Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Luftfahrt

Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz
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Erster Abschnitt
Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Zweck und Gegenstand der Untersuchung

Zweiter Abschnitt
Organisation

§ 4 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

§ 5 Zusammenarbeit mit anderen Staaten

§ 6 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation

§ 7 Unterrichtung anderer Behörden

Dritter Abschnitt
Untersuchung

§ 8 Untersuchungsstatus

§ 9 Untersuchungsverfahren

§ 10 Einleitung der Untersuchung

§ 11 Untersuchungsbefugnisse

§ 12 Unfallstelle

§ 13 Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs

§ 14 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 15 Besorgnis der Befangenheit

§ 16 Nachweismittel

Vierter Abschnitt
Berichte und ihre Bekanntgabe

§ 17 Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts

§ 18 Untersuchungsbericht

§ 19 Sicherheitsempfehlungen

§ 20 Ausländische Untersuchungsberichte

§ 21 Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht

§ 22 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Fuenfter Abschnitt
Untersuchungskammer

§ 23 Zuständigkeit

Sechster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 24 Kostentragung

§ 25 Verarbeitung von Daten

§ 26 Datenübermittlung an öffentliche Stellen

§ 27 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 28 Flugsicherheitsarbeit

§ 29 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 30 Bußgeldvorschriften

Anhang