Beschl. (EU) 2019/1308
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Artikel 1 Genetisch veränderter Organismus und spezifischer Erkennungsmarker

Artikel 2 Zulassung

Artikel 3 Kennzeichnung

Artikel 4 Nachweisverfahren

Artikel 5 Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt

Artikel 6 Gemeinschaftsregister

Artikel 7 Zulassungsinhaber

Artikel 8 Geltungsdauer

Artikel 9 Adressat

Anhang

Antragsteller und Zulassungsinhaber:

Bezeichnung und Spezifikation der Erzeugnisse:

Kennzeichnung:

Nachweisverfahren:

Spezifische Erkennungsmarker:

Informationen gemäß Anhang II des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt:

Bedingungen oder Einschränkungen für das Inverkehrbringen, die Verwendung oder die Handhabung der Erzeugnisse:

Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen:

Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen bei Verwendung der Lebensmittel zum menschlichen Verzehr: