse können in der gesamten Masse (komplette Ladung) explodieren . Die Umgebung ist durch Druckwirkung (Stoßwelle), Flammen und durch Spreng - und Wurfstücke gefährdet.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzanzug SAFEGUARD 3002-A1 inkl. Zusatzausrüstung (Überschuhe, Schutzhandschuhe, ABC-Maske) Augenspülflasche mit reinem Wasser für jede Person.
Beclometason-Dosieraerosol (z.B. Aero Bec)
Warnweste
Handlampe

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN
Keine offenen Flammen, Rauchverbot
Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrsteilnehmer und Passanten warnen
Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem Wind zugewandten Seite aufzuhalten Polizei und/oder Feuerwehr schnellstmöglich verständigen - 110 und/oder 112 ANRUFEN
Fahrzeugführer: Selbstschutz hat Vorrang vor Gefahrenabwehr
Motor abstellen, Fahrzeugelektrik durch Batterietrennschalter ausschalten.
Fahrzeug möglichst in freies Gelände bringen.
Bevölkerung warnen - Explosionsgefahr
Auf windzugewandter Seite bleiben

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN
Alle Personen warnen - Explosionsgefahr.
Für Bergung des Ladeguts - Fachmann hinzuziehen
Herabfallendes oder herausgeschleudertes Ladegut nicht berühren
Sofort die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst) benachrichtigen.

Ausrüstung
  • Zwei reflektierende selbststehende Warnzeichen oder orange Warnblinkleuchten (EX-Ausführung).
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug

FEUER
Wenn möglich, Feuerbekämpfung aus geschützter Stellung heraus vornehmen
Bei Feuer alle warnen - Explosionsgefahr
Nur Entstehungsbrände löschen (Ladung noch nicht vom Feuer erfaßt).
Verletzte schnellstens aus der Gefahrenzone bringen.
Brandstelle sofort verlassen.
Alle Personen (außer Brandschutzkräfte) von der Brandstelle fernhalten, ohne Deckung min. 1000 m. Mindestabstand für Brandschutzkräfte ohne Deckung 350 m, mit Deckung 200 m.
Keine Ladungsbrände löschen

ERSTE HILFE
Unter Beachtung des Selbstschutzes Verletzte retten und Erste-Hilfe leisten.
Personen, die die bei einem Brand oder chemischen Reaktionen entwickelten Gase eingeatmet haben, zeigen nicht unbedingt sofort Symptome - sie hinlegen und ruhig halten, zum Arzt bringen und dieses Merkblatt vorzeigen
Auxiloson Dosier-Aerosol einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Herabgefallene oder herausgeschleuderte Munition / Kampfmittel nicht berühren. Gefahrgutbeauftragter: Herr Reinhard Schlechter ++49 (0) 171 / 1.474.437 Für die Beförderung verantwortlich: Anschrift und Telefon der Bezirksregierung



Gilt nur während des Strassentransportes

Telefonische Rückfrage : Telefonische Rückfrage:
Bezirksregierung Arnsberg, Leitstelle Georg Bezirksregierung Düsseldorf, Leitstelle Martha
++49 (0) 2931 / 822.281 ++49 (0) 211 / 475 2680
++49 (0) 2931 / 8.246.167  ++49 (0) 211 / 475 2690

  .

  zur Anlage der Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 7 GGVSE und § 46 Abs. 2 StVO des IM NRW vom 29.05.2006 Anhang 3


M U S T E R
Bezirksregierung
Kampfmittelräumdienst
  Ausfertigung Nr.
Transportschein
Schein erstellt und berechnet am: durch:  
Kennzeichnung: a) Warntafel  
  b) Gefahrzettel Nr. 1 (Klassen 1.1, 1.2 und 1.3)
Nr. 5.1
Nr. 6.1
 
Art Einzelstück Anzahl Gesamt Bem.
Nettomasse
(kg)
Bruttomasse
(kg)
Gesamtmasse
Netto (kg)
Gesamtmasse
Brutto (kg)

Bomben:
           
Sprengbomben bis 1 kg 0,10 1,00        
Sprengbomben bis 4 kg 0,30 4,00        
Sprengbomben bis 10 kg 0,90 10,00        
Sprengbomben bis 30 kg 5,40 30,00        
Sprengbomben bis 50 kg 25,00 50,00        
Sprengbomben bis 70 kg 37,00 65,00        
Sprengbomben bis 125 kg 59,00 115,00        
Sprengbomben bis 250 kg 125,00 250,00        
Sprengbomben bis 500 kg 213,20 500,00        
Sprengbomben bis 1000 kg 500,00 960,00        
Sprengbomben > 1000 kg 1300,00 1800,00        
             
             
Stabbrandbomben 0,20 2,00        
Brandbomben 15 kg 4,50 15,00        
Brandbomben 50 kg 25,00 50,00        
Brandbomben 250 kg 81,00 250,00        
Leuchtbomben 5,00 18,00        
Blitzlichtbomben 17,00 45,00        
Markierungsbomben 42,00 110,00        
Übungsbomben   50,00        

Kleinmunition:
           
Infanteriemunition / kg ( 10% Ex )            
Leucht- und Signalmunition 0,10 0,01        
Geschosse/Patronen bis 20mm 0,02 0,20        
Zwischensumme (1. Seite) --- ---       ---
 
Übertrag: --- ---       ---

Geschosse / Patronen:
           
Sprenggeschosse bis 40mm 0,08 0,80        
Sprenggeschosse bis 60mm 0,30 2,70        
Sprenggeschosse bis 80mm 0,55 5,00        
Sprenggeschosse bis 95mm 0,90 9,00        
Sprenggeschosse bis 110mm 1,60 16,00        
Sprenggeschosse bis 130mm 2,60 25,00        
Sprenggeschosse bis 150mm 5,60 43,00        
Sprenggeschosse bis 170mm 8,00 68,00        
Sprenggeschosse bis 210mm 15,00 135,00        
Sprenggeschosse > 210mm 25,00 160,00        
Panzergeschosse bis 40mm 0,01 0,70        
Panzergeschosse bis 60mm 0,02 2,40        
Panzergeschosse bis 80mm 0,03 6,80        
Panzergeschosse bis 95mm 0,14 10,20        
Panzergeschosse bis 110mm 0,25 15,00        
Panzergeschosse bis 130mm 0,50 26,40        
Panzgerschosse > 130mm 1,30 45,00        
Wurfgranaten bis 60mm 0,20 1,40        
Wurfgranaten bis 85mm 0,50 5,40        
Wurfgranaten bis 106mm 1,25 7,20        
Wurfgranaten bis 120mm 2,80 16,00        
Raketen / DO-Wf bis 150mm 4,00 35,00        
Raketen / DO-Wf bis 210mm 18,00 112,00        
Raketen / DO-Wf > 210mm 50,00 127,00        

Inf.-KpfMittel:
           
Handgranaten 0,14 0,50        
Gewehrgranaten            
Panzerfaust / Hohlladung 1,40 2,40        
Panzerschreck 0,70 3,50        
Bazooka 4,00 1,50        
PIAT 0,40 2,50        
Zwischensumme (2. Seite) --- ---       ---


Übertrag: --- ---       ---

Minen / PiKpfMittel:
           
Schützenminen 0,45 3,20        
Panzerminen 4,00 6,00        
Riegelminen 4,00 9,20        
Sprengladungen bis 1 kg 0,40 0,50        
Sprengladungen > 1 kg 2,50 3,00        
Sprengkapseln / Zündldg / Deton. 0,01 0,05        

geräumtes Material:
           
Munitionsteile (mit 10% ExStoff)            
Munitionsteile (10% Brand/Nebel)            
loser Sprengstoff ( 100% ExStoff )            
kontaminierte Erde (10% ExStoff)            
Waffen/-teile (ohne ExStoff)            
Eisenschrott (ohne ExStoff)            
NE-Metallschrott (ohne ExStoff)            

Kampf-/Reizstoff:
           
KleinKpfMittel/HGr/GGr            
Sprühbehälter            
Wurfgranaten bis 85mm            
Wurfgranaten bis 120mm            
Wurfgranaten > 120mm            
ArtGeschosse bis 80mm            
ArtGeschosse bis 90mm            
ArtGeschosse bis 110mm            
ArtGeschosse bis 150mm            
ArtGeschosse > 150mm            
Reizstoffflasche            
Ampullen            
Abwurfbehälter / Bomben            
kontaminierte Verpackung            
kontaminierte Erde (Kampfstoff)            

Räummaterial:
           
Zündmittel / Sprengkapseln            
Sprengkörper            
Sprengmasse formbar            
DekontMi TDE 202            
DekontMi DI 60            
GESAMTE LADUNG: --- ---       ---
  1. Der Transportschein besteht aus 4 (vier) Seiten.
  2. Es gibt nur 2 (zwei) Ausfertigungen:
    1. Ausfertigung: Beförderer (im Sinne eines Beförderungspapiers)
    2. Ausfertigung: Übergebender (Beleg)
  3. Freie Eintragungen in den Spalten "Einzelstück" sind bei der Erstellung und vor der Verpackung und Verladung auszufüllen.
  4. Bei der Übernahme im Munitionszerlegebetrieb (MZB) wird zu 100% gezählt bzw. gewogen; abweichende Feststellungen werden durch den dortigen Übernehmenden in der Spalte Bemerkungen eingetragen: ggf. wird ein zusätzlicher Eingangskontrollzettel auf Grund spezieller Identifizierung und Einzelstücknachweisung bei Kampf- und Reizstoff mit Kontrollnummer angelegt.
Beladeort: Datum:
Name:  
Unterschrift  


ENDE

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