VO (EU) 2022/2576
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bessere Koordinierung der Gasbeschaffung

Abschnitt 1
Koordinierung der Gasbeschaffung in der Union

Artikel 3 Transparenz und Informationsaustausch

Artikel 4 Ad-hoc-Lenkungsausschuss

Abschnitt 2
Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung

Artikel 5 Befristeter Dienstleistungsvertrag mit einem Dienstleister

Artikel 6 Kriterien für die Auswahl des Dienstleisters

Artikel 7 Aufgaben des Dienstleisters

Artikel 8 Teilnahme an der Nachfragebündelung und der gemeinsamen Beschaffung

Artikel 9 Von der gemeinsamen Beschaffung ausgeschlossene Erdgaslieferungen

Artikel 10 Obligatorische Inanspruchnahme des Dienstleisters

Artikel 11 Gasbeschaffungskonsortium

Abschnitt 3
Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von LNG-Anlagen, Gasspeicheranlagen und Pipelines

Artikel 12 Sekundärkapazitäts-Buchungsplattform für die Nutzer von LNG-Anlagen und Gasspeicheranlagen

Artikel 13 Transparenzplattformen für LNG-Anlagen und Gasspeicheranlagen

Artikel 14 Effizientere Nutzung der Fernleitungskapazitäten

Kapitel III
Maßnahmen zur Verhinderung überhöhter Gaspreise und einer übermäßigen Tagesvolatilität auf den Märkten für Energiederivate

Abschnitt 1
Vorübergehendes Intraday-Instrument zur Begrenzung einer übermäßigen Volatilität auf den Märkten für Energiederivate

Artikel 15 Mechanismus zur Begrenzung der Tagesvolatilität

Artikel 16 Aufgaben der zuständigen Behörden

Artikel 17 Koordinierungsfunktion der ESMA

Abschnitt 2
Beauftragung der ACER mit der Erhebung und Veröffentlichung objektiver Preisdaten

Artikel 18 Aufgaben und Befugnisse der ACER bei der Durchführung von Preisbewertungen und der Bestimmung von Referenzwerten

Artikel 19 Veröffentlichung von LNG-Preisbewertung und -Referenzwert

Artikel 20 Übermittlung von LNG-Marktdaten an die ACER

Artikel 21 Qualität der LNG-Marktdaten

Artikel 22 Aufrechterhaltung des Betriebs

Kapitel IV
Maßnahmen im Falle eines Gasnotstands

Abschnitt 1
Gassolidarität für die Stromversorgung, wesentliche Industriezweige und geschützte Kunden

Artikel 23 Ausweitung des solidarischen Schutzes auf für die Stromversorgungssicherheit kritische Gasmengen

Artikel 24 Maßnahmen zur Nachfragesenkung bei geschützten Kunden

Artikel 25 Schutzvorkehrungen für grenzüberschreitende Gasflüsse

Abschnitt 2
Bestimmungen für die Durchführung von Solidaritätsmaßnahmen

Artikel 26 Vorübergehende Ausweitung der Solidaritätsverpflichtungen auf Mitgliedstaaten mit LNG-Anlagen

Artikel 27 Standardvorschriften für Solidaritätsmaßnahmen

Artikel 28 Verfahren für Solidaritätsmaßnahmen bei Fehlen einer Solidaritätsvereinbarung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 29 Ausschussverfahren

Artikel 30 Überprüfung

Artikel 31 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I

Anhang II