VO (EU) 2018/1240
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Kapitel I
allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ziele von ETIAS
Artikel 5 Allgemeine Struktur des ETIAS
Artikel 6 Aufbau und technische Architektur des ETIAS-Informationssystems
Artikel 7 ETIAS-Zentralstelle
Artikel 8 Nationale ETIAS-Stellen
Artikel 9 ETIAS-Überprüfungsausschuss
Artikel 10 ETIAS-Beratungsgremium für Grundrechte
Artikel 11 Interoperabilität mit anderen EU-Informationssystemen
Artikel 12 Abfrage der Interpol-Datenbanken
Artikel 13 Zugriff auf ETIAS-Daten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung und Grundrechte
Kapitel II
Antragstellung
Artikel 15 Praktische Modalitäten der Antragstellung
Artikel 16 Die öffentliche Website und die Anwendung für Mobilgeräte
Artikel 17 Antragsformular und personenbezogene Daten des Antragstellers
Artikel 18 Reisegenehmigungsgebühr
Kapitel III
Erstellung des Antragsdatensatzes und Prüfung des Antrags durch das ETIAS-Zentralsystem
Artikel 19 Zulässigkeit und Erstellung des Antragsdatensatzes
Artikel 20 Automatisierte Bearbeitung
Artikel 21 Ergebnisse der automatisierten Bearbeitung
Artikel 22 Überprüfung durch die ETIAS-Zentralstelle
Artikel 23 Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des SIS
Artikel 24 Besondere Vorschriften für Familienangehörige von Unionsbürgern oder von anderen Drittstaatsangehörigen, die nach dem Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen
Kapitel IV
Prüfung des Antrags durch die Nationalen ETIAS-Stellen
Artikel 25 Zuständiger Mitgliedstaat
Artikel 26 Manuelle Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen
Artikel 27 Anforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen vom Antragsteller
Artikel 28 Konsultation anderer Mitgliedstaaten
Artikel 29 Konsultation Europols
Artikel 30 Fristen für Mitteilungen an den Antragsteller
Artikel 31 Überprüfungsinstrument
Artikel 32 Entscheidung über den Antrag
Kapitel V
Die ETIAS-Überprüfungsregeln und die ETIAS-Überwachungsliste
Artikel 33 Die ETIAS-Überprüfungsregeln
Artikel 34 Die ETIAS-Überwachungsliste
Artikel 35 Zuständigkeiten und Aufgaben hinsichtlich der ETIAS-Überwachungsliste
Kapitel VI
Erteilung, Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung
Artikel 36 Erteilung einer Reisegenehmigung
Artikel 37 Verweigerung einer Reisegenehmigung
Artikel 38 Mitteilung über die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung
Artikel 39 Nach der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung zum Antragsdatensatz hinzuzufügende Daten
Artikel 40 Annullierung einer Reisegenehmigung
Artikel 41 Aufhebung einer Reisegenehmigung
Artikel 42 Mitteilung über die Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung
Artikel 43 Nach der Entscheidung über die Annullierung oder Aufhebung einer Reisegenehmigung zum Antragsdatensatz hinzuzufügende Daten
Artikel 44 Erteilung einer Reisegenehmigung mit räumlich begrenzter Gültigkeit aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen
Kapitel VII
Nutzung des ETIAS durch Beförderungsunternehmer
Artikel 45 Datenzugriff durch Beförderungsunternehmer zu Überprüfungszwecken
Artikel 46 Ausweichverfahren für den Fall, dass der Datenzugriff für Beförderungsunternehmer technisch nicht möglich ist
Kapitel VIII
Nutzung des ETIAS durch die Behörden an den Aussengrenzen
Artikel 47 Datenzugriff zum Zwecke der Überprüfung an den Außengrenzen
Artikel 48 Ausweichverfahren für den Fall, dass der Datenzugriff an den Außengrenzen technisch nicht möglich ist
Kapitel IX
Nutzung von ETIAS durch Einwanderungsbehörden
Artikel 49 Datenzugriff durch Einwanderungsbehörden
Kapitel X
Verfahren und Bedingungen für den Zugang zum ETIAS-Zentralsystem zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
Artikel 50 Benannte Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 51 Verfahren für den Zugang zum ETIAS-Zentralsystem zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
Artikel 52 Bedingungen für den Zugriff der benannten Behörden der Mitgliedstaaten auf im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten
Artikel 53 Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten durch Europol
Kapitel XI
Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 54 Datenspeicherung
Artikel 55 Änderung und vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel XII
Datenschutz
Artikel 56 Datenschutz
Artikel 57 Für die Verarbeitung Verantwortlicher
Artikel 58 Datenauftragsverarbeiter
Artikel 59 Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 60 Sicherheitsvorfälle
Artikel 61 Eigenkontrolle
Artikel 62 Sanktionen
Artikel 63 Haftung
Artikel 64 Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, ihre Berichtigung, Vervollständigung und Löschung sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung
Artikel 65 Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 66 Überwachung durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 67 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 68 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 69 Führen von Protokollen
Artikel 70 Führen von Protokollen für etwaige Anträge auf Datenabfrage zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten
Kapitel XIII
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Artikel 71 Information der breiten Öffentlichkeit
Artikel 72 Informationskampagne
Kapitel XIV
Aufgaben
Artikel 73 Aufgaben von eu-LISa in der Gestaltungs- und Entwicklungsphase
Artikel 74 Aufgaben von eu-LISa nach der Inbetriebnahme des ETIAS
Artikel 75 Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Artikel 76 Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 77 Aufgaben von Europol
Kapitel XV
Änderungen anderer Unionsrechtsakte
Artikel 78 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
Artikel 79 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014
Artikel 80 Änderung der Verordnung (EU) 2016/399
Artikel 81 Änderung der Verordnung (EU) 2016/1624
Artikel 82 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226
Kapitel XVI
Schlussbestimmungen
Artikel 83 Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
Artikel 84 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 85 Kosten
Artikel 86 Einnahmen
Artikel 87 Mitteilungen
Artikel 88 Aufnahme des Betriebs
Artikel 89 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 90 Ausschussverfahren
Artikel 91 Beratergruppe
Artikel 92 Überwachung und Evaluierung
Artikel 93 Leitfaden
Artikel 94 Ceuta und Melilla
Artikel 95 Finanzieller Beitrag der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziiert sind
Artikel 96 Inkrafttreten und Anwendbarkeit