VO (EU) 2019/773
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang

1. Einleitung

1.1. Technischer Anwendungsbereich

1.2. Geografischer Anwendungsbereich

1.3. Inhalt dieser Verordnung

2. Beschreibung des Anwendungsbereichs

2.1. Personal und Züge

2.2. Grundsätze

2.3. Anwendbarkeit bei bestehenden nicht TSI-konformen Fahrzeugen und Infrastrukturen

3. Grundlegende Anforderungen

3.1. Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

3.2. Grundlegende Anforderungen - Übersicht

4. Merkmale des Teilsystems

4.1. Einleitung

4.2. Funktionale und technische Spezifikationen des Teilsystems

4.3. Funktionale und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen

4.4. Betriebsvorschriften

4.5. Instandhaltungsvorschriften

4.6. Berufliche Qualifikationen

4.7. Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz

4.8. Zusätzliche Informationen über Infrastruktur und Fahrzeuge

5. Interoperabilitätskomponenten

5.1. Definition

5.2. Komponentenliste

6. Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit von Komponenten und Prüfung des Teilsystems

6.1. Interoperabilitätskomponenten

6.2. Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung"

7. Umsetzung

7.1. Grundsätze

7.2. Sonderfälle

Anlage A ERTMS-Betriebsvorschriften und -grundsätze

Anlage B Gemeinsame betriebliche Grundsätze und Vorschriften

B1. Wesentliche betriebliche Grundsätze

B2. Gemeinsame Betriebsvorschriften

1. Sandstreuanlage

2. Abfahrt des Zuges

3. Keine Zulassung der Zugfahrt zur vorgesehenen Zeit

4. Vollständiger Ausfall der Frontscheinwerfer

4.1. Bei guten Sichtverhältnissen

4.2. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen

5. Vollständiger Ausfall des Zugschlusssignals

6. Ausfall des akustischen Warnsignals

7. Defekte Bahnübergänge

7.1. Verhinderung des Befahrens defekter Bahnübergänge

7.2. Befahren defekter Bahnübergänge (falls zulässig)

8. Ausfall der Sprechfunkkommunikation

8.1. Ausfall des Zugfunks bei der Zugvorbereitung

8.2. Ausfall des Zugfunks im Betrieb

9. Fahren auf Sicht

10. Bergung defekter Züge

11. Erlaubnis zur Vorbeifahrt an einem halt zeigenden Signal

12. Unregelmässigkeiten der streckenseitigen Signalgebung

13. Notruf

14. Sofortmassnahmen zum Schutz von Zügen

15. Ausfall fahrzeugseitiger Ausrüstung

16. Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis (EOA) ohne Genehmigung

17. Ausfall streckenseitiger Ausrüstung einschliesslich Fahrleitung

Anlage C Sicherheitsrelevante Kommunikationsmethodik

C1. Mündliche Kommunikation

1. Anwendungsbereich und Zweck

2. Sicherheitsrelevante Kommunikation

2.1. Kommunikationsstruktur

2.2. Kommunikationsmethodik

2.3. Kommunikationsinhalte

3. Kommunikationsregeln

3.1. Internationales Phonetisches Alphabet

3.2. Zahlen

C2. Befehle

1. Einleitung

2. Inhalt

3. Übermittlung des Befehls

4. Kenntnisnahme von dem Befehl

5. Überwachung der Befolgung der Befehle

6. Europäische Befehle

7. Mitteilung eines Befehls oder einer betrieblichen Anweisung

8. Formularheft

9. Glossar bahntechnischer Begriffe

Anlage D Streckenkompatibilität und Streckenbuch

D1 Parameter für die Kompatibilität zwischen Fahrzeug und Zug und der zu befahrenen Strecke

D2 Vom Infrastrukturbetreiber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitzustellende Elemente für das Streckenbuch

Anlage E Sprach- und Kommunikationsniveau

Anlage F Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugbegleitern

1. Allgemeine Anforderungen

2. Fachkenntnisse

2.1. Allgemeine Kenntnisse

2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme

2.3. Kenntnis der Fahrzeuge

2.4. Streckenkenntnis

2.5. Kenntnisse über die Sicherheit der Reisenden

3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden

Anlage G Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugvorbereitern

1. Allgemeine Anforderungen

2. Fachkenntnisse

2.1. Allgemeine Kenntnisse

2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme

2.3. Kenntnis der Zugausrüstung

3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden

Anlage H Europäische Fahrzeugnummer und entsprechende Kennbuchstaben

1. Allgemeine Bestimmungen zur europäischen Fahrzeugnummer

2. Allgemeine Bestimmungen zu Außenanschriften

3. Güterwagen

4. Reisezugwagen ohne Eigenantrieb

5. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge

6. Alphabetische Kennzeichnung der Interoperabilitätseignung

Anlage I Liste der Bereiche, in denen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/798 weiterhin nationale Vorschriften angewendet werden können

1. Bereiche für nationale Vorschriften

2. Liste der offenen Punkte

Anlage J