Regelwerk, Gefahrgut/Transport

GGAV
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

§ 3 Grenzüberschreitende Beförderung

Anlage Ausnahmen
(zu § 1 Absatz 2)

Erklärung der verwendeten Abkürzungen

Ausnahme 1 bis Ausnahme 7 - offen -

Ausnahme 8 (B)
Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 3 der GGVSEB

2 Bau und Ausrüstung

3 Betriebsvorschriften

4 Zulassungszeugnis

5 Sonstige Vorschriften

Ausnahme 9 (B, E, S)
Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 der GGVSEB

2 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 10 bis Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 (S)
Beförderungspapier

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB

2 Befreiung vom Beförderungspapier

3 Verzicht auf Angaben im Beförderungspapier

4 Sonstige Vorschriften

5 Befristung

Ausnahme 19 - offen -

Ausnahme 20 (B, E, S)
Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 sowie den §§ 18, 21 und 22 der GGVSEB

2 Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung

3 Verantwortlichkeiten

4 Sonstige Vorschriften

5 Beförderungspapier

6 Befristung

Ausnahme 21 (B, E, S)
Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Befristung

Ausnahme 22 (E, S)
Saug-Druck-Tanks

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der GGVSEB

2 Sonstige Vorschriften

3 Angaben in der ADR-Zulassungsbescheinigung, im Prüfbericht und im Beförderungspapier

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 (S)
Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB

2 Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum von höchstens 1.000 Liter

3 Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum über 1.000 Liter und Fahrzeuge, die ungereinigte leere Eichnormale mit einem Fassungsraum über 1.000 Liter befördern

4 Sonstige Vorschriften

5 Befristung

Ausnahme 25 bis Ausnahme 27 - offen -

Ausnahme 28 (E, S)
Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der GGVSEB

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit oder Wagen

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

7 Befristung

Ausnahme 29 und Ausnahme 30 - offen -

Ausnahme 31 (S)
Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB

2 Bei Prüfungsfahrten im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen

3 Befristung

Ausnahme 32 (S, E)
Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr

1 Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1

2 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 33 (M)
Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen, die Küstenschifffahrt betreiben

1 Abweichend von § 3 Absatz 1 der GGVSee d

2 Anwendungsbereich

3 Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter

4 Eignungsbescheinigung

5 Feuerlöscheinrichtungen

6 Mengengrenzen

7 Meldepflicht

8 Sicherungsmaßnahmen

9 Angaben im Beförderungspapier

10 Schriftliche Weisungen

11 Anlaufbedingungsverordnung

Ausnahme 34 (M)
Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore-Versorgung

1 Art der Beförderungsdurchführung

2 Verpackung und Kennzeichnung von Versandstücken

3 Dokumentation

4 Ladung

5 Menge der Güter

6 Von der Freistellung ausgenommene Güter