RL (EU) 2018/2001
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbindliches Gesamtziel der Union für 2030
Artikel 4 Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 5 Öffnung der Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Stabilität der finanziellen Förderung
Artikel 7 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 8 Plattform der Union für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie und statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 9 Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 10 Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 11 Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern
Artikel 12 Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
Artikel 13 Gemeinsame Förderregelungen
Artikel 14 Kapazitätserhöhungen
Artikel 15 Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke
Artikel 15a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden
Artikel 15b Erfassung der Gebiete, die für die nationalen Beiträge zum Gesamtziel der Union für Energie aus erneuerbaren Quellen für 2030 notwendig sind
Artikel 15c Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
Artikel 15d Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 15e Gebiete für Netz- und Speicherinfrastruktur, die für die Integration von erneuerbarer Energie in das Stromsystem erforderlich ist
Artikel 16 Organisation und wichtigste Grundsätze des Genehmigungsverfahrens
Artikel 16a Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie
Artikel 16b Genehmigungsverfahren für Projekte außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie
Artikel 16c Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für das Repowering
Artikel 16d Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen
Artikel 16e Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen
Artikel 16f Überragendes öffentliches Interesse
Artikel 17 Verfahren der einfachen Mitteilung für den Netzzugang
Artikel 18 Information und Ausbildung
Artikel 19 Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 20 Netzzugang und -betrieb
Artikel 20a Unterstützung der Systemintegration von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
Artikel 21 Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität
Artikel 22 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Artikel 22a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Industrie
Artikel 22b Bedingungen für die Verringerung des Ziels für die Verwendung erneuerbarer Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs in der Industrie
Artikel 23 Einbeziehung erneuerbarer Energie im Bereich Wärme- und Kälte
Artikel 24 Fernwärme und -kälte
Artikel 25 Erhöhung der erneuerbaren Energie und Verringerung der Treibhausgasintensität im Verkehr
Artikel 26 Besondere Kriterien für aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen produzierte Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
Artikel 27 Berechnungsregeln für den Verkehr und im Hinblick auf erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, unabhängig von ihrem Endverbrauch
Artikel 28 Andere Bestimmungen für erneuerbare Energie im Verkehrssektor
Artikel 29 Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Brennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
Artikel 29a Kriterien für Treibhausgasemissionseinsparungen durch erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe
Artikel 30 Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und der Kriterien für Treibhausgaseinsparungen
Artikel 31 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 31a Unionsdatenbank
Artikel 32 Durchführungsrechtsakte
Artikel 33 Überwachung durch die Kommission
Artikel 34 Ausschussverfahren
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Umsetzung
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38 Inkrafttreten
Artikel 39 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
Anhang IA Nationaler Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor 2020-2030
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Elektrizität aus Wasserkraft und Windkraft
Anhang III Energiegehalt von Brennstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Produktion ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von LandnutzungsänderungenB. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Jahr 2016 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Produktion ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen
C. Methode
D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die 2016 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren
Anhang VI Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biomasse-Brennstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Treibhausgaseinsparungen für Biomasse-Brennstoffe bei Produktion ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von LandnutzungsänderungenB. Methode
C. Disaggregierte Standardwert für Biomasse-Brennstoffe:
D. Typische Gesamtwerte und Standardgesamtwerte der Biomasse-Brennstoffoptionen
Anhang VII Berücksichtigung der für die Wärme- und Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie
Teil A: Berücksichtigung der mit Wärmepumpen für die Wärmeversorgung genutzten erneuerbaren Energie
Teil B: Berücksichtigung der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie
1. Begriffsbestimmungen
2. Anwendungsbereich
3. Methode zur Berücksichtigung der für Einzel-Kälteversorgung und Fernkälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie
3.1. Menge der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie3.2. Berechnung des als erneuerbare Energie einzustufenden Anteils des jahreszeitbedingten Leistungsfaktors
3.3. Berechnung der Menge der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie mit Standard-SPF-Werten und mit gemessenen SPF-Werten
3.4. Berechnung anhand von Standardwerten
3.5. Berechnung der für die Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie im Hinblick auf den Gesamtanteil der erneuerbaren Energie und im Hinblick auf den Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung genutzten erneuerbaren Energie
3.6. Leitlinien für die Entwicklung genauerer Methoden und Berechnungen
Teil A
Teil A
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 37)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht (gemäß Artikel 36)