Regelwerk; Gefahrgut/Transport
Gefahrgut-AusnahmeVO
Inhalt =>
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
§ 3 Grenzüberschreitende Beförderung
Anlage Ausnahmen:
8 (B) Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren
2 Bau und Ausrüstung
3 Betriebsvorschriften
4 Zulassungszeugnis
5 Sonstige Vorschriften
9 (B, E, S) Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 - offen -
18 (S) Beförderungspapier
2 Befreiung vom Beförderungspapier
3 Verzicht auf Angaben im Beförderungspapier
4 Sonstige Vorschriften
5 Befristung
19 (B, E, S) Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen
2 Freistellung
5 Beförderungszulassung
6 Sonstige Vorschriften
7 Angaben im Beförderungspapier
Ausnahme 20 (B, E, S) Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
2 Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung
2.4 Tabelle der gefährlichen Abfälle
2.5 Sonstige Vorschriften
2.12 Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), die eingedrückt, aber noch dicht sind, dürfen nur in Fässern,
3 Verantwortlichkeiten
4 Sonstige Vorschriften
5 Beförderungspapier
6 Befristung
21 (B, E, S) Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln
1 Zusammenpackungszulassung
2 Verpackung
2.2 Bauartprüfung
3 Sonstige Vorschriften
4 Angaben im Beförderungspapier
5 Befristung
22 (E, S) Saug-Druck-Tanks
2 Sonstige Vorschriften
3 Angaben in der ADR-Zulassungsbescheinigung, im Prüfbericht und im Beförderungspapier
23 - offen -
24 (S) Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen
4 Sonstige Vorschriften
5 Befristung
28 (E, S) Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern
2 Tabelle der Gefahrgüter
3 Verpackung
4 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit oder Wagen
5 Sonstige Vorschriften
6 Angaben im Beförderungspapier
7 Befristung
31 (S) Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen
32 (S, E) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr
33 (M) Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen, die Küstenschifffahrt betreiben
2 Anwendungsbereich
3 Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter
4 Eignungsbescheinigung
5 Feuerlöscheinrichtungen
6 Mengengrenzen
7 Meldepflicht
8 Sicherungsmaßnahmen
9 Angaben im Beförderungspapier
10 Schriftliche Weisungen