Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn

BOa NRW
Inhalt =>

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Allgemeine Anforderungen

§ 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter

§ 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde

II. Bahnanlagen

§ 4 Allgemeines

§ 5 Gleisbogen und Neigungswechsel

§ 6 Spurweite

§ 7 Überhöhungen

§ 8 Umgrenzung des lichten Raumes

§ 9 Gleisabstand

§ 10 Kabel und Leitungen im Bahnbereich

§ 11 Oberbau und Bauwerke

§ 12 Einfriedigungen und Bahnübergänge

III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen

§ 13 Beschaffenheit der Fahrzeuge

§ 14 Begrenzung der Fahrzeuge

§ 15 Radsätze

§ 16 Bremsen

§ 17 Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge

§ 18 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge

§ 19 Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeug

§ 20 Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen

§ 21 Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen

IV. Bahnbetrieb

§ 22 Eisenbahnbetriebsbedienstete

§ 23 Dienstanweisungen

§ 24 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Anschlußbahn

§ 25 Sicherung stillstehender Fahrzeuge

§ 26 Fahrgeschwindigkeit

§ 27 Länge der Fahreinheit

§ 28 Bremsberechnung

§ 29 Bewegen der Fahrzeuge

§ 30 Signale

§ 31 Besetzung der Triebfahrzeuge

§ 32 Mitfahren auf Triebfahrzeugen

§ 33 Unfallmeldungen

V. Bestimmungen für Dritte

§ 34 Allgemeine Bestimmungen

§ 35 Betreten der Bahnanlagen

§ 36 Überqueren der Bahnanlagen

§ 37 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen

§ 38 Personenbeförderung auf der Anschlußbahn

VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 39 Anpassung

§ 40 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Anlage A
zu § 8

Anlage A'
zu § 8
Regellichtraum in der Bügelstromabnehmer bei 1,5 kV Nennspannung

Anlage A"
zu § 8
Erforderliche Vergrößerungen e der halben Breitenmaße des Regellichtraums

Anlage B
zu § 14
Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis

Anlage C
zu § 15

Anlage D
zu §§ 29 (2) und 30 (3)