umwelt-online: 2. DV LuftPersV - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3)
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  Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm Anlage 3A
(zu § 6)

Die praktische Einweisung ist auf einem mit einem Doppelsteuer ausgerüsteten und für die Ausbildung geeigneten viersitzigen Flugzeug der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 kg durchzuführen.

Allgemeines

Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.

Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.

Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.

Flugausbildung bis zum Alleinflug

Bodeneinweisung

Anlassen

Rollen

Kontrollen vor dem Start

Start

Anmerkung:
Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.

Steigflug

Horizontal- und Kurvenflug

Langsamflug

Kurvenflug

Sinkflug

Platzrunde

  1. Start
  2. Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
  3. Steigflugkurve bis 20° Querneigung, 90°-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
  4. Am Wendepunkt; 90°-Kurve bis maximal 30° Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
  5. Reiseflugbedingungen
  6. Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen
  7. Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
  8. Am Wendepunkt: 90°-Kurve bis max. 30° Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
  9. Sinkflug einleiten
  10. Am Wendepunkt: 90°-Kurve bis max. 30° Querneigung zum Endanflug.
    Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher
    Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.
  11. Landekontrolle laut Klarliste
  12. Landung

Durchstarten und Landen

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(Stand: 29.08.2018)

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