Beschl. (EU) 2019/570
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 1a Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anfängliche Zusammensetzung von rescEU
Artikel 3 Finanzielle Regelung für die in Artikel 35 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU vorgesehenen rescEU-Kapazitäten
Artikel 3a Geschätzte Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten zur medizinischen Evakuierung per Lufttransport
Artikel 3b Geschätzte Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten für ein EMT-3-Notfallteam
Artikel 3c Geschätzte Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten für die medizinische Bevorratung
Artikel 4 Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU
Artikel 5 Adressaten
Anhang
Qualitätsanforderungen für rescEU-Kapazitäten
1. Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung mit Löschflugzeugen2. Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung mit Hubschraubern
3. Kapazitäten zur medizinischen Evakuierung von Patienten mit hochansteckenden Krankheiten per Lufttransport
4. Kapazitäten zur medizinischen Evakuierung von Katastrophenopfern per Lufttransport
5. Kapazitäten für ein medizinisches Notfallteam des Typs 3 (EMT 3) für die stationäre Versorgung überwiesener Patienten
6. Bevorratung von medizinischen Gegenmaßnahmen und/oder persönlichen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren