RL 89/656/EWG
- Inhalt =>
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Definition
Artikel 3 Allgemeine Regeln
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung
Artikel 6 Vorschriften für die Benutzung
Artikel 7 Unterrichtung der Arbeitnehmer
Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
Artikel 9 Anpassung der Anhänge
Artikel 9a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 10 Schlußbestimmungen
Anhang I Übersichtstabelle zur Ermittlung von Risiken in Hinblick auf die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen
Anhang II Zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen
Anhang III Zur Orientierung Dienende, nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann
1. Kopfschutz (Schädelschutz)
2. Fußschutz
3. Augen- oder Gesichtsschutz
4. Atemschutz
5. Gehörschutz
6. Rumpf-, Arm- und Handschutz
7. Wetterschutzkleidung
8. Warnkleidung
9. Schutz gegen Absturz (Sicherheitsgeschirr)
10. Anseilschutz
11. Hautschutzmittel