VO (EU) 2019/1021
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Artikel 1 Ziel und Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Kontrolle von Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung und Aufnahme von Stoffen
Artikel 4 Befreiung von Kontrollmaßnahmen
Artikel 5 Lagerbestände
Artikel 6 Verringerung, Minimierung und Einstellung von Freisetzungen
Artikel 7 Abfallbewirtschaftung
Artikel 8 Aufgaben der Agentur und des Forums
Artikel 9 Durchführungspläne
Artikel 10 Überwachung
Artikel 11 Informationsaustausch
Artikel 12 Technische Hilfe
Artikel 13 Überwachung der Durchführung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Änderung der Anhänge
Artikel 16 Haushalt der Agentur
Artikel 17 Formate und Software für die Veröffentlichung oder Mitteilung von Informationen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 21a Übergangsbestimmung
Artikel 22 Inkrafttreten
Teil A
Stoffe, die im Übereinkommen und im Protokoll aufgelistet sind, sowie Stoffe, die nur im Übereinkommen aufgelistet sind
Teil B
Stoffe, die nur im Protokoll aufgelistet sind
Anhang II Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen
Teil A
Stoffe, die im Übereinkommen und im Protokoll aufgelistet sind
Teil B
Stoffe, die nur im Protokoll aufgelistet sind
Anhang III Liste der Stoffe, die Bestimmungen zur Verringerung der Freisetzung unterliegen
Anhang IV Liste der Stoffe, die den Abfallbewirtschaftungsbestimmungen gemäß Artikel 7 unterliegen
Anhang V Abfallbewirtschaftung
Teil 1
Beseitigung und Verwertung gemäß Artikel 7 Absatz 2
Teil 2
Abfälle und Verfahren, für die Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b gilt
Anhang VI Aufgehobene Verordnung mit der Liste ihrer nachfolgenden Änderungen