Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Untersuchungs- und Meldepflicht
§ 3 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder
§ 4 Maßnahmen an der Unfallstelle
§ 5 Untersuchungsbericht
§ 6 Sicherheitsempfehlungen
§ 7 Jahresbericht
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Anlage Inhalt der Meldung im Fall von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb