VO (EU) 2022/996
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Kapitel I
Einleitung
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Regeln für die Verwaltung, die interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und die Transparenz freiwilliger Systeme
Artikel 3 Verwaltungsstruktur des freiwilligen Systems
Artikel 4 Verstöße durch Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Systems
Artikel 5 Interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und Unterlagenmanagementsystem
Artikel 6 Veröffentlichung von Informationen durch freiwillige Systeme
Artikel 7 Wechsel des Systems durch die Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 8 Anerkennung anderer freiwilliger Systeme
Artikel 9 Anerkennung nationaler Systeme
Kapitel III
Auditverfahren, Auditumfang, Qualifikation der Auditoren und Auditüberwachung
Artikel 10 Auditverfahren und Gewährleistungsstufen
Artikel 11 Kompetenz des Auditors
Artikel 12 Gruppenaudits
Artikel 13 Audits in Bezug auf Abfälle und Reststoffe
Artikel 14 Audit der Berechnungen der tatsächlichen THG-Emissionen
Artikel 15 Audits von Massenbilanzsystemen
Artikel 16 Audit von natürlichem und nicht natürlichem Grünland mit großer biologischer Vielfalt
Artikel 17 Überwachung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission
Kapitel IV
Besondere Vorschriften für die Umsetzung des Massenbilanzsystems, der Unionsdatenbank und der Ermittlung der Treibhausgasemissionen und des biologischen Anteils von Brennstoffen
Artikel 18 Rückverfolgbarkeit und Unionsdatenbank
Artikel 19 Umsetzung des Massenbilanzsystems
Artikel 20 Bestimmung der Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, Biomasse-Brennstoffen und flüssigen Biobrennstoffen
Artikel 21 Besondere Vorschriften für Abfälle und Reststoffe
Artikel 22 Besondere Vorschriften für wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
Artikel 23 Besondere Vorschriften für die gemeinsame Verarbeitung
Kapitel V
Besondere Vorschriften für die Einhaltung der Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos
Artikel 24 Besondere Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos
Artikel 25 Besondere Anforderungen an den Nachweis der Zusätzlichkeit
Artikel 26 Erzeugung auf nicht genutzten, aufgegebenen oder stark degradierten Flächen
Artikel 27 Bestimmung zusätzlicher Biomasse für Maßnahmen zur Ertragssteigerung
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 28 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Über die gesamte Lieferkette hinweg zu übermittelnde Daten und Transaktionsdaten
Anhang II Mindestinhalt der Auditberichte, zusammenfassenden Auditberichte oder Zertifikate
A. Mindestinhalt des Auditberichts
B. Mindestinhalt des zusammenfassenden Auditberichts oder des Zertifikats
Anhang III Liste der Informationen, die von freiwilligen Systemen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten an die Kommission zu melden sind
Anhang IV Nicht erschöpfende Liste von Abfällen und Reststoffen, die derzeit unter Anhang IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 fallen
Anhang V Methode zur Bestimmung der Emissionseinsparungen durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge verbesserter landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken
Anhang VI Nicht erschöpfende Listen von Beispielen für wesentliche Bewirtschaftungs- und Überwachungsverfahren zur Förderung und Überwachung der Kohlenstoffbindung im Boden und der Bodenqualität
Tabelle 1: Beispiele für wesentliche Verfahren der Bodenbewirtschaftung zur Förderung der Kohlenstoffbindung im Boden (angesichts des Fehlens von Reststoffen) und zur Förderung der Bodenqualität
Tabelle 1: Beispiele für Verfahren zur Überwachung der Bodenqualität und der Auswirkungen auf die Verringerung der CO2-Emissionen
Anhang VII Methode zur Bestimmung der Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau von Rohstoffen
1.1. Verwendung von Kraftstoffen (Dieselöl, Benzin, Schweröl, Biokraftstoffe oder andere Kraftstoffe) für landwirtschaftliche Maschinen1.2. Chemische Düngemittel und Pestizide
1.3. Saatgut
1.4. Emissionen aus der Versauerung durch Düngemittel und aus Kalkung
1.4.1. Emissionen aus der Neutralisierung der Versauerung durch Düngemittel1.4.2. Bodenemissionen aus Kalkung (landwirtschaftlicher Kalk)
1.5. Bodenemissionen (Distickstoffoxid/N2O) aus dem Pflanzenanbau
1.5.1. N-Eintrag aus Ernterückständen1.5.2. Kultur- und standortspezifische Emissionsfaktoren für N2O-Emissionen aus der Ausbringung von synthetischem Dünger und organischem Stickstoff
Tabelle 1 Kulturspezifische Parameter zur Berechnung des N-Eintrags aus Ernterückständen
Tabelle 2 Konstante und Wirkungswerte für die Berechnung der N2O-Emissionen aus landwirtschaftlichen Feldern auf der Grundlage des S&B-Modells
Anhang VIII Mindestanforderungen an das Verfahren und die Methode zur Zertifizierung von Biomasse mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC)
A. Verfahren zur Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos
1. Inhalt des Bewirtschaftungsplans2. Nicht erschöpfende Liste von dem Zusätzlichkeitsprinzip entsprechenden Maßnahmen
Tabelle 1: Nicht erschöpfende Liste von dem Zusätzlichkeitsprinzip entsprechenden Maßnahmen zur Ertragssteigerung.
B. Bewertung der Zusätzlichkeit: Prüfung der finanziellen Attraktivität oder Analyse von Hindernissen
1. Prüfung der finanziellen Attraktivität2. Prüfung der nichtfinanziellen Hindernisse
C. Festlegung des dynamischen Ertragsausgangswerts und Berechnung des tatsächlichen Volumens der Biomasse mit geringem ILUC-Risiko
1. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für einjährige KulturenTabelle 2: Steigung der Trendlinie für FAOSTAT World±-Ertragsdaten. Durchschnittliche Ertragssteigerung (t/ha/Jahr) pro Jahr.
2. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für mehrjährige Kulturen
Abbildung 1
Normalisierte Standardwachstumskurve der Palmenerträge
Tabelle 3: Daten zur normalisierten Standardwachstumskurve der PalmenerträgeTabelle 4: Jährliche prozentuale Veränderung des Ertrags, abgeleitet aus der Standardwachstumskurve
Tabelle 5: Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate Palme (20 Jahre)
3. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für die Fruchtfolge
4. Berechnung des zusätzlichen Biomassevolumens
D. Mindestinhalt des Zertifikats über ein geringes ILUC-Risiko