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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung des Internationalen Codes für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen (INF Code)

Vom 4. März 2005 a 33/3643.60/1
(VkBl. 2005 S. 176)



Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation hat mit Entschließung MSC.135(76) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 den INF Code vom 17. November 2000 (BAnz. S. 23 322), geändert durch Bekanntmachung vom 21. Oktober 2002 (BAnz. S. 24986), wie folgt geändert:

1. Nummer 1.1.1.3 erhält folgende Fassung:

alt neu
INF-Ladung verpackte bestrahlte Kernbrennstoffe, Plutonium und hochradioaktive Abfälle, die als Ladung gemäß Klasse 7 des IMDG Code, Blatt 10, 11, 12, 13 oder 14 befördert werden;  "INF-Ladung verpackte bestrahlte Brennelemente, Plutonium und hochradioaktive Abfälle, die als Ladung gemäß Klasse 7 des IMDG Codes befördert werden."

2. In Nummer 1.1.1.7 wird der Verweis "VII/14.6" durch den Verweis "VII/1.1 " ersetzt.

ENDE

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