Die Einweisung zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderer Gegenständen mit Luftfahrzeugen besteht aus einer Einweisung am Boden und einer Flugeinweisung. Die Einweisung am Boden muss der Flugeinweisung vorausgehen. Die Flugeinweisung soll bei unterschiedlichen Windverhältnissen durchgeführt werden. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
Bodeneinweisung
Einweisen des Bewerbers in den Startvorgang bei Berücksichtigung der zu schleppenden Last
Einweisung in die verwendeten Signale und Zeichen der Helfer am Boden
Funkverkehr
Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen
Anpassen der Schleppgeschwindigkeit an die Geschwindigkeit des zu schleppenden Luftfahrzeugs oder des anderen Gegenstandes
Hinweis auf die ggf. wesentlich verminderte Reisegeschwindigkeit des Schleppflugzeuges und die Auswirkungen auf die Flugleistungen
Beachten der Angaben zum Schleppen in den Flug- und Betriebshandbüchern der beteiligten Luftfahrzeuge (Anhängelast, Sollbruchstelle)
Seillänge
Sollbruchstelle
Bugkupplung
Schwerpunktkupplung
Verhalten bei Führungs- und Bedienungsfehlern des geschleppten Luftfahrzeugführers
Verhalten bei unvorhergesehenem Ausklinken des geschleppten Luftfahrzeugs oder anderen Gegenstandes während des Starts
Verhalten bei falscher Steuerführung des geschleppten Luftfahrzeugs (Übersteigen, Unterfliegen)
Festlegen des beabsichtigten Kurses, Raumeinteilung, Berücksichtigung der Windversetzung
Beim Schleppen von Luftfahrzeugen Absprache mit dem Luftfahrzeugführer Kurvenflug, geringe Querneigung
Anflug zum Ausklinkpunkt
Aufforderung zum Ausklinken
genaue Beobachtung des Ausklinkvorgangs
Änderung des Flugzustands erst, wenn das Ausklinken sicher erkannt ist und eine ausreichende Entfernung von dem geschleppten Luftfahrzeug oder Schleppgegenstand erreicht ist
Anflug mit anhängendem Seil oder anderem Schleppgegenstand Einordnen in die Flugplatzverkehr
Seilabwurf
Beobachtung des Signals nach Abwurf des Seils
Verhalten in besonderen Fällen, insbesondere bei Störungen, in Notfällen und bei Unfällen
Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp
Aufbau der Schlinge ohne und mit dem Schleppgegenstand
Verhalten bei Nichtaufnahme der Schlinge oder Verlust des Schleppgegenstandes
Verhalten bei Landung mit anhängendem Schleppgegenstand
Flugeinweisung
Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen ohne Fangschlepp Mindestens fünf Starts und Schleppflüge mit Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Bei mindestens einem Flug ist in sicherer Höhe die Auswirkung auf den Schleppverband durch falsche Steuerführung (Übersteigen, Unterfliegen) zu demonstrieren. Dieser Flug muss vor den Alleinflügen des Bewerbers durchgeführt werden
Bei anderen Gegenständen ist der Gegenstand ggf. im Fluge auszulassen und wieder einzuholen
Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp
Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge ohne Schleppgegenstand in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge mit Schleppgegenstand, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Befähigungsnachweis zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen
Name und Vorname des Bewerbers: _______________________________________________________