umwelt-online: Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (3)
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Abschnitt 16
Prüfreihe 6
16.1 Einleitung
16.1.1 Die Ergebnisse von vier Prüfarten der Prüfreihe 6 werden angewendet, um festzustellen, welche der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 bei einem Brand inneren oder äußeren Ursprungs oder bei einer Explosion inneren Ursprungs (Kästchen 32, 33, 34, 35, 36 und 37 der Abbildung 10.3) am ehesten dem Verhalten des Produktes entspricht. Die Ergebnisse sind ebenfalls erforderlich, um zu beurteilen, ob ein Produkt der Verträglichkeitsgruppe S zugeordnet werden kann und ob es aus der Sprengstoffklasse (Kästchen 38 und 39 der Abbildung 10.3) ausgeschlossen werden soll oder nicht. Die vier Prüfarten sind:
Prüfart 6 (a): eine Prüfung mit einem einzelnen Versandstück, um festzustellen, ob eine Massenexplosion des Inhaltes stattfindet;Prüfart 6 (b): eine Prüfung mit Versandstücken mit einem explosiven Stoff oder Gegenständen mit Explosivstoff oder nicht verpackten Gegenständen mit Explosivstoff, um festzustellen, ob eine Explosion von einem Versandstück auf ein anderes oder von einem unverpackten Gegenstand auf einen anderen übertragen wird;
Prüfart 6 (c): eine Prüfung mit Versandstücken mit einem explosiven Stoff oder Gegenständen mit Explosivstoff oder mit unverpackten Gegenständen mit Explosivstoff, um festzustellen, ob bei einem Brand eine Massenexplosion oder die Gefahr von gefährlichen Wurfteilen 1), Wärmestrahlung und/oder heftigem Abbrand oder ein anderer gefährlicher Effekt auftritt; und
Prüfart 6 (d): eine Prüfung mit einem Versandstück mit Gegenständen mit Explosivstoff, auf die die Sondervorschrift 347 des Kapitels 3.3 der Modellvorschriften anzuwenden ist, ohne Einschluss, um zu ermitteln, ob gefährliche Wirkungen außerhalb des Versandstücks, hervorgerufen durch nicht beabsichtigte Anzündung oder Zündung des Inhalts, auftreten.
16.2 Prüfverfahren
16.2.1 Die zurzeit angewendeten Prüfverfahren sind in Tabelle 16.1 aufgelistet.
Tabelle 16.1: Prüfverfahren für Prüfreihe 6
Code | Prüfverfahren | Abschnitt |
6 (a) | Einzelpackstückprüfung * | 16.4.1 |
6 (b) | Stapelprüfung * | 16.5.1 |
6 (c) | Außenbrand-(Bonfire)-Prüfung * | 16.6.1 |
6 (d) | Einzelversandstückprüfung ohne Einschluss * | 16.7.1 |
*) Empfohlene Prüfung. |
16.2.2 Die Prüfverfahren 6 (a), 6 (b), 6 (c) und 6 (d) werden normalerweise in alphabetischer Reihenfolge ausgeführt. Es ist jedoch nicht immer notwendig, alle Prüfverfahren durchzuführen. Es ist jedoch nicht immer notwendig diese Reihenfolge einzuhalten oder alle Prüfverfahren durchzuführen.
16.2.3 Wenn in einer Prüfung des Prüfverfahrens 1 (a) ein Stoff ein "-"-Ergebnis (keine Weiterleitung einer Detonation) liefert, kann auf die Prüfung 6 (a)
(Stand: 13.08.2024)
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