VO (EU) 2019/815
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Artikel 4 Auszeichnung von konsolidierten Abschlüssen nach IFRS

Artikel 5 Auszeichnung anderer Teile der Jahresfinanzberichte

Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen für die Auszeichnungen

Artikel 7 XBRL-Taxonomiedateien

Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Erläuterungen zu den Tabellen 1 und 2 des Anhangs II sowie zu den Tabellen der Anhänge IV und VI

Anhang II Obligatorische Auszeichnungen

Tabelle 1 Obligatorische Elemente der Basistaxonomie, die für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2020 ausgezeichnet werden müssen

Tabelle 2 Obligatorische Elemente der Basistaxonomie, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, ausgezeichnet werden müssen

Anhang III Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen

Anhang IV Regeln für die Auszeichnung und Einreichung

Tabelle Elementnamen, Labels und Präfixe der Hauptelemente

Anhang V XBRL-Taxonomiedateien

Anhang VI Schematische Darstellung der Basistaxonomie

Tabelle Schema der Basistaxonomie zur Auszeichnung konsolidierter Abschlüsse nach IFRS


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Fortsetzung D

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