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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen und anderer Rechtsvorschriften
Vom 11. Januar 2012
(GVBl. Nr. 2 vom 31.08.2012 S. 20; 15.07.2013 S. 488 13)
Es erlassen auf Grund von
die Bayerische Staatsregierung,
das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
folgende Verordnung:
§ 1
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
Die Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ( ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Oktober 2010 (GVBl S. 717), wird wie folgt geändert:
1. § 27 wird wie folgt geändert:
a) Der Überschrift werden die Worte "im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts" angefügt.
b) In Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 werden die Worte "die Berufung des Vorsitzenden des Prüfungsrats sowie der weiteren Prüfungsratsmitglieder für das in Nummer" durch die Worte "die Anerkennung zuverlässiger und für die betreffende Prüfung qualifizierter Personen als Prüfer für das in Nr. " ersetzt.
2. Es wird folgender § 27a eingefügt:
" § 27a Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken beim Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zuständig für die Wahrnehmung folgender Aufgaben sind die Regierung von Oberbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben und die Regierung von Mittelfranken für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken:
Die in Satz 1 genannten Regierungen führen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben die Bezeichnung
3 "Es wird folgender § 27b eingefügt:
" § 27b Zuständige Landesbehörde im Sinn des § 29 Abs. 1 Satz 3 LuftVG
Für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde im Sinn des § 29 Abs. 1 Satz 3 LuftVG ist die Regierung, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich der jeweilige Flugplatz liegt."
4 In § 29 Abs. 1 Nr. 2 wird der Wortteil "Kraftdroschken-" durch den Wortteil "Taxi-" ersetzt.
5 In § 30 Nr. 5 wird nach dem Wort "Wirtschaft," das Wort "Infrastruktur," eingefügt.
6. Die Überschrift des Fuenften Teils Dritter Abschnitt erhält folgende Fassung:
alt | neu |
3. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/92 des Rates |
"3. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates". |
7. § 34 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(Stand: 29.08.2018)
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