VO (EU) 2021/632
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Amtliche Kontrollen bei im Anhang aufgeführten Tieren und Waren
Artikel 4 Aufhebungen
Arti kel 5 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang Liste der Tiere, der Erzeugnisse tierischen Ursprungs, des Zuchtmaterials, der tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukte, der zusammengesetzten Erzeugnisse sowie des Heus und des Strohs, die gemäß Artikel 3 an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
1. Allgemeine Hinweise2. Anmerkungen zu Kapiteln
3. Auszug aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System und seinen Einreihungsavisen
4. Spalte 1 - KN-Code
5. Spalte 2 - Warenbezeichnung
6. Spalte 3 - Kennzeichnung und Erläuterung
Kapitel 1
Lebende Tiere
Kapitel 2
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
Kapitel 3
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
Kapitel 4
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kapitel 5
Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kapitel 6
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels; Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Schnittblumen und Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken
Kapitel 12
Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
Kapitel 15
Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
Kapitel 16
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
Kapitel 17
Zucker und Zuckerwaren
Kapitel 18
Kakao und Zubereitungen aus Kakao
Kapitel 19
Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
Kapitel 20
Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
Kapitel 21
Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
Kapitel 22
Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
Kapitel 23
Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse
Kapitel 30
Pharmazeutische Erzeugnisse
Kapitel 31
Düngemittel
Kapitel 32
Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
Kapitel 33
Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel
Kapitel 35
Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
Kapitel 38
Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
Kapitel 39
Kunststoffe und Waren daraus
Kapitel 41
Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
Kapitel 42
Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
Kapitel 43
Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
Kapitel 51
Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
Kapitel 67
Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Kapitel 71
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
Kapitel 95
Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör
Kapitel 96
Verschiedene Waren
Kapitel 97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten