zurück |
ADR Anlage B, Anhang B.3
♦
Bescheinigung der Zulassung von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
ADR 01
Bem.
1. Bescheinigung Nr.
Es wird bestätigt, daß das nachstehend bezeichnete Fahrzeug die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für die Zulassung zur Beförderung von gefährlichen Gütern im internationalen Straßenverkehr erfüllt.
2. Hersteller und Art des Fahrzeugs
3. Amtliche(s) Kennzeichen (wenn vorhanden) und Fahrgestellnummer ..................................................
4. Name und Betriebssitz des Beförderers, Verwenders (Halters) oder Eigentümers ................................
........................................................................................................................................................................
5. Das oben beschriebene Fahrzeug ist den in Rn. 10.282 der Anlage B zum ADR vorgesehenen Prüfungen unterzogen worden und erfüllt die Anforderungen für die Zulassung zur internationalen Beförderung auf der Straße von gefährlichen Gütern der nachstehend aufgeführten Klassen, Ziffern und Buchstaben (falls erforderlich sind die Benennung oder die Kennzeichnungsnummer des Stoffes anzugeben):
6. Bemerkungen: | |
7. Gültig bis | Stempel der Ausgabestelle
Ort: Datum: Unterschritt: |
8. Gültigkeit verlängert bis | Stempel der Ausgabestelle
Ort: Datum: Unterschrift: |
9. Gültigkeit verlängert bis | Stempel der Ausgabestelle
Ort: Datum: Unterschrift: |
10. Gültigkeit verlängert bis | Stempel der Ausgabestelle
Ort: Datum: Unterschrift: |
11. Gültigkeit verlängert bis | Stempel der Ausgabestelle
Ort: Datum: Unterschrift: |
weiter |
(Stand: 29.08.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion