Empf. (EU) 2020/912
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Anhang I Drittländer und Sonderverwaltungsregionen, deren Gebietsansässige von der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU an den Außengrenzen nicht betroffen sein sollen
I. Staaten
II. Sonderverwaltungsregionen der Volksrepublik China