VO (EU) 2018/848
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Spezifische Grundsätze für landwirtschaftliche Tätigkeiten und die Aquakultur
Artikel 7 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel
Artikel 8 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel
Kapitel III
Produktionsvorschriften
Artikel 9 Allgemeine Produktionsvorschriften
Artikel 10 Umstellung
Artikel 11 Verbot der Verwendung von GVO
Artikel 12 Vorschriften für die Pflanzenproduktion
Artikel 13 Besondere Bestimmungen über die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material
Artikel 14 Vorschriften für die Tierproduktion
Artikel 15 Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere
Artikel 16 Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel
Artikel 17 Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel
Artikel 18 Produktionsvorschriften für Wein
Artikel 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird
Artikel 20 Fehlen spezifischer Produktionsvorschriften für bestimmte Tierarten und bestimmte Arten von Aquakulturtieren
Artikel 22 Ausnahmen von den Produktionsvorschriften
Artikel 23 Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung
Artikel 24 Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden
Artikel 25 Zulassung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel durch die Mitgliedstaaten
Artikel 26 Erhebung von Daten zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen juvenilen Aquakulturtieren
Artikel 27 Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß
Artikel 28 Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
Artikel 29 Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen
Kapitel IV
Kennzeichnung
Artikel 30 Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion
Artikel 31 Kennzeichnung von in der Pflanzenproduktion verwendeten Erzeugnissen und Stoffen
Artikel 32 Verbindliche Angaben
Kapitel V
Zertifizierung
Artikel 34 Zertifizierungssystem
Artikel 35 Zertifikat
Artikel 36 Unternehmergruppe
Kapitel VI
Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten
Artikel 37 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/625 und zusätzliche Vorschriften für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Artikel 38 Zusätzliche Vorschriften über amtliche Kontrollen und über die von den zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen
Artikel 39 Zusätzliche Vorschriften über von den Unternehmern und Unternehmergruppen zu ergreifende Maßnahmen
Artikel 40 Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten
Artikel 41 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen sowie gemeinsamer Maßnahmenkatalog
Artikel 42 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verstößen, die die Integrität beeinträchtigen
Artikel 43 Zusätzliche Vorschriften über den Informationsaustausch
Kapitel VII
Handel mit Drittländern
Artikel 44 Ausfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Artikel 45 Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
Artikel 46 Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
Artikel 47 Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung
Artikel 48 Gleichwertigkeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Artikel 49 Bericht der Kommission über die Anwendung der Artikel 47 und 48
Kapitel VIII
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Freier Warenverkehr für ökologische/biologische Erzeugnisse und für Umstellungserzeugnisse
Artikel 50 Kein Verbot und keine Einschränkung der Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
Abschnitt 2
Information, Berichterstattung und diesbezügliche abweichende Regelungen
Artikel 52 Information über die zuständigen Behörden, Kontrollbehörden und Kontrollstellen
Artikel 53 Abweichende Regelungen, Zulassungen und Bericht
Kapitel IX
Verfahrensbestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1
Verfahrensvorschriften
Artikel 54 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 55 Ausschussverfahren
Abschnitt 2
Aufhebung und Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 56 Aufhebung
Artikel 57 Übergangsmaßnahmen für Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt wurden
Artikel 58 Übergangsmaßnahmen für Anträge von Drittländern, die gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingereicht wurden
Artikel 59 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der ersten Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
Artikel 60 Übergangsmaßnahmen für Bestände ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 produziert wurden
Artikel 61 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Andere Erzeugnisse nach Artikel 2 Absatz 1
Anhang II Detaillierte Produktionsvorschriften gemäß Kapitel III
Teil I:
Vorschriften für die Pflanzenproduktion
1. Allgemeine Anforderungen
1.7. Umstellung1.8. Herkunft der Pflanzen, einschließlich des Pflanzenvermehrungsmaterials
1.8.5. Verwendung von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial
1.9. Bodenbewirtschaftung und Düngung
1.10. Schädlings- und Unkrautbekämpfung
1.10.1. Die Vermeidung von Schäden durch Schädlinge und Unkraut stützt sich hauptsächlich auf
1.11. Reinigungs- und Desinfektionsmittel
1.12. Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen
1.13. Aufbereitung unverarbeiteter Erzeugnisse
2. Durchführungsbestimmungen für bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse
2.1. Vorschriften für die Pilzproduktion2.2. Vorschriften für das Sammeln von Wildpflanzen
Teil II:
Vorschriften für die Tierproduktion
1. Allgemeine Anforderungen
1.2. Umstellung1.3. Herkunft der Tiere
1.3.4. Verwendung von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren1.4. Ernährung
1.4.1. Allgemeine Ernährungsanforderungen1.4.2. Weiden
1.4.3. Umstellungsfuttermittel
1.5. Tiergesundheit
1.5.1. Krankheitsvorsorge1.5.2. Tierärztliche Behandlung
1.6. Unterbringung und Haltungspraktiken
1.7. Tierschutz
1.8. Aufbereitung unverarbeiteter Erzeugnisse
1.9. Zusätzliche allgemeine Vorschriften
1.9.1. Für Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden1.9.2. Für Geweihträger
1.9.3. Für Schweine
1.9.4. Für Geflügel
1.9.5. Für Kaninchen
1.9.6. Für Bienen
Teil III:
Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere1. Allgemeine Anforderungen
2. Vorschriften für Algen
2.1. Umstellung2.2. Produktionsvorschriften für Algen
2.3. Algenzucht
2.4. Nachhaltige Sammlung wilder Algenbestände
3. Vorschriften für Aquakulturtiere
3.1. Allgemeine Anforderungen3.1.1. Umstellung3.1.2. Herkunft der Aquakulturtiere
3.1.3. Ernährung
3.1.4. Tiergesundheit
3.1.5. Unterbringung und Haltungspraktiken
3.1.6. Tierschutz
3.2. Detaillierte Vorschriften für Weichtiere
3.2.1. Herkunft der Muschelsaat3.2.2. Unterbringung und Haltungspraktiken
3.2.3. Zucht
3.2.4. Bewirtschaftung
3.2.5. Spezifische Kultivierungsvorschriften für Austern
Teil IV:
Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel1. Allgemeine Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
2. Detaillierte Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
2.1. Für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel gilt Folgendes:2.2. Verwendung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung von Lebensmitteln
Teil V:
Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel1. Allgemeine Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Futtermittel
2. Detaillierte Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Futtermittel
Teil VI:
Wein1. Geltungsbereich
2. Verwendung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe
3. Önologische Verfahren und Einschränkungen
Teil VII:
Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird1. Allgemeine Anforderungen
Anhang III Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung von Erzeugnissen
1. Abholung und Beförderung von Erzeugnissen zu Aufbereitungseinheiten
2. Verpackung und Beförderung von Erzeugnissen zu anderen Unternehmern oder Einheiten
3. Sondervorschriften für die Beförderung von Futtermitteln zu anderen Produktions- oder Aufbereitungseinheiten oder Lagerstätten
4. Transport von lebenden Fischen
5. Annahme von Erzeugnissen von anderen Unternehmern oder aus anderen Einheiten
6. Sondervorschriften für die Annahme von Erzeugnissen aus Drittländern
7. Lagerung von Erzeugnissen
Anhang IV Angaben nach Artikel 30
Anhang V Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion und Codenummern
1. Logo
2. Codenummern
Anhang VI Muster des Zertifikats