Beschl. (EU) 2020/1729
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Beprobungsrahmen und Analyse
Artikel 4 Jährliche AMR-Berichterstattung und -Bewertung
Artikel 5 Veröffentlichung der Daten
Artikel 6 Aufhebung
Artikel 7 Geltungsbeginn
Artikel 8 Adressaten
Teil A
Beprobungsrahmen und Analyse
1. Herkunft der Bakterienisolate, die auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln untersucht werden
2. Beprobungshäufigkeit
3. Beprobungsplan und Beprobungsumfang
3.1. Auf Ebene der Schlachthöfe3.2. Auf Ebene des Einzelhandels
3.3. An Grenzkontrollstellen
Tabelle 1: Frischfleisch, das bei der Einfuhr auf AMR untersucht wird: indikative Beprobungshäufigkeit
4. Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln
4.1. Anzahl der zu untersuchenden Isolate4.2. Analytische Methoden zur Feststellung und Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln
Tabelle 2: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Wirkstoffe, bei Salmonella spp. und dem Indikatorkommensalen E. coli zu testende Resistenzgrenzwerte und Konzentrationsbereiche laut EUCAST (Erstes Panel)
Tabelle 3: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Stoffe, bei C. jejuni und C. coli zu testende Auslegungsgrenzwerte für die Resistenz und Konzentrationsbereiche laut EUCAST
Tabelle 4: Panel der in die AMR-Überwachung aufzunehmenden antimikrobiellen Stoffe, bei E. faecalis und E. faecium zu testende Resistenzgrenzwerte und Konzentrationsbereiche laut EUCAST
5. Spezifische Überwachung von E. coli, das ESBL oder AmpC oder CP bildet
5.1. Methoden zur Feststellung von E. coli, das mutmaßlich ESBL oder AmpC oder CP bildet
Tabelle 5: Panel der antimikrobiellen Stoffe, epidemiologische Grenzwerte sowie Grenzkonzentrationen und Konzentrationsbereiche laut EUCAST für die ausschließliche Testung von Isolaten aus Salmonella spp. und E. coli, die eine Resistenz gegen Cefotaxim, Ceftazidim oder Meropenem aufweisen - (Zweites Panel)
5.2. Quantitative Methode zur Bewertung des Anteils an ESBL oder AmpC bildendem E. coli
6. Alternativmethode
7. Qualitätskontrolle, Lagerung der Isolate und Bestätigungstests
Teil B
Meldeverfahren
1. Allgemeine Bestimmungen zur Meldung der Daten
2. Datensatz für die Meldung
2.1 Meldung der Ergebnisse von Untersuchungen auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln2.2 Meldung der Ergebnisse von WGS-Untersuchungen