VO (EU) 2022/127
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Kapitel I
Zahlstellen und andere Einrichtungen
Artikel 1 Bedingungen für die Zulassung der Zahlstellen
Artikel 2 Bedingungen für die Zulassung der Koordinierungsstellen
Artikel 3 Pflichten der Zahlstellen im Rahmen der öffentlichen Intervention
Artikel 4 Bestandsaufnahme
Kapitel II
Finanzverwaltung
Artikel 5 Nichteinhaltung der letztmöglichen Zahlungsfrist
Artikel 6 Nichteinhaltung des frühestmöglichen Zahlungszeitpunkts
Artikel 7 Ausgleich durch die Zahlstellen
Artikel 8 Späte Feststellung des Unionshaushalts
Artikel 9 Aufschub monatlicher Zahlungen
Artikel 10 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
Artikel 11 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Leistungsabschluss
Artikel 12 Bei der Erstellung der Ausgabenerklärungen anzuwendender Wechselkurs
Kapitel III
Rechnungsabschluss und sonstige Kontrollen
Artikel 13 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Kürzungen im Rahmen des Leistungsabschlusses
Artikel 14 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Korrekturen im Rahmen des Konformitätsverfahrens für Ausgaben außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2021/2115 oder für die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle und die Vorruhestandsbeihilfe
Artikel 15 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Korrekturen im Rahmen des Konformitätsverfahrens für Ausgaben innerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2021/2115
Kapitel IV
Sicherheiten
Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 16 Geltungsbereich
Artikel 17 In diesem Kapitel verwendete Begriffe
Abschnitt 2
Verpflichtung zur Leistung der Sicherheit
Artikel 18 Verantwortlicher
Artikel 19 Verzicht auf Leistung einer Sicherheit
Artikel 20 Bedingungen für Sicherheiten
Artikel 21 Verwendung des Euro
Artikel 22 Bürge
Artikel 23 Höhere Gewalt
Abschnitt 3
Freigabe und Verfall von anderen als den in Abschnitt 4 genannten Sicherheiten
Artikel 24 Verfall von Sicherheiten
Artikel 25 Freigabe der Sicherheit
Artikel 26 Schwellenwerte
Abschnitt 4
Sicherheiten im Rahmen von Vorschusszahlungen
Artikel 27 Geltungsbereich
Artikel 28 Freigabe von Sicherheiten
Kapitel V
Verwendung des Euro
Artikel 29 Handel mit Drittländern
Artikel 30 Spezifische Beihilfen
Artikel 31 Weinsektor
Artikel 32 Beträge und Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Schulprogramms
Artikel 33 Förderung mit struktur- oder umweltpolitischer Zielsetzung
Artikel 34 Andere Beträge und Preise
Artikel 35 Vorschusszahlungen
Artikel 36 Sicherheiten
Artikel 37 Bestimmung des Wechselkurses
Artikel 38 Prüfung von Geschäftsvorgängen
Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 39 Übergangsbestimmungen
Artikel 40 Aufhebung
Artikel 41 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Zulassungskriterien für Zahlstellen gemäß Artikel 1 Absatz 2
1. Internes Umfeld
A. Organisationsstruktur
B. Personal
C. Risikobewertung
D. Übertragung
2. Kontrolltätigkeiten
A. Verfahren für die Antragsbewilligung
B. Auszahlungsverfahren
C. Verbuchungsverfahren
D. Verfahren für die Leistungsberichterstattung
E. Verfahren für Vorschusszahlungen und Sicherheiten
F. Verfahren für Außenstände
G. Prüfpfad
3. Information und Kommunikation
A. Kommunikation
B. Sicherheit der Informationssysteme
4. Überwachung
A. Laufende Überwachung durch interne Kontrolltätigkeiten
B. Getrennte Evaluierungen durch einen internen Revisionsdienst
Anhang II Zulassungskriterien für Koordinierungsstellen gemäß Artikel 2 Absatz 3 in Bezug auf die Zusammenstellung des jährlichen Leistungsberichts
1. Information und Kommunikation
A. KommunikationB. Sicherheit der Informationssysteme
Anhang IV Verpflichtungen und allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Zuständigkeiten der Lagerhalter, die in die Lagerhaltungsverträge zwischen Zahlstellen und Lagerhaltern einzubeziehen sind (Artikel 3 Absatz 2)
I. Allgemeine Verpflichtungen der Lagerhalter
II. Qualität der Erzeugnisse
III. Fehlmengen
IV. Belege und monatliche und jährliche Erklärungen
1. Belege und monatliche Erklärung
2. Jährliche Erklärung
V. Informatisierte Bestandsbuchführung und Bereitstellung von Informationen
VI. Form und Inhalt der den Zahlstellen übermittelten Unterlagen
VII. Aufbewahrung der Unterlagen