Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Luftfahrt
Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal
§ 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
§ 3 Anwendbare Vorschriften
§ 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
§ 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
§ 6 Durchführungsbestimmungen
§ 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
§ 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
§ 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
§ 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
§ 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
§ 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
§ 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
§ 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
§ 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
§ 18 Zuverlässigkeit
§ 19 Bewerbermeldung
§ 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
§ 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
§ 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 22 Alleinflüge
§ 23 Ausbildungsbetriebe
§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
§ 25 Form der Ausbildungserlaubnis
§ 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
§ 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
§ 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
§ 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
§ 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
§ 33 (aufgehoben)
§ 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 (aufgehoben)
§ 38 (aufgehoben)
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 (aufgehoben)
§ 40a (aufgehoben)
§ 41 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2
Luftsportgeräteführer
§ 42 Fachliche Voraussetzungen
§ 43 Prüfung
§ 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
§ 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
§ 46 (aufgehoben)
§ 47 (aufgehoben)
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 (aufgehoben)
§ 50 (aufgehoben)
§ 51 (aufgehoben)
§ 52 (aufgehoben)
§ 52a (aufgehoben)
§ 52b (aufgehoben)
§ 53 (aufgehoben)
§§ 54 bis 61 (aufgehoben)
Unterabschnitt 3
Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
§ 62 Fachliche Voraussetzungen
§ 63 Prüfung
§ 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
§ 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
§§ 66 bis 76 (aufgehoben)
Unterabschnitt 4
Berechtigung für Langstreckenflug
§ 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
§§ 78 bis 80 (aufgehoben)
Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
§ 81 Kunstflugberechtigung
§ 82 (aufgehoben)
§ 83 (aufgehoben)
§ 84 Schleppberechtigung
§ 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
§ 85 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
§§ 86 und 87 (aufgehoben)
Unterabschnitt 6
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
§ 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung nach JAR-FCL 1, 2 und 4deutsch
§ 88a (aufgehoben)
§ 89 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
§§ 90 bis 93 (aufgehoben)
§ 94 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern
§ 95 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern
§ 95a Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
§ 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
§§ 97 und 97a (aufgehoben)
§§ 98 bis 103 (aufgehoben)
Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
§ 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
§ 109 Prüfung
§ 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
§ 111 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal
§ 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
U nterabschnitt 3
Flugdienstberater
§ 112 Fachliche Voraussetzungen
§ 113 Prüfung
§ 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit der Lizenz
Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
§ 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
§ 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit der Lizenz
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
§ 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
§§ 118 und 119 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
§ 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
§ 122 Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme vonFluggästen
§ 123 (aufgehoben)
§ 124 Anrechnung von Flugzeiten in besonderen Fällen
§ 125 Nachweis über Sprachkenntnisse
§ 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 126 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2a
(aufgehoben)
§ 127 (aufgehoben)
Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
§ 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
§ 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
§ 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
§ 130 (aufgehoben)
Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
§ 131 Zuständige Stellen
§ 132 Antragstellung
§ 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
§ 133a (aufgehoben)
§ 134 Ordnungswidrigkeiten
§ 135 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11)
Muster 1 (aufgehoben)
Muster 2 (aufgehoben)
Muster 3 Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer
Muster 4 Luftfahrerschein für Freiballonführer
Muster 5 Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer
Muster 6 Luftfahrerschein für Luftschiffführer
Muster 7 (aufgehoben)
Muster 8 Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern
Muster 9 Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät
Muster 9a Luftfahrerschein für Fallschirmspringer
Muster 10 Luftfahrerschein für Flugdienstberater
Muster 11 Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmten Luftfahrtgerät
Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
(zu § 125a)
Anlage 3 Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung