VO (EU) 2020/689
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Teil II
Überwachung, Tilgungsprogramme, Status "seuchenfrei"

Kapitel 1
Überwachung

Abschnitt 1
Gestaltung der Überwachung, Zieltierpopulation und Diagnosemethoden

Artikel 3 Gestaltung der Überwachung

Artikel 4 Zieltierpopulation

Artikel 5 Ausschluss bestimmter gehaltener Landtiere aus der Zieltierpopulation

Artikel 6 Diagnosemethoden

Artikel 7 Beitrag amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Tiergesundheitsüberwachung

Abschnitt 2
Bestätigung einer Seuche und Falldefinitionen

Artikel 8 Kriterien für die amtliche Bestätigung gelisteter Seuchen, mit Ausnahme von Seuchen der Kategorie A, und bestimmter neu auftretender Seuchen und anschließende Bestätigung des Ausbruchs

Artikel 9 Falldefinitionen

Abschnitt 3
Überwachungsprogramm in der Union

Artikel 10 Kriterien und Inhalte von Überwachungsprogrammen in der Union

Artikel 11 Erforderliche Informationen bei der Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und der entsprechenden Berichterstattung

Kapitel 2
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 12 Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren

Artikel 13 Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulationen

Artikel 14 Endgültige Ziele und Zwischenziele

Artikel 15 Laufzeit

Abschnitt 2
Tilgungsprogramme auf der Grundlage der Gewährung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene

Artikel 16 Seuchenbekämpfungsstrategie auf der Grundlage des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene

Artikel 17 Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen

Artikel 18 Verpflichtungen von Unternehmern in Bezug auf Tilgungsprogramme für bestimmte Seuchen

Artikel 19 Ausnahmen in Bezug auf die Gewährung des Status "seuchenfrei" für Betriebe

Artikel 20 Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Gewährung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei"

Artikel 21 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen

Artikel 22 Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen

Artikel 23 Ausnahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen

Artikel 24 Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 25 Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen

Artikel 26 Verbringung von Tieren in infizierte Betriebe oder aus infizierten Betrieben

Artikel 27 Testen und Entfernen von Tieren aus infizierten Betrieben

Artikel 28 Umgang mit Erzeugnissen aus infizierten Betrieben

Artikel 29 Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren aus infizierten Betrieben

Artikel 30 Reinigung und Desinfektion und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen

Artikel 31 Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion

Abschnitt 3
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV

Artikel 32 Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV

Artikel 33 Zieltierpopulation für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV

Artikel 34 Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV

Artikel 35 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit RABV

Artikel 36 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit RABV

Abschnitt 4
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV

Artikel 37 Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV

Artikel 38 Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV

Artikel 39 Verpflichtungen der Unternehmer im Zusammenhang mit Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV

Artikel 40 Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV

Artikel 41 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit BTV

Artikel 42 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit BTV

Artikel 43 Verbringung von gehaltenen Tieren und Zuchtmaterial der Zieltierpopulation in Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen

Artikel 44 Vektorgeschützter Betrieb

Artikel 45 Verbringung von Tieren durch Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen

Kapitel 3
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46 Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren

Artikel 47 Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulation

Artikel 48 Endgültige Ziele und Zwischenziele

Artikel 49 Laufzeit

Abschnitt 2
Anforderungen an Tilgungsprogramme

Artikel 50 Mindestanforderungen an ein Tilgungsprogramm

Artikel 51 In Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C einzubeziehende Tierpopulationen

Artikel 52 Zu ergreifende Maßnahmen in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die unter Tilgungsprogramme fallen

Artikel 53 Ausnahme von geschlossenen Betrieben von der Einstufung des Gesundheitsstatus

Artikel 54 Impfung

Artikel 55 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen

Artikel 56 Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen

Artikel 57 Ausnahme von den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 58 Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 59 Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen

Artikel 60 Verbringungen in einen oder aus einem infizierten Betrieb und alle/n anderen in der Sperrzone befindliche/n Betriebe/n

Artikel 61 Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus infizierten Betrieben

Artikel 62 Entfernung infizierter Tiere

Artikel 63 Reinigung und Desinfektion

Artikel 64 Stilllegung

Artikel 65 Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion

Kapitel 4
Der Status "seuchenfrei"

Abschnitt 1
Genehmigung des Status "seuchenfrei" von Mitgliedstaaten und Zonen

Artikel 66 Kriterien für die Gewährung des Status "seuchenfrei"

Artikel 67 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten

Artikel 68 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben

Artikel 69 Status "seuchenfrei" für Landtiere auf der Grundlage der Überlebensunfähigkeit gelisteter Vektoren für gelistete Seuchen von Landtieren

Artikel 70 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten

Artikel 71 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen

Artikel 72 Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei"

Abschnitt 2
Genehmigung des Status "seuchenfrei" für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden

Artikel 73 Kriterien für die Gewährung des Status "seuchenfrei" für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden

Artikel 74 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten

Artikel 75 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben

Artikel 76 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten

Artikel 77 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen

Artikel 78 Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei"

Artikel 79 Spezifische Anforderungen an Kompartimente, die vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer unabhängig sind

Artikel 80 Besondere Bestimmungen für Kompartimente aus Einzelbetrieben, die Aquakulturtätigkeiten erstmals aufnehmen oder erneut aufnehmen und in denen der Gesundheitsstatus bezogen auf eine bestimmte Seuche unabhängig ist vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer

Abschnitt 3
Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei"

Artikel 81 Spezifische Kriterien für Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei"

Artikel 82 Aussetzung, Aberkennung und Wiederzuerkennung des Status "seuchenfrei"

Abschnitt 4
Ausnahmen von der Genehmigung durch die Kommission

Artikel 83 Ausnahmen von der Genehmigung des Status "seuchenfrei" bei bestimmten Wassertierseuchen und bestimmter Tilgungsprogramme bei Wassertierseuchen durch die Kommission

Teil III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 84 Übergangsbestimmungen bezüglich eines bestehenden Status "seuchenfrei"

Artikel 85 Übergangsbestimmungen für bestehende Tilgungs- oder Überwachungsprogramme

Artikel 86 Aufhebung

Artikel 87 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Besondere Falldefinition für Seuchen von Landtieren

Abschnitt 1
Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)

Abschnitt 2
Infektion mit niedrigpathogenen Viren der Aviären Influenza (LPAIV)

Abschnitt 3
Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit (NDV)

Anhang II Überwachungsprogramme in der Union

Teil I
Überwachung auf aviäre Influenza bei Geflügel und Wildvögeln

Abschnitt 1
Allgemeine Vorgehensweise und Anforderungen

Abschnitt 2
Ziele der Überwachung bei Geflügel und Wildvögeln

Abschnitt 3
Früherkennung von HPAI bei Geflügel

Abschnitt 4
Früherkennung von HPAI bei Wildvögeln

Abschnitt 5
Risikobasierte ergänzende Überwachung auf HPAI bei Geflügelarten, die im Allgemeinen keine signifikanten klinischen Anzeichen aufweisen

Abschnitt 6
Risikobasierte Überwachung zur Identifikation von Clustern aus Betrieben mit LPAIV-Infektion und Betrieben mit kontinuierlicher Ausbreitung von LPAIV

Abschnitt 7
Zielgeflügelpopulationen

Abschnitt 8
Zielwildvogelpopulationen

Abschnitt 9
Methoden für Probenahme und Labortests

Anhang III Diagnosemethoden für die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" für bestimmte Seuchen bei Landtieren

Abschnitt 1
Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis

Abschnitt 2
Infektionen mit dem Myobacteriumtuberculosis-Komplex

Abschnitt 3
Enzootische Leukose der Rinder

Abschnitt 4
Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IBR/IPV)

Abschnitt 5
Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit (ADV)

Abschnitt 6
Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Anhang IV Seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung, Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene und seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" auf der Ebene von Mitgliedstaaten oder Zonen

Teil I
Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis

Kapitel 1
Betrieb, der frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis ist, ohne Impfung

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Betrieb, der frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis ist, mit Impfung

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 3
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Bezug auf gehaltene Rinder ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder

Kapitel 4
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen

Teil II
Infektion mit dem Mycobacteriumtuberculosis-Komplex

Kapitel 1
Betrieb, der von einer Infektion mit dem Mycobacteriumtuberculosis-Komplex frei ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit MTBC ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Teil III
Enzootische Leukose der Rinder

Kapitel 1
Betrieb, der frei von enzootischer Leukose der Rinder ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von EBL ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Teil IV
Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis

Kapitel 1
Betrieb, der frei von infektiöser boviner Rhinotracheitis/infektiöser Pustulöser Vulvovaginitis ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von IBR/IPV sind

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Teil V
Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit

Kapitel 1
Betrieb, der frei von einer Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit ADV ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Teil VI
Bovine Virus Diarrhoe

Kapitel 1
Betrieb, der frei von Boviner Virus Diarrhoe ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status

Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von Boviner Virus Diarrhoe ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Anhang V Seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" auf der Ebene von Mitgliedstaaten oder Zonen

Teil I
Infektion mit dem Tollwut-Virus

Kapitel 1
Technische Anforderungen an die Tollwutimpfung

Abschnitt 1
Impfung gehaltener Tiere

Abschnitt 2
Impfung wild lebender Tiere

Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit dem Tollwut-Virus ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Teil II
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)

Kapitel 1
Mindestanforderungen an die Überwachung

Abschnitt 1
Überwachung zum Nachweis von Serotypen des Virus der Blauzungenkrankheit, die in den letzten zwei Jahren nicht gemeldet wurden

Abschnitt 2
Überwachung zur Bestimmung des Ausmaßes der BTV-Infektion

Abschnitt 3
Überwachung zum Nachweis der Abwesenheit einer BTV-Infektion

Abschnitt 4
Anforderungen an die aktive Überwachung der BTV-Infektion

Abschnitt 5
Entomologische Überwachung

Kapitel 2
Verbringung von Tieren und Zuchtmaterial

Abschnitt 1
Verbringung von Tieren

Abschnitt 2
Verbringung von Zuchtmaterial

Kapitel 3
Vektorgeschützter Betrieb

Kapitel 4
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit BTV ist

Abschnitt 1
Gewährung des Status

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Kapitel 5
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die saisonal frei von BTV ist

Teil III
Befall mit Varroa spp.

Abschnitt 1
Gewährung des Status "frei von Befall mit Varroa spp." an einen Mitgliedstaat oder eine Zone

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status "frei von Befall mit Varroa spp." eines Mitgliedstaats oder einer Zone

Teil IV
Status "frei von einer Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit ohne Impfung"

Abschnitt 1
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit ohne Impfung"

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status

Anhang VI Besondere Anforderungen in Bezug auf Seuchen von Wassertieren

Teil I
Risikobasierte Überwachung

Kapitel 1
Mindestanforderungen an die risikobasierte Überwachung in bestimmten zugelassenen Aquakulturbetrieben

Kapitel 2
Für bestimmte zugelassene Aquakulturbetriebe anzuwendende Risikoeinstufung

Kapitel 3
Häufigkeit risikobasierter Tiergesundheitsbesuche

Teil II
Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei" von Wassertieren

Kapitel 1
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Tabelle 1. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des in Buchstabe a Ziffer i genannten zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von VHS" und des Status "frei von IHN"

Tabelle 1. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente, die während des in Buchstabe a Ziffer ii genannten vierjährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von VHS" und des Status "frei von IHN" einen verringerten Stichprobenumfang nutzen

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN" in Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimenten mit bekannter Infektion mit VHS oder IHN

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von VHS" und "frei von IHN"

Tabelle 1. C Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente für die Aufrechterhaltung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Kapitel 2
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit dem HPR-deletierten Virus der Ansteckenden Blutarmut der Lachse (HPR-deletierter ISAV)

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Tabelle 2. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"

Tabelle 2. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Kapitel 3
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Marteilia refringens

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Tabelle 3. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Marteilia refringens

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"

Tabelle 3. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Erhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Kapitel 4
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Bonamia exitiosa

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Tabelle 4. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Bonamia exitiosa

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"

Tabelle 4. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Kapitel 5
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Bonamia ostreae

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Bonamia ostreae

Tabelle 5. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"

Tabelle 5. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Kapitel 6
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit dem Virus der Weißpünktchenkrankheit (WSSV)

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme

Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus

Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit WSSV

Tabelle 6. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"

Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"

Tabelle 6. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"

Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden

Teil III
Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung von Überwachungsprogrammen für Seuchen der Kategorie C und für die Wiederaufnahme dieser Programme nach einem Seuchenausbruch

Kapitel 1
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für VHS oder IHN und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf VHS und IHN

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Tabelle 1 Überwachungsprogramm für VHS/IHN

Kapitel 2
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für HPR-deletierten ISAV und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit dem HPR-deletierten ISAV

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Tabelle 2 Überwachungsprogramm für HPR-deletierten ISAV

Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Kapitel 3
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Marteilia refringens und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Marteilia refringens

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Tabelle 3 Überwachungsprogramm für Marteilia refringens

Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Kapitel 4
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Bonamia exitiosa und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Bonamia exitiosa

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Tabelle 4 Überwachungsprogramm für Infektionen mit Bonamia exitiosa

Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Kapitel 5
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Bonamia ostreae und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Bonamia ostreae

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Tabelle 5 Überwachungsprogramm für Infektionen mit Bonamia ostreae

Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Kapitel 6
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit WSSV und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf eine Infektion mit WSSV

Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms

Tabelle 6 Überwachungsprogramm für Infektionen mit WSSV

Abschnitt 3