RL 98/24/EG
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Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte

Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber

  Artikel 4 Ermittlung und Bewertung des Risikos von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen

Artikel 5 Allgemeine Grundsätze für die Verhütung von Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen und Anwendung der Richtlinie in bezug auf die Risikobewertung

Artikel 6 Besondere Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 7 Vorkehrungen für das Verhalten bei Unfällen, Zwischenfällen und Notfällen

Artikel 8 Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer

  

Abschnitt III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9 Verbote

Artikel 10 Gesundheitsüberwachung

Artikel 11 Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmer

Artikel 12 Anpassung der Anhänge, Ausarbeitung und Annahme technischer Leitlinien

Artikel 12a Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12b Dringlichkeitsverfahren

Artikel 13 Aufhebung und Änderung früherer Richtlinien

Abschnitt IV
Schlußbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Anhang I Verzeichnis verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte

Anhang II Verbindliche biologische Grenzwerte und Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen

Anhang III Verbote