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Änderungstext
Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID 2021) sowie zu den mit der 23. RID-Änderungsverordnung veröffentlichten Änderungen des RID
Vom 15. Dezember 2022
(BGBl. II Nr. 24 vom 15.12.2022 S. 845)
Zu der mit der Bekanntmachung vom 22. April 2022 veröffentlichten Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung (BGBl. 2022 II S. 279) und zu den mit der 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 555) veröffentlichten Änderungen des RID wird nachfolgend das Fehlerverzeichnis 1 der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Französisch und Deutsch bekannt gemacht.
Berlin, den 15. Dezember 2022
Fehlerverzeichnis 1 zur RID-Ausgabe 2023
Inhaltsverzeichnis
Folgende zusätzliche Änderungsanweisungen einfügen:
"3.2 Das gesamte Kapitel wie folgt ersetzen:
"3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter
3.2.1 Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge
3.2.2 Tabelle B: Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge"."
4.4 Das gesamte Kapitel wie folgt ersetzen:
"4.4 (gestrichen)".
5.5.3.3 Nach "Versandstücke, die" einfügen:
"Trockeneis (UN 1845) oder".
5.5.3.4 Nach "Versandstücken, die" einfügen:
"Trockeneis (UN 1845) oder".
"6.8.2.3 erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
"6.8.2.3 Baumusterprüfung und Baumusterzulassung". |
6.8.3.3 erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
"6.8.3.3 Baumusterprüfung und Baumusterzulassung". |
"
TEIL 1
1.1.4.7.1 [Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1.2.3 In der Erläuterung der Abkürzung "ICAO", in der neuen Fußnote 21) die schließende Klammer nach "Organization" streichen.
1.6.1.50 "den UN-Nummer" ändern in: "den UN-Nummern".
1.8.6.2.4.2 Im letzten Unterabsatz "ein Verweis" ändern in: "einen Verweis".
1.8.7.8.4 [Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1.10.5 Die letzte Änderungsanweisung ("Die Fußnote 27) wird zu Fußnote 25).") streichen.
2.2.52.4 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
2.2.8.1.5.2 Die erste Änderungsanweisung erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
Im zweiten Satz "OECD Test Guidelines9), 10), 11), 12)" ändern in: "OECD Test Guideline 4049), 43510), 43111) oder 43012) | "Im zweiten Satz "OECD Test Guidelines 9), 10), 11), 12)" ändern in: "OECD Test Guideline 404 7), 435 8), 431 9) oder 430 10)". |
"
TEIL 3
Folgende zusätzliche Änderung einfügen:
"3.2.1 Die Überschrift erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge | "3.2.1 Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Erläuterungen". |
"
Folgende zusätzliche Änderung einfügen:
"Vor der Überschrift "Tabelle B: Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge" einfügen:
"3.2.2"."
In der ersten Tabelle, in der Zeile für "SPRENGSCHNUR, mit Metallmantel, UN 0290", in der Spalte "Änderung" den NHM-Code "360320" ändern in:
"3603+0".
In der ersten Tabelle folgende zusätzliche Änderungen einfügen:
"
Benennung und Beschreibung des Gutes | UN-Nummer | Änderung |
SPRENGSCHNUR MIT GERINGER WIRKUNG, mit Metallmantel | 0104 | [Die zusätzliche Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.] |
EXTRAKTE, AROMATISCH, FLÜSSIG | 1169 | Den NHM-Code in Spalte 4 wie folgt ändern: "3302++". |
EXTRAKTE, GESCHMACKSTOFFE, FLÜSSIG | 1197 | Den NHM-Code in Spalte 4 wie folgt ändern: "3302++". |
"
In der zweiten Tabelle, bei "EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma" den NHM-Code "130219" ändern in:
"3302++".
(Stand: 10.01.2023)
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