VO (EU) 2019/2124
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Weiterbeförderung von Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
Abschnitt 1
Bedingungen für die Weiterbeförderung
Artikel 3 Pflichten der Unternehmer vor einer Genehmigung der Weiterbeförderung
Artikel 4 Genehmigung der Weiterbeförderung
Artikel 5 Pflichten der Unternehmer nach der Genehmigung der Weiterbeförderung
Artikel 6 Bedingungen für den Transport und die Lagerung von weiterzubefördernden Sendungen
Artikel 7 Von den zuständigen Behörden der Grenzkontrollstelle nach Genehmigung der Weiterbeförderung vorzunehmende Handlungen
Artikel 8 Von den zuständigen Behörden am endgültigen Bestimmungsort vorzunehmende Handlungen
Abschnitt 2
Weiterbeförderungseinrichtungen
Artikel 9 Bedingungen für die Benennung von Weiterbeförderungseinrichtungen
Artikel 10 Registrierung benannter Weiterbeförderungseinrichtungen im IMSOC
Kapitel III
Weiterfahrt von Tieren, die nicht das Transportmittel wechseln, und umgeladene Sendungen von Tieren und Waren
Artikel 11 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Tieren, die nicht das Transportmittel wechseln
Artikel 12 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Tieren
Artikel 13 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen von umgeladenen Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 14 Lagerung umgeladener Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 15 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen
Artikel 16 Meldung von Informationen vor Ablauf des Zeitraums für die Umladung
Artikel 17 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs
Kapitel IV
Durchfuhr von Tieren und Waren von einem Drittland in ein anderes Drittland durch das Gebiet der Union
Abschnitt 1
Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle der Einfuhr in die Union
Artikel 18 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Durchfuhrsendungen von Tieren
Artikel 19 Bedingungen für die Genehmigung der Durchfuhr von Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 20 Folgemaßnahmen der zuständigen Behörden
Artikel 21 Transport von Sendungen zu einem das Gebiet der Union verlassenden Schiff
Artikel 22 Dokumentenprüfungen und Warenuntersuchungen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen auf der Durchfuhr
Abschnitt 2
Bedingungen für die Lagerung von Durchfuhrsendungen in zugelassenen Lagerhäusern
Artikel 23 Bedingungen für die Zulassung von Lagerhäusern
Artikel 24 Transport der Waren von den Lagerhäusern
Artikel 25 Führung und Aktualisierung der Liste zugelassener Lagerhäuser
Artikel 26 Amtliche Kontrollen in Lagerhäusern
Artikel 27 Pflichten der Unternehmer in Lagerhäusern
Artikel 28 Bedingungen für den Transport von Waren aus Lagerhäusern in Drittländer, andere Lagerhäuser und Beseitigungseinrichtungen
Artikel 29 Bedingungen für den Transport von Waren von Lagerhäusern zu NATO- oder US-Militärstützpunkten und die Union verlassenden Schiffen
Artikel 30 Folgemaßnahmen der zuständigen Behörden
Artikel 31 Überwachung der Lieferung von Waren an ein das Gebiet der Union verlassendes Schiff
Abschnitt 3
Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, an der Waren das Gebiet der Union verlassen
Artikel 32 Pflicht der Unternehmer, das Gebiet der Union verlassende Waren für amtliche Kontrollen vorzuführen
Artikel 33 Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, an der Waren das Gebiet der Union verlassen
Abschnitt 4
Abweichende Vorschriften für Durchfuhrsendungen
Artikel 34 Durchfuhr bestimmter Tiere und bestimmter Waren
Artikel 35 Durchfuhr von Waren zu auf dem Gebiet der Union befindlichen NATO- oder US-Militärstützpunkten
Artikel 36 Durchfuhr von Waren, die nach ihrer Durchfuhr durch die Union von einem Drittland zurückgewiesen wurden
Kapitel V
Durchfuhr von Tieren und Waren aus einem Teil des Gebiets der Union in einen anderen Teil des Gebiets der Union durch das Gebiet eines Drittlandes
Artikel 37 Durchfuhr von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 38 Korridor von Neum
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 39 Aufhebungen
Artikel 40 Änderung der Entscheidung 2007/777/EG
Artikel 41 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 798/2008
Artikel 42 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008
Artikel 43 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 119/2009
Artikel 44 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 206/2010
Artikel 45 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 605/2010
Artikel 46 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Artikel 47 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 28/2012
Artikel 48 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759