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Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Bremen -
Vom 25. Mai 2021
(BGBl. I Nr. 66 vom 11.06.2021 S. 478)
Archiv: 2009
Aufgrund des § 27 Absatz 3 Satz 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575) verordnet der Senat:
Die Senatorin oder der Senator für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ist zuständig für:
Für die Stadtgemeinde Bremen ist das Bürgeramt Bremen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven zuständig für:
Zuständige Behörde für die Genehmigung von Satzungen der Industrie- und Handelskammer über das Prüfverfahren nach § 27 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist die Senatorin oder der Senator für Kinder und Bildung.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Satz 3 am Tage nach Ihrer Verkündung In Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 4. August 2009 (Brem.GBl. S. 289-223-k-30), die durch die Verordnung vom 10. April 2018 (Brem.GBl. S. 87) geändert worden ist, außer Kraft. § 2 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2021 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 08.07.2022)
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