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Prüfungen und Güteanforderungen für das Tankbaumuster

213.141

Das Tankbaumuster wird durch einen von den zuständigen Behörden einer Vertragspartei anerkannten Sachverständigen einer Flüssigkeitsdruckprobe unterzogen.

Ist das Tankinnere durch Zwischenwände oder Schwallwände unterteilt, so wird die Prüfung an einer besonders für diesen Zweck hergestellten Einheit durchgeführt, die die gleichen Böden besitzt wie der ganze Tank und dem Teil des Tanks entspricht, der unter normalen Betriebsbedingungen den größten Beanspruchungen ausgesetzt ist.

Diese Prüfung ist nicht erforderlich, wenn sie mit Erfolg bereits an einer anderen Baumustereinheit von gleichem oder größerem Querschnitt durchgeführt wurde, die der betreffenden Baumustereinheit geometrisch ähnlich ist, auch wenn diese Einheit eine andere innere Oberflächenschicht besitzt.

Die Prüfung muß ergeben, daß die Baumustereinheit unter normalen Betriebsbedingungen einen Faktor von mindestens 7,5 gegen Bruch aufweist.

Es muß, z.B. rechnerisch, nachgewiesen werden, daß die in Rn. 213.140 ( 4) angegebenen Sicherheitsfaktoren gegen Bruch für jeden Abschnitt des Tanks eingehalten sind.

Ein Bruch liegt vor, wenn die Prüfflüssigkeit in einem Strahl aus dem Tank entweicht. Demnach sind ein Aufblättern der Schichten und das tropfenförmige Austreten der Flüssigkeit durch diese Aufblätterungen vor dem Bruch zulässig. Die Baumustereinheit ist mit folgendem Flüssigkeitsdruck zu prüfen:

H = 7,5 x d x h,

wobei H die Höhe der Wassersäule
h die Höhe des Tanks
d die Dichte des Füllguts ist.

Erfolgt ein Bruch bei einer Höhe der Wassersäule H1, die kleiner ist als H, so muß trotzdem folgende Bedingung erfüllt sein:

H1> 7,5 x d x (h-h1),

wobei h1die Höhe des höchsten Punktes ist, an dem der erste Flüssigkeitsstrahl entweicht.

Tritt am Punkt h1eine zu große Flüssigkeitsmenge aus, so ist unbedingt eine Reparatur vorzunehmen und an diesem Punkt vorübergehend eine Verstärkung anzubringen, damit die Prüfung bis zur Höhe H fortgesetzt werden kann.

Kontrolle der Übereinstimmung der in Serien gefertigten Tanks mit dem Baumuster

213.142

(1) Die Kontrolle der Übereinstimmung der in Serien gefertigten Tanks mit dem Baumuster erfolgt in der Weise, daß eine oder mehrere der in Rn. 213.140 genannten Prüfungen durchgeführt werden.

Die Messung des Polymerisationsgrades wird jedoch ersetzt durch die Messung der Barcolhärte.

(2) Barcolhärte:

Die Prüfung muß nach geeigneten Verfahren 55 durchgeführt werden. Die an der Innenseite des fertigen Tanks gemessene Barcolhärte darf nicht geringer sein als 75 % des im Laboratorium an reinem gehärtetem Kunstharz ermittelten Wertes.

(3) Der Glasfaseranteil muß innerhalb der nach Rn. 213.140 ( 2) vorgeschriebenen Grenzen liegen und darf außerdem um nicht mehr als 10 % von dem für das Tankbaumuster festgelegten Anteil abweichen.

Prüfungen und Güteanforderungen für alle Tanks vor deren Inbetriebnahme

Dichtheitsprüfung

213.143

Die Dichtheitsprüfung ist nach den Vorschriften der Rn. 211.150, 211.151 und 211.152 durchzuführen; der Stempel des Sachverständigen ist am Tank anzubringen.

213.144-
213.149

Abschnitt 5

Besondere Vorschriften für Tanks
zur Beförderung von Stoffen mit einem Flammpunkt von 55 °C und darunter

213.150

Der Tank muß so gebaut sein, daß durch Ableitung statischer Elektrizität von den einzelnen Bauteilen elektrostatische Aufladungen verhindert werden.

213.151

Alle metallischen Teile des Tanks und des Fahrzeugs sowie die stromleitenden Wandschichten müssen miteinander verbunden sein.

213.152

Der Widerstand zwischen jedem leitenden Teil und dem Fahrgestell darf nicht größer als 106 Ohm sein.

Verhinderung von Gefahren durch Aufladungen infolge Reibung

213.153

Der Oberflächenwiderstand und der Entladungswiderstand der gesamten Tankoberfläche zur Erde müssen den Bestimmungen der Rn. 213.154 entsprechen.

213.154

Der Oberflächenwiderstand und der Entladungswiderstand zur Erde müssen entsprechend Rn. 213.155 den folgenden Vorschriften genügen:

(1) Wände ohne elektrisch leitende Teile:

  1. Begehbare Oberflächen:

    Der Entladungswiderstand darf 108 Ohm nicht übersteigen.

  2. Andere Oberflächen:

Der Oberflächenwiderstand darf 109 Ohm nicht übersteigen

(2) Wände mit elektrisch leitenden Teilen:

  1. Begehbare Oberflächen:

    Der Entladungswiderstand zur Erde darf 108 Ohm nicht übersteigen.

  2. Andere Oberflächen:

Die Leitfähigkeit wird als ausreichend angesehen, wenn die größte Dicke der nichtleitenden Schichten über den leitenden Teilen, z.B. leitendes Blech, Metallnetz oder anderes geeignetes Material, die mit der Erdung verbunden sind, nicht mehr als 2 mm und bei Metallnetzen die Maschenfläche nicht mehr als 64 cm2beträgt.

(3) Alle Messungen des Oberflächenwiderstandes und des Entladungswiderstandes zur Erde sind am Tank selbst vorzunehmen; sie müssen spätestens nach einem Jahr wiederholt werden, um sicherzustellen, daß die vorgeschriebenen Widerstände nicht überschritten werden.

Prüfverfahren

213.155

  1. Oberflächenwiderstand (R100) - (Isolationswiderstand) in Ohm - Elektroden mit leitender Farbe nach Abbildung 3 der CEI-Empfehlung 167 von 1964, gemessen bei Normalatmosphäre 23/50 nach der ISO-Empfehlung R 291 Ziffer 3.1 von 1963.
  2. Der Entladungswiderstand zur Erde in Ohm ist das zwischen der nachstehend beschriebenen mit der Oberfläche des Fahrzeugtanks verbundenen Elektrode und dem geerdeten Fahrgestell des Fahrzeugs gemessene Verhältnis von Gleichspannung zum Gesamtstrom. Die Prüfstücke müssen den Bedingungen der Ziffer 1 entsprechen. Die Elektrode ist eine Scheibe mit einer Oberfläche von 20 cm2und einem Durchmesser von 50 mm. Ihre enge Verbindung mit der Oberfläche des Tanks ist z.B. durch feuchtes Papier, durch einen feuchten Schwamm oder durch anderes geeignetes Material sicherzustellen. Das geerdete Fahrgestell des Fahrzeugs wird als die andere Elektrode verwendet. Ein Gleichstrom mit einer Spannung von 100 bis etwa 500 V ist anzulegen. Die Messung ist eine Minute nach dem Anlegen der Prüfspannung vorzunehmen. Die Elektrode darf an jedem beliebigen Punkt der Innen- oder Außenfläche des Tanks angebracht sein.

Falls eine Messung am Tank nicht möglich ist, kann diese auch unter den gleichen Bedingungen an einem Prüfstück im Laboratorium vorgenommen werden.

Verhinderung von Gefahren durch Aufladungen beim Füllen

213.156

Geerdete Metallteile sind so zu verwenden und anzuordnen, daß jederzeit während des Füllens oder Entleerens die mit dem Stoff in Verbindung stehende geerdete Metallfläche mindestens 0,04 m2je Kubikmeter des im Tank zum jeweiligen Zeitpunkt enthaltenen Stoffes beträgt, und daß sich kein Teil des Stoffes mehr als 2,0 m vom nächstgelegenen geerdeten Metallteil befindet. Ein solches Metallteil kann sein:

  1. eine Bodenklappe, eine Rohröffnung oder eine Metallplatte, vorausgesetzt, daß die gesamte Oberfläche des mit der Flüssigkeit in Berührung kommenden Metalls nicht kleiner ist, als die vorgeschriebene Oberfläche, oder
  2. ein Metallgewebe, dessen Drähte mindestens 1 mm dick sind und dessen größte Maschenfläche 4 cm2beträgt, vorausgesetzt, daß die Gesamtfläche des mit der Flüssigkeit in Berührung kommenden Gewebes nicht kleiner ist als die vorgeschriebene Oberfläche.

213.157

Die Rn. 213.156 gilt nicht für solche Tanks aus verstärktem Kunststoff, die mit einer anderen Einrichtung zur Verhinderung von Aufladungen während des Füllens versehen sind, es sei denn, daß durch eine nach Rn. 213.158 durchgeführte Vergleichsprüfung nachgewiesen wurde, daß die Relaxationszeit der während des Füllens im Tank entstandenen Aufladung dieselbe ist, wie die bei einem Metalltank mit vergleichbaren Abmessungen.

Vergleichsprüfung

213.158

(1) Eine Vergleichsprüfung der Relaxationszeit der elektrostatischen Aufladung unter den in Absatz 2 beschriebenen Prüfbedingungen ist an einem Baumuster eines Tanks aus verstärktem Kunststoff und eines Stahltanks wie folgt durchzuführen (siehe Abbildung 3):

  1. Der Tank aus verstärktem Kunststoff ist seiner üblichen Verwendung entsprechend auf einem ein Fahrzeugfahrgestell simulierenden Stahluntersatz zu befestigen; er ist mindestens zu 75 % mit Dieselöl zu füllen, von dem ein Teil so durch einen geeigneten Mikrofilter zu leiten ist, daß die Aufladungsdichte der Gesamtdurchflußmenge etwa 100 µC/m3beträgt.
  2. Die Feldstärke in dem von Dämpfen ausgefüllten Tankraum ist mit einem geeigneten Feldstärkemesser zu messen, der ein ständiges Ablesen ermöglicht und so angebracht ist, daß seine Achse vertikal liegt und er sich in einem Abstand von mindestens 20 cm vom vertikalen Füllrohr befindet.
  3. Ein gleicher Versuch ist an einem Stahltank vorzunehmen, dessen Länge, Breite und Rauminhalt höchstens 15 % von den Werten eines Tanks aus verstärktem Kunststoff abweichen, oder aber an einem Tank aus verstärktem Kunststoff mit gleichen Abmessungen, der innen mit einer dünnen geerdeten Metallschicht ausgekleidet ist.

(2) Folgende Prüfbedingungen sind einzuhalten:

  1. Die Prüfung ist unter einem Schutzdach bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von weniger als 80 % durchzuführen.
  2. Das für die Prüfung verwendete Dieselöl muß bei der Meßtemperatur eine Restleitfähigkeit zwischen 3 und 5 pS/m haben. Diese wird in einer Zelle gemessen, in der
    VT

      kleiner oder gleich 2,5 x 106 ist;
    d2  


    wobei V = die angelegte Spannung
      d = der Abstand zwischen den Elektroden in Metern
      T = die Dauer der Messung in Sekunden

    ist.

    Die Restleitfähigkeit, gemessen an den Stoffproben, die aus dem Prüftank nach dessen Füllung entnommen wurden, darf bei den aufeinanderfolgenden Prüfungen der Tanks aus verstärktem Kunststoff und aus Metall um nicht mehr als 0,5 pS/m abweichen.

  3. Die Füllung ist mit gleichbleibender Geschwindigkeit zwischen 1 und 2 m3/min vorzunehmen; sie muß für den Tank aus verstärktem Kunststoff und für den Stahltank gleich sein. Bei der Füllung ist der Durchfluß in einer kürzeren Zeit als der Relaxationszeit der Aufladung eines Stahltanks anzuhalten.
  4. Die Feldstärke ist mit einem Feldstärkemesser (z.B. des Typs "field mill") zu messen, der ein ständiges Ablesen ermöglicht, in den Stoff eingetaucht ist und sich möglichst nahe bei dem Füllrohr befindet.
  5. Die Zuleitungsrohre und das vertikale Füllrohr müssen einen Innendurchmesser von 10 cm und die Öffnung des Füllrohrs die Form eines "T" haben.
  6. Ein geeigneter Mikrofilter * mit einer Umgehungsleitung (by-pass) zur Regelung des durch diese laufenden Teils der Durchflußmenge ist höchstens 5 m von der Öffnung des Füllrohrs anzubringen.
  7. Der Flüssigkeitsspiegel darf weder das Ende des Füllrohrs noch den Feldstärkemesser erreichen.

Vergleich der Relaxationszeiten

(3) Der Anfangswert der Feldstärke ist der unmittelbar nach dem Anhalten des Brennstoffdurchflusses festgestellte Wert, wenn ein gleichmäßiger Abfall der Feldstärke einsetzt. Die Relaxationszeit bei beiden Versuchen ist die Zeit, welche die Feldstärke benötigt, um auf 37 % ihres Anfangswertes abzufallen.

(4) Die Relaxationszeit für den Tank aus verstärktem Kunststoff darf nicht größer sein als die für den Stahltank.

Tabelle 1 Glaszusammensetzung

Glas E: Zusammensetzung in Masseprozent
Siliziumoxid (SiO2) 52 bis 55 %
Aluminiumoxid (Al2O3) 14 bis 15,5 %
Kalk (CaO) 16,5 bis 18 %
Magnesia (MgO) 4 bis 5,5 %
Boroxid (B2O3) 6,5 bis 21 %
Fluor (F) 0,2 bis 0,6 %
Eisenoxid (Fe2O3) < 1 %
Titanoxid (TiO2) < 1 %
alkalische Oxide (Na2O+K2O) < 1 %
Glas C: Zusammensetzung in Masseprozent
Siliziumoxid (SiO2) 63,5 bis 65 %
Aluminiumoxid (Al2O3) 4 bis 4,5 %
Kalk (CaO) 14 bis 14,5 %
Magnesia (MgO) 2,5 bis 3 %
Boroxid (B2O3) 5 bis 6,5 %
Eisen (Fe2O3) 0,3 %
Natriumoxid (Na2O) 7 bis 9 %
Kaliumoxid (K2O) 0,7 bis 1 %

213.159-
213.999

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