Beschl. (EU) 2020/1729
- Inhalt =>

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Beprobungsrahmen und Analyse

Artikel 4 Jährliche AMR-Berichterstattung und -Bewertung

Artikel 5 Veröffentlichung der Daten

Artikel 6 Aufhebung

Artikel 7 Geltungsbeginn

Artikel 8 Adressaten

Anhang

Teil A
Beprobungsrahmen und Analyse

1. Herkunft der Bakterienisolate, die auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln untersucht werden

2. Beprobungshäufigkeit

3. Beprobungsplan und Beprobungsumfang

3.1. Auf Ebene der Schlachthöfe

3.2. Auf Ebene des Einzelhandels

3.3. An Grenzkontrollstellen

Tabelle 1: Frischfleisch, das bei der Einfuhr auf AMR untersucht wird: indikative Beprobungshäufigkeit

4. Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln

4.1. Anzahl der zu untersuchenden Isolate

4.2. Analytische Methoden zur Feststellung und Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln

Tabelle 2: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Wirkstoffe, bei Salmonella spp. und dem Indikatorkommensalen E. coli zu testende Resistenzgrenzwerte und Konzentrationsbereiche laut EUCAST (Erstes Panel)

Tabelle 3: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Stoffe, bei C. jejuni und C. coli zu testende Auslegungsgrenzwerte für die Resistenz und Konzentrationsbereiche laut EUCAST

Tabelle 4: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Stoffe, bei E. faecalis und E. faecium zu testende Resistenzgrenzwerte und Konzentrationsbereiche laut EUCAST

5. Spezifische Überwachung von E. coli, das ESBL oder AmpC oder CP bildet

5.1. Methoden zur Feststellung von E. coli, das mutmaßlich ESBL oder AmpC oder CP bildet

Tabelle 5: Panel der antimikrobiellen Stoffe, epidemiologische Grenzwerte sowie Grenzkonzentrationen und Konzentrationsbereiche laut EUCAST für die ausschließliche Testung von Isolaten aus Salmonella spp. und E. coli, die eine Resistenz gegen Cefotaxim, Ceftazidim oder Meropenem aufweisen - (Zweites Panel)

5.2. Quantitative Methode zur Bewertung des Anteils an ESBL oder AmpC bildendem E. coli

6. Alternativmethode

7. Qualitätskontrolle, Lagerung der Isolate und Bestätigungstests

Teil B
Meldeverfahren

1. Allgemeine Bestimmungen zur Meldung der Daten

2. Datensatz für die Meldung

2.1 Meldung der Ergebnisse von Untersuchungen auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln

2.2 Meldung der Ergebnisse von WGS-Untersuchungen