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Änderung der Seilbahnbekanntmachung
- Bayern -
Vom 20. Oktober 2017
(AllMBl. Nr. 11 vom 30.11.2017 S. 519)
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes und der Seilbahnverordnung ( Seilbahnbekanntmachung - SeilbBek) vom 4. Juni 2007 (A11MB1. S. 277) wird wie folgt geändert:
1. Der Nr. 10 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft."
2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
2.1 Die Angabe "1. Juli 2007" wird durch die Angabe "1. Oktober 2017" ersetzt.
2.2 In den Nrn. 1 und 2 wird die Angabe "-" in der Spalte Geltungsdauer jeweils durch die Angabe "30. Juni 2018" ersetzt.
2.3 In Nr. 3 wird die Angabe "30. April 2012" durch die Angabe "30. April 2022" ersetzt.
2.4 Folgende Nr. 4 wird angefügt:
Lfd. Nr. | Name der Stelle | Anschrift Telefon Telefax E-Mail | Anerkennung | |
Fachgebiet | Geltungsdauer | |||
4 | ROTEC GmbH | Allmersbacher Str. 50 71546 Aspach 01522/4097462 sven.winter@winfla.de | Standseilbahnen Schlepplifte Seilschwebebahnen | 30. September 2022 |
3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2017 in Kraft.
ID 171971
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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