Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Allgemeine Anforderungen
§ 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
§ 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
II. Bahnanlagen
§ 4 Allgemeines
§ 5 Gleisbogen und Neigungswechsel
§ 6 Spurweite
§ 7 Überhöhungen
§ 8 Umgrenzung des lichten Raumes
§ 9 Gleisabstand
§ 10 Kabel und Leitungen im Bahnbereich
§ 11 Oberbau und Bauwerke
§ 12 Einfriedigungen und Bahnübergänge
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen
§ 13 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 14 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 15 Radsätze
§ 16 Bremsen
§ 17 Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 18 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 19 Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeug
§ 20 Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen
§ 21 Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen
IV. Bahnbetrieb
§ 22 Eisenbahnbetriebsbedienstete
§ 23 Dienstanweisungen
§ 24 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Anschlußbahn
§ 25 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
§ 26 Fahrgeschwindigkeit
§ 27 Länge der Fahreinheit
§ 28 Bremsberechnung
§ 29 Bewegen der Fahrzeuge
§ 30 Signale
§ 31 Besetzung der Triebfahrzeuge
§ 32 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 33 Unfallmeldungen
V. Bestimmungen für Dritte
§ 34 Allgemeine Bestimmungen
§ 35 Betreten der Bahnanlagen
§ 36 Überqueren der Bahnanlagen
§ 37 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
§ 38 Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 39 Anpassung
§ 40 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Anlage A
zu § 8
Anlage A'
zu § 8
Regellichtraum in der Bügelstromabnehmer bei 1,5 kV Nennspannung
Anlage A"
zu § 8
Erforderliche Vergrößerungen e der halben Breitenmaße des Regellichtraums
Anlage B
zu § 14
Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis
Anlage C
zu § 15
Anlage D
zu §§ 29 (2) und 30 (3)