Regelwerk, Gefahrgut/Transport, ADR /RID

GGVSEB
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Zulassung zur Beförderung

§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5 Ausnahmen

§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen

§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

§ 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks

§ 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße

§ 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde

§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18 Pflichten des Absenders

§ 19 Pflichten des Beförderers

§ 20 Pflichten des Empfängers

§ 21 Pflichten des Verladers

§ 22 Pflichten des Verpackers

§ 23 Pflichten des Befüllers

§ 23a Pflichten des Entladers

§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26 Sonstige Pflichten

§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr

§ 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr

§ 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr

§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt

§ 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt

§ 35 Verlagerung

§ 35a Fahrweg im Straßenverkehr

§ 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten

§ 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a

§ 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte

§ 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate

§ 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

§ 38 Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (weggefallen)

Anlage 2 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu ADR/RID/ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen

Anlage 3 Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID
(zu § 36b)

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Anforderungen an die Umschließungen und deren Ladungssicherung

3. Brand- und Explosionsschutz

4. Zusätzliche Anforderungen für die Beförderung flüssiger Metalle in Tiegeln

4.1 Konstruktion und Prüfung der Tiegel

4.2 Erstmalige Prüfung der Tiegel vor der Inbetriebnahme

4.4 Wiederkehrende Prüfung der Tiegel

4.5 Außerordentliche Prüfung der Tiegel

4.6 Kennzeichnung der Tiegel

4.7 Führen einer Tiegelakte (Wartungs- und Prüfbuch)

4.8 Beförderung der Tiegel

4.9 Anforderungen an die Fahrzeugführer

5. Sondervorschriften für den Transport von flüssigem Eisen in Torpedo- oder Rohrpfannenwagen (Pfannen) mit der Eisenbahn

Anhang 1

Anhang 2