Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung
Voraussetzungen für den Flugbetrieb Verhalten auf dem Flugplatz
Einweisung in den Schuldoppelsitzer
Transport und Montage des Segelflugzeuges
Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
Überprüfung vor jedem Start
Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
Einweisung Haubennotabwurf
Notausstieg
Gewöhnungsflüge
Wirkungsweise und Bedienung der Ruder
Höhenruder
Seitenruder
Querruder
Landehilfen
Trimmung
Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
Rollübungen
Rollübungen bei Querneigungen von 20-30°
Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
Geradeausflug
den schiebefreien Geradeausflug
bei festgelegtem Kurs
gleich bleibender Fahrt
Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen
Kurvenflug
Kurven mit 30° Querneigung
Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30°, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
Einleiten und Beenden nach Blickpunkt
Langsamflug
Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen
Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns
Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden
Start
In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.
Windenstart
Übergang in den Steigflug
Steigflug
Ausklinken
Übergang zum Horizontalflug
Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)
Schleppstart hinter Luftfahrzeugen
Anrollen Abheben
Steigflug geradeaus
Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung
Steigflugkurven bis zu 40° Querneigung
Kreiswechsel
Horizontalschlepp
Tiefschlepp
Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition
Abwärtsschlepp
Verhalten bei Schleppunterbrechung
Verhalten bei besonderen Fluglagen
Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller
Verhalten bei Startunterbrechung
Platzrunde
Einteilen des Flugwegs bis zur Position
Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve
BILD
Start
Ausklinken bei Windenstart
90°-Kurve zum Querabflug
90°-Kurve zum Gegenanflug
Position, normal 150 m über Grund
90°-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
90°-Kurve zum Endanflug
Landung
Landen
Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand
besondere Fälle beim Landeanflug
zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren
Landungen unter besonderen Windverhältnissen
Seitenwind
Rückenwind
Böigkeit im Landeanflug ausgleichen
aus geradlinigem Anflug landen
drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges
Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Flüge mit und ohne Fluglehrer
Gleichbleibende Kreisflüge
gleichbleibende Kreisflüge mit 30° - 45° Querneigung
Kreisflug mit 30° - 45° Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen
Kurvenwechsel
schneller Kurvenwechsel bei 30° - 45°Querneigung
Schnellflug
Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
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(Stand: 29.08.2018)
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