umwelt-online: 2. DV LuftPersV - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (4)
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Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer  Anlage 5B
(zu § 8 )

Allgemeines

Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.

Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug

Bodeneinweisung

Wirkungsweise und Bedienung der Ruder

Rollübungen

Geradeausflug

Kurvenflug

Langsamflug

Start

In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.

Platzrunde

BILD

  1. Start
  2. Ausklinken bei Windenstart
  3. 90°-Kurve zum Querabflug
  4. 90°-Kurve zum Gegenanflug
  5. Position, normal 150 m über Grund
  6. 90°-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
  7. 90°-Kurve zum Endanflug
  8. Landung

Landen

Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand

Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges

Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.

Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten

Flüge mit und ohne Fluglehrer

Gleichbleibende Kreisflüge

Kurvenwechsel

Schnellflug

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(Stand: 29.08.2018)

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