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Regelwerk; Gefahrgut/Transport, Binnenschifffahrt

VerwarnGKat - Katalog der Verwarnungsgelder zur Landesschifffahrtsverordnung
- Berlin -

Vom 20. August 2020
(ABl. Nr. 37 vom 04.09.2020 S. 4638)



Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport macht bekannt, dass der Katalog der Verwarnungsgelder zur Landesschifffahrtsverordnung-Berlin (VerwarnGKat), der gemäß § 58 Absatz 2 OWiG nähere Bestimmungen für die Erteilung von Verwarnungen bei Verstößen gegen die Landesschifffahrtsverordnung Berlin für die mit dem Erlass über die Ermächtigung von Dienstkräften der Wasserschutzpolizei zur Erteilung von Verwarnungen gemäß § 58, § 57 Absatz 2, § 56 OWiG vom 19. Juli 2019 (ABl. S. 6167) ermächtigten Dienstkräfte der Wasserschutzpolizei enthält, im Benehmen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geändert wurde u nd mit sofortiger Wirkung in der folgenden Fassung gilt.

Katalog der Verwarnungsgelder zur Landesschifffahrtsverordnung
- Berlin -


lfd. Nr. Tatbestände Verstoß gegen LandesschiffVO Betroffener Ordnungswidrigkeit nach LandesschiffVO Verwarnungsgeld Euro
1. Führen eines nicht gekennzeichneten Kleinfahrzeuges § 5 Abs. 2 Sch § 21 Abs. 4 Nr. 2 lit. a 55
2. Nichtmitführen des Befähigungszeugnisses oder -nachweises § 6 Abs. 4 Sch § 21 Abs. 4 Nr. 4 35
3. Unerlaubtes Überschreiten der festgesetzten Abmessungen oder Abladetiefen § 10 Abs. 1 SCH
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 2 lit. c 55
4. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit § 10 Abs. 2 V § 21 Abs. 3 Nr. 2
bis zu 3 km/h 35
um mehr als 3 km/h bis zu 6 km/h 55
5. Nichtbeachtung des Überholverbotes § 11 V § 21 Abs. 3 Nr. 3 35 - 55
6. Verstoß gegen die Vorschrift über gekuppeltes Fahren oder Schleppen § 12 Sch § 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. a 55
7. Verstoß gegen die besonderen Vorschriften über das Stillliegen ohne Behinderung anderer § 13 Abs. 1, 2 oder 4 Sch
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. b 35
8. Verstoß gegen die Vorschrift über das Verhalten beim Stillliegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 Sch
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. c 55
9. Verstoß gegen das Rauchverbot, die Verwendung ungeschützten Lichts oder Feuers § 15 J § 21 Abs. 1 Nr. 3 40
10. Verbotenes Liegen an Umschlagestellen für Tankschiffe § 16 Satz 2 Sch
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. d 55
11. Fahren unter Segel auf Kanälen § 17 Sch § 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. e 20
12. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot von Kleinfahrzeugen § 18 Abs. 1 V § 21 Abs. 3 Nr. 4 35
13. Verstoß gegen die Vorschriften für die Zusammenstellung der Verbände und gekuppelten Kleinfahrzeuge § 18 Abs. 2 Sch
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. a 55
14. Verstoß gegen die Vorschrift über das Stillliegen von unbemannten Kleinfahrzeugen § 18 Abs. 4 Sch
E
§ 21 Abs. 4 Nr. 5 lit. b 55
15. Nichtbezeichnung eines Sportfahrzeuges beim Einsatz von Tauchern § 18a Sch § 21 Abs. 4 Nr. 6 25
16. Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage § 19 Abs. 3 oder § 20 Abs. 2 J § 21 Abs. 1 Nr. 5 55
Legende:

J = Jedermann
V = Verantwortlicher für Kurs und Geschwindigkeit
Sch = Schiffsführer
E = Eigentümer/ Ausrüster


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