VO (EU) 2022/2576
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Bessere Koordinierung der Gasbeschaffung
Abschnitt 1
Koordinierung der Gasbeschaffung in der Union
Artikel 3 Transparenz und Informationsaustausch
Artikel 4 Ad-hoc-Lenkungsausschuss
Abschnitt 2
Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung
Artikel 5 Befristeter Dienstleistungsvertrag mit einem Dienstleister
Artikel 6 Kriterien für die Auswahl des Dienstleisters
Artikel 7 Aufgaben des Dienstleisters
Artikel 8 Teilnahme an der Nachfragebündelung und der gemeinsamen Beschaffung
Artikel 9 Von der gemeinsamen Beschaffung ausgeschlossene Erdgaslieferungen
Artikel 10 Obligatorische Inanspruchnahme des Dienstleisters
Artikel 11 Gasbeschaffungskonsortium
Abschnitt 3
Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von LNG-Anlagen, Gasspeicheranlagen und Pipelines
Artikel 12 Sekundärkapazitäts-Buchungsplattform für die Nutzer von LNG-Anlagen und Gasspeicheranlagen
Artikel 13 Transparenzplattformen für LNG-Anlagen und Gasspeicheranlagen
Artikel 14 Effizientere Nutzung der Fernleitungskapazitäten
Kapitel III
Maßnahmen zur Verhinderung überhöhter Gaspreise und einer übermäßigen Tagesvolatilität auf den Märkten für Energiederivate
Abschnitt 1
Vorübergehendes Intraday-Instrument zur Begrenzung einer übermäßigen Volatilität auf den Märkten für Energiederivate
Artikel 15 Mechanismus zur Begrenzung der Tagesvolatilität
Artikel 16 Aufgaben der zuständigen Behörden
Artikel 17 Koordinierungsfunktion der ESMA
Abschnitt 2
Beauftragung der ACER mit der Erhebung und Veröffentlichung objektiver Preisdaten
Artikel 18 Aufgaben und Befugnisse der ACER bei der Durchführung von Preisbewertungen und der Bestimmung von Referenzwerten
Artikel 19 Veröffentlichung von LNG-Preisbewertung und -Referenzwert
Artikel 20 Übermittlung von LNG-Marktdaten an die ACER
Artikel 21 Qualität der LNG-Marktdaten
Artikel 22 Aufrechterhaltung des Betriebs
Kapitel IV
Maßnahmen im Falle eines Gasnotstands
Abschnitt 1
Gassolidarität für die Stromversorgung, wesentliche Industriezweige und geschützte Kunden
Artikel 23 Ausweitung des solidarischen Schutzes auf für die Stromversorgungssicherheit kritische Gasmengen
Artikel 24 Maßnahmen zur Nachfragesenkung bei geschützten Kunden
Artikel 25 Schutzvorkehrungen für grenzüberschreitende Gasflüsse
Abschnitt 2
Bestimmungen für die Durchführung von Solidaritätsmaßnahmen
Artikel 26 Vorübergehende Ausweitung der Solidaritätsverpflichtungen auf Mitgliedstaaten mit LNG-Anlagen
Artikel 27 Standardvorschriften für Solidaritätsmaßnahmen
Artikel 28 Verfahren für Solidaritätsmaßnahmen bei Fehlen einer Solidaritätsvereinbarung
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Überprüfung
Artikel 31 Inkrafttreten und Anwendung