umwelt-online: Verordnung (EU) 2017/2400 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 (3)
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Eingabeparameter für das Simulationsinstrument | Anlage 1219 |
Diese Anlage enthält eine beschreibende Aufstellung der vom Hersteller des Getriebes, des Drehmomentwandlers (TC), der sonstigen Drehmoment übertragenden Bauteile (OTTC) und der sonstigen Bauteile des Antriebsstrangs (ADC) für das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden.
(1) "Parameter ID": im "Simulationsinstrument (simulation tool)" verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten
(2) "Type": Datentyp des Parameters
string ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung |
token ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerzeichen am Anfang/am Ende |
date ... | Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DDTHH:MM:SSZ, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z.B."2002-05-30T09:30:10Z" |
integer ... | Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z.B."1800" |
double, X ... | Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen (".") und ohne führende Nullen, z.B. für "double, 2": 2345.67, für "double, 4": "45.6780" |
(3) "Unit" ... physikalische Einheit des Parameters
Satz von Eingabeparametern
Tabelle 1 Eingabeparameter 'Transmission/General'19
Parameterbezeichnung | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Referenz |
Manufacturer | P205 | token | [-] | |
Model | P206 | token | [-] | |
CertificationNumber | P207 | token | [-] | |
Date | P208 | date Time | [-] | Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashes |
AppVersion | P209 | token | [-] | |
TransmissionType | P076 | string | [-] | Zulässige Werte 1: 'SMT', 'AMT', 'APT-S', 'APT-P' |
MainCertificationMethod | P254 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Option 1', 'Option 2', 'Option 3', 'Standard values' |
1) DCT ist als Getriebetyp AMT anzugeben. |
Tabelle 2 Eingabeparameter 'Transmission/Gears' pro Gang
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
GearNumber | P199 | integer | [-] | |
Ratio | P078 | double, 3 | [-] | |
MaxTorque | P157 | integer | [Nm] | fakultativ |
MaxSpeed | P194 | integer | [1/min] | fakultativ |
Tabelle 3 Eingabeparameter 'Transmission/LossMap' pro Gang und für jeden Gitterpunkt in der Verlustabbildung
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
Input Speed | P096 | double, 2 | [1/min] | |
Input Torque | P097 | double, 2 | [Nm] | |
Torque Loss | P098 | double, 2 | [Nm] |
Tabelle 4 Eingabeparameter 'Torque Converter/General'19
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
Manufacturer | P210 | token | [-] | |
Model | P211 | token | [-] | |
CertificationNumber | P212 | token | [-] | |
Date | P213 | date Time | [-] | Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashes |
AppVersion | P214 | string | [-] | |
CertificationMethod | P257 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Measured', 'Standard values' |
Tabelle 5 Eingabeparameter 'Torque Converter/Characteristics' für jeden Gitterpunkt der charakteristischen Kurve
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
Speed Ratio | P099 | double, 4 | [-] | |
Torque Ratio | P100 | double, 4 | [-] | |
Input TorqueRef | P101 | double, 2 | [Nm] |
Tabelle 6 Eingabeparameter 'Angledrive/General' (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden)19
Parametername | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
Manufacturer | P220 | token | [-] | |
Model | P221 | token | [-] | |
CertificationNumber | P222 | token | [-] | |
Date | P223 | date Time | [-] | Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashes |
AppVersion | P224 | string | [-] | |
Ratio | P176 | double, 3 | [-] | |
CertificationMethod | P258 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Option 1', 'Option 2', 'Option 3', 'Standard values' |
Tabelle 7 Eingabeparameter 'Angledrive/LossMap' für jeden Gitterpunkt in der Verlustabbildung (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden)
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
InputSpeed | P173 | double, 2 | [1/min] | |
InputTorque | P174 | double, 2 | [Nm] | |
TorqueLoss | P175 | double, 2 | [Nm] |
Tabelle 8 Eingabeparameter 'Retarder/General' (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden)19
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
Manufacturer | P225 | token | [-] | |
Model | P226 | token | [-] | |
CertificationNumber | P227 | token | [-] | |
Date | P228 | date Time | [-] | Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashes |
AppVersion | P229 | string | [-] | |
CertificationMethod | P255 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Measured', 'Standard values' |
Tabelle 9 Eingabeparameter 'Retarder/LossMap' für jeden Gitterpunkt in der charakteristischen Kurve (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden)
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Bezug |
RetarderSpeed | P057 | double, 2 | [1/min] | |
TorqueLoss | P058 | double, 2 | [Nm] |
Überprüfung der Achsdaten | Anhang VII19 |
1. Einleitung
In diesem Anhang werden die Zertifizierungsvorschriften zu den Drehmomentverlusten der Antriebsachsen für schwere Nutzfahrzeuge beschrieben. Alternativ zur Zertifizierung der Achsen kann zur Bestimmung der fahrzeugspezifischen CO2-Emissionen das Berechnungsverfahren für die Standard-Drehmomentverluste gemäß der Definition in Anlage 3 dieses Anhangs angewandt werden.
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses gs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
3. Allgemeine Anforderungen
Die Achsgetriebe und alle Lager außer den zur Messung verwendeten Radendlagern bleiben unbenutzt.
Auf Ersuchen des Antragstellers können verschiedene Gangübersetzungen in ein und demselben Achsgehäuse unter Verwendung der gleichen Radenden geprüft werden.
Verschiedene Achsübersetzungen von Nabenuntersetzungsachsen (Außenplanetenachsen, Nabenuntersetzungsachsen mit Durchtrieb) und Portalachsen können bereits durch den Austausch der Nabenuntersetzung gemessen werden. Es gelten die in Anlage 4 dieses Anhangs festgelegten Bestimmungen.
Die Gesamtlaufzeit für das optionale Einfahren und die Messung einer einzelnen Achse (das Achsgehäuse und die Radenden ausgenommen) darf 120 Stunden nicht übersteigen.
Zur Prüfung der Verluste einer Achse wird das Kennfeld der Drehmomentverluste für jede Übersetzung einer einzelnen Achse gemessen, wobei die Achsen gemäß den Bestimmungen in Anlage 4 dieses Anhangs Achsenfamilien zugeordnet werden können.
3.1. Einfahren
Auf Ersuchen des Antragstellers kann die Achse einem Einfahrverfahren unterzogen werden. Folgende Bestimmungen gelten für ein Einfahrverfahren:
3.1.1. Für das Einfahrverfahren darf ausschließlich ab Werk eingefülltes Öl verwendet werden. Das für das Einfahren benutzte Öl darf nicht für die in Absatz 4 beschriebene Prüfung verwendet werden.
3.1.2. Drehzahl- und Drehmomentverlauf für das Einfahrverfahren werden vom Hersteller festgelegt.
3.1.3. Das Einfahrverfahren ist vom Hersteller im Hinblick auf Laufzeit, Drehzahl, Drehmoment und Öltemperatur zu dokumentieren und der Genehmigungsbehörde mitzuteilen.
3.1.4. Die Anforderungen bezüglich Öltemperatur ( 4.3.1), Messgenauigkeit ( 4.4.7) und Prüfanordnung ( 4.2) gelten nicht für das Einfahrverfahren.
4. Prüfverfahren für Achsen
4.1. Prüfbedingungen
4.1.1. Umgebungstemperatur
Die Temperatur im Prüfraum muss bei 25 °C ± 10 °C liegen. Die Umgebungstemperatur wird in einem Abstand von 1 m zum Achsgehäuse gemessen. Eine erzwungene Erhitzung der Achse darf nur durch ein externes Ölkonditionierungssystem gemäß 4.1.5 vorgenommen werden.
4.1.2. Öltemperatur
Die Öltemperatur ist in der Mitte des Ölsumpfs oder an einer anderen geeigneten Stelle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu messen. Bei externer Ölkonditionierung kann die Öltemperatur auch in der vom Achsgehäuse zum Konditioniersystem verlaufenden Auslassleitung in einem Bereich von 5 cm unterhalb des Auslasses gemessen werden. In beiden Fällen darf die Öltemperatur 70 °C nicht überschreiten.
4.1.3. Ölqualität
Für die Messung sind nur vom Achsenhersteller empfohlene ab Werk eingefüllte Öle zu verwenden. Wenn verschiedene Gangübersetzungsstufen unter Verwendung ein und desselben Achsgehäuses geprüft werden, muss für jede Einzelmessung neues Öl eingefüllt werden.
4.1.4. Ölviskosität
Sind verschiedene Öle mit mehreren Viskositätsgraden für die ab Werk eingefüllten Öle angegeben, ist vom Hersteller für die Messungen an der Stammachse das Öl mit dem höchsten Viskositätsgrad zu wählen.
Falls für eine Achsenfamilie mehrere Öle mit demselben Viskositätsgrad als ab Werk eingefülltes Öl angegeben sind, kann der Antragsteller eines dieser Öle für die zur Zertifizierung benötigten Messungen wählen.
4.1.5. Ölstand und Konditionierung
Der Ölstand bzw. die Füllmenge ist auf den in den Wartungsvorschriften des Herstellers angegebenen Höchststand einzustellen.
Ein externes Ölkonditionierungs- und Filtersystem ist erlaubt. Das Achsgehäuse darf für den Einbau des Ölkonditionierungssystems verändert werden.
Das Ölkonditionierungssystem darf entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht in einer Weise eingebaut werden, dass die Ölstände einer Achse verändert werden könnten, um so die Effizienz zu steigern oder Antriebsdrehmomente zu erzeugen.
4.2. Prüfanordnung
Zur Messung des Drehmomentverlustes sind verschiedene Prüfanordnungen gemäß den Absätzen 4.2.3 und 4.2.4 erlaubt.
4.2.1. Einbau der Achsen
Handelt es sich um eine Tandemachse, sind beide Achsen jeweils getrennt zu messen. Die erste Achse mit Längsdifferenzial ist zu sperren. Die Ausgangswelle der Durchtriebsachsen muss frei drehbar eingebaut werden.
4.2.2. Einbau von Drehmomentmessern
4.2.2.1. Bei einer Prüfanordnung mit zwei Elektromotoren sind die Drehmomentmesser am Eingangsflansch und an einem Radende anzubringen, während das andere Ende gesperrt ist.
4.2.2.2. Bei einer Prüfanordnung mit drei Elektromotoren sind die Drehmomentmesser am Eingangsflansch und an jedem Radende anzubringen.
4.2.2.3. Halbwellen unterschiedlicher Länge sind in einer Prüfanordnung mit zwei Motoren gestattet, um das Differenzial zu sperren und so zu gewährleisten, dass beide Radenden sich drehen.
4.2.3. Prüfanordnung "Typ A"
Eine Prüfanordnung "Typ A" besteht aus einem Prüfstand auf der Seite des Achseingangs und mindestens einem Prüfstand auf der/den Seite/n des Achsausgangs. Geräte zur Messung des Drehmoments sind an der oder den Achseingangs- und Achsausgangsseiten anzubringen. Bei Prüfanordnungen des Typs a mit nur einem Prüfstand an der Ausgangsseite muss das frei drehbare Ende der Achse gesperrt werden.
Um parasitäre Verluste durch die Prüfanordnung zu vermeiden, sind die Geräte zur Drehmomentmessung möglichst nahe an der oder den Achseingangs- und Ausgangsseiten anzubringen und durch passende Lager zu stützen.
Zusätzlich können die Drehmomentsensoren von den parasitären Lasten der Wellen mechanisch entkoppelt werden, beispielsweise durch Einbau zusätzlicher Lager und einer elastischen Kupplung oder einer Leichtbaukardanwelle zwischen den Sensoren und einem dieser Lager. Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für eine Prüfanordnung des Typs a mit zwei Prüfständen.
Für die Konfiguration von Prüfanordnungen des Typs a muss der Hersteller eine Analyse der parasitären Lasten zur Verfügung stellen. Auf Grundlage dieser Analyse entscheidet die Genehmigungsbehörde über den maximalen Einfluss der parasitären Lasten. Der Wert ipara darf jedoch nicht niedriger als 10 % sein.
Abbildung 1 Beispiel für eine Prüfanordnung "Typ A"
4.2.4. Prüfanordnung "Typ B"
Jede andere Konfiguration einer Prüfanordnung wird als Prüfanordnung "Typ B" bezeichnet. Der maximale Einfluss der parasitären Lasten ipara für diese Konfigurationen ist auf 100 % einzustellen.
Niedrigere Werte für iparasind in Absprache mit der Genehmigungsbehörde zulässig.
4.3. Prüfverfahren19
Um das Kennfeld der Drehmomentverluste einer Achse zu ermitteln, sind deren grundlegende Daten gemäß Absatz 4.4 zu messen und zu berechnen. Die Ergebnisse für die Drehmomentverluste müssen gemäß Nummer 4.4.8 ergänzt und gemäß Anlage 6 formatiert werden, um die weitere Verarbeitung durch das Simulationsinstrument zu ermöglichen.
4.3.1. Messeinrichtungen
Die Anlagen des Kalibrierlabors müssen die Anforderungen der ISO/TS 16949, ISO-9000-Reihen oder der ISO/IEC 17025 erfüllen. Sämtliche Laboreinrichtungen für Referenzmessungen, die zur Kalibrierung und/oder Überprüfung verwendet werden, müssen auf nationale und internationale Prüfnormen zurückführbar sein.
4.3.1.1. Drehmomentmessung
Die Unsicherheit der Drehmomentmessung ist gemäß Absatz 4.4.7 zu berechnen und einzubeziehen.
Die Abtastrate der Drehmomentsensoren muss 4.3.2.1 entsprechen.
4.3.1.2. Drehgeschwindigkeit
Die Unsicherheit der Drehgeschwindigkeitssensoren zur Messung der Eingangs- und der Ausgangsdrehzahl darf ± 2 U/min nicht überschreiten.
4.3.1.3. Temperaturen
Die Unsicherheit der Temperatursensoren zur Messung der Umgebungstemperatur darf ± 1 °C nicht überschreiten.
Die Unsicherheit der Temperatursensoren zur Messung der Öltemperatur darf ± 0,5 °C nicht überschreiten.
4.3.2. Messsignale und Datenaufzeichnung
Zum Zweck der Berechnung der Drehmomentverluste sind die folgenden Signale aufzuzeichnen:
4.3.2.1. Es gelten folgende Mindestabtastfrequenzen der Sensoren:
Drehmoment: 1 kHz
Drehgeschwindigkeit: 200 Hz
Temperaturen: 10 Hz
4.3.2.2. Die Datenaufzeichnungsrate zur Bestimmung der arithmetischen Mittelwerte eines jeden Rasterpunkts muss 10 Hz oder höher sein. Rohdaten müssen nicht mitgeteilt werden.
Eine Signalfilterung kann in Absprache mit der Genehmigungsbehörde angewandt werden. Aliasing-Effekte jeglicher Art sind zu vermeiden.
4.3.3. Drehmomentbereich
Der Umfang des zu messenden Kennfelds der Drehmomentverluste ist beschränkt auf:
4.3.3.1. Der Hersteller kann die Messung auf ein Ausgangsdrehmoment von bis zu 20 kNm ausweiten, indem er eine lineare Extrapolation der Drehmomentverluste vornimmt oder Messungen mit einem Ausgangsdrehmoment von bis zu 20 kNm in Stufen von 2.000 Nm durchführt. Für diesen zusätzlichen Drehmomentbereich sind ein weiterer Drehmomentsensor auf Ausgangsseite mit einem maximalen Drehmoment von 20 kNm (bei einer Anordnung mit zwei Motoren) oder zwei 10 kNm-Sensoren (bei einer Anordnung mit drei Motoren) zu verwenden.
Wenn der Durchmesser des kleinsten Reifens (z.B. aufgrund einer Produktentwicklung) nach Abschluss der Messung einer Achse verringert wird oder wenn die physischen Grenzen des Prüfstandes erreicht sind (z.B. durch entwicklungsbedingte Änderungen des Produkts), kann der Hersteller die fehlenden Punkte aus dem vorhandenen Kennfeld extrapolieren. Die extrapolierten Punkte dürfen nicht mehr als 10 % aller Punkte in dem Kennfeld darstellen, und für diese Punkte ist ein Drehmomentverlust von 5 % als Straffaktor zu den extrapolierten Punkten zu addieren.
4.3.3.2. Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen:
250 Nm <Tout < 1.000 Nm: | Stufen von 250 Nm |
1.000 Nm ≤Tout ≤ 2.000 Nm: | Stufen von 500 Nm |
2.000 Nm ≤Tout ≤ 10.000 Nm: | Stufen von 1.000 Nm |
Tout > 10.000 Nm: | Stufen von 2.000 Nm |
Ist das maximale Eingangsdrehmoment vom Hersteller begrenzt, dann ist als letzte Drehmomentstufe diejenige unter diesem Höchstwert zu messen, wobei etwaige Verluste nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall ist eine Extrapolation des Drehmomentverlustes bis zu dem Drehmoment vorzunehmen, das dem Grenzwert des Herstellers entspricht, wobei die lineare Regression auf den Drehmomentstufen der entsprechenden Drehzahlstufe basiert.
4.3.4. Drehzahlbereich
Der Prüfdrehzahlbereich muss zwischen einer Raddrehzahl von 50 U/min und der maximalen Drehzahl liegen. Die zu messende maximale Prüfdrehzahl ist entweder durch die maximale Achseingangsdrehzahl oder die maximale Raddrehzahl definiert, abhängig davon, welche der folgenden Bedingungen zuerst erfüllt ist:
4.3.4.1. Die anwendbare maximale Achseingangsdrehzahl ist möglicherweise durch die Bauartspezifikation der Achse begrenzt.
4.3.4.2. Die maximale Raddrehzahl wird für den kleinsten anwendbaren Reifendurchmesser bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 90 km/h für Lastkraftwagen und von 110 km/h für Kraftomnibusse berechnet. Ist der kleinste anwendbare Reifendurchmesser nicht definiert, findet Absatz 4.3.4.1 Anwendung.
4.3.5. Zu messende Raddrehzahlstufen
Für die Prüfung ist ein Raddrehzahlstufen-Intervall von 50 U/min zu verwenden.
4.4. Messung des Kennfelds der Drehmomentverluste für Achsen
4.4.1. Prüfsequenz für das Kennfeld der Drehmomentverluste19
Für jede Drehzahlstufe ist der Drehmomentverlust für die einzelnen Ausgangsdrehmomentstufen beginnend von 250 Nm aufwärts bis zum Höchstwert sowie abwärts bis zum niedrigsten Wert zu messen. Die Folge der Drehzahlstufen kann beliebig sein. Die Messsequenz für das Drehmoment ist zweimal durchzuführen und aufzuzeichnen.
Eine Unterbrechung der Sequenz für den Zweck der Kühlung oder Erwärmung ist zulässig.
4.4.2. Messdauer19
Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss zwischen 5 und 20 Sekunden betragen.
4.4.3. Mittelung der Rasterpunkte19
Die innerhalb des in Nummer 4.4.2 angegebenen Intervalls von 5 bis 20 Sekunden aufgezeichneten Werte für jeden Rasterpunkt sind arithmetisch zu mitteln.
Aus allen vier gemittelten Intervallen der einander entsprechenden Drehzahl- und Drehmoment-Rasterpunkte der beiden jeweils aufwärts und abwärts durchgeführten Messfolgen ist ein arithmetisches Mittel zu bilden, das einen einzelnen Wert für den Drehmomentverlust ergibt.
4.4.4. Der Drehmomentverlust (auf Eingangsseite) der Achse ist wie folgt zu berechnen:
dabei gilt:
Tloss, | = Drehmomentverlust der Achse auf Eingangsseite [Nm] |
Tin | = Eingangsdrehmoment [Nm] |
igear | = Achsgetriebeübersetzung [-] |
Tout | = Ausgangsdrehmoment [Nm] |
4.4.5. Validierung der Messung19
4.4.5.1. Die gemittelten Drehzahlwerte pro Rasterpunkt (Intervall von 5 bis 20 s) dürfen für die Ausgangsdrehzahl nicht mehr als ± 5 U/min von den Einstellwerten abweichen.
4.4.5.2. Die gemäß 4.4.3 gemittelten Ausgangsdrehmoment-Werte für jeden Rasterpunkt dürfen nicht mehr als ± 20 Nm oder ± 1 % (je nachdem, welcher Wert höher ist) vom Drehmoment-Sollwert für den betreffenden Rasterpunkt abweichen.
4.4.5.3. Werden die oben stehenden Kriterien nicht erfüllt, ist die Messung ungültig. In diesem Fall muss die Messung für die gesamte betreffende Drehzahlstufe wiederholt werden. Wenn die wiederholte Messung gültig ist, sind die Daten zu konsolidieren.
4.4.6. Berechnung der Unsicherheit
Die GesamtunsicherheitUT,loss des Drehmomentverlustes ist auf Grundlage der folgenden Parameter zu berechnen:
Die Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlustes (UT,loss) beruht auf den Unsicherheiten der Sensoren mit einem Konfidenzniveau von 95 %. Die Berechnung erfolgt für jeden verwendeten Sensor (z.B. bei einer Anordnung mit drei Motoren: UT,in, UT,out,1, UT,out,2) als Quadratwurzel der Summe der Quadrate ("Gaußsches Fehlerfortpflanzungsgesetz").
dabei gilt:
UT,in/out | = | Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm] |
igear | = | Achsgetriebeübersetzung [-] |
UTKC | = | Unsicherheit durch den Temperatureinfluss auf das aktuelle Drehmomentsignal; [Nm] |
wtkc | = | Temperatureinfluss auf das aktuelle Drehmomentsignal pro Kref, vom Sensorhersteller angegeben; [%] |
UUTK0 | = | Unsicherheit durch den Temperatureinfluss auf das Nulldrehmomentsignal (bezogen auf das Nenndrehmoment); [Nm] |
wtk0 | = | Temperatureinfluss auf das Nulldrehmomentsignal pro Kref (bezogen auf das Nenndrehmoment), vom Sensorhersteller angegeben; [%] |
Kref | = | Bezugstemperatur-Messbereichsgrenze für tkc und tk0, vom Sensorhersteller angegeben; °C] |
ΔK | = | absolute Differenz der am Drehmomentsensor zwischen der Kalibrierung und der Messung gemessenen Sensortemperatur; kann die Sensortemperatur nicht gemessen werden, ist der Standardwert ΔK = 15 K zu verwenden; °C] |
Tc | = | aktueller/gemessener Drehmomentwert am Drehmomentsensor; [Nm] |
Tn | = | Drehmomentnennwert des Drehmomentsensors; [Nm] |
Ucal | = | Unsicherheit durch die Kalibrierung des Drehmomentsensors; [Nm] |
wcal | = | relative Kalibrierungsunsicherheit (bezogen auf das Nenndrehmoment); [%] |
kcal | = | Kalibrierfaktor (falls vom Sensorhersteller angegeben, andernfalls = 1) |
Upara | = | Unsicherheit durch parasitäre Lasten; [Nm] |
wpara | = | senspara* ipara
relativer Einfluss von Kräften und Biegemomenten, die durch Versatz verursacht werden |
senspara | = | maximaler Einfluss parasitärer Lasten für einen gegebenen Drehmomentsensor, vom Sensorhersteller angegeben, [%]; wird vom Sensorhersteller kein bestimmter Wert für die parasitären Lasten angegeben, ist der Wert auf 1,0 % einzustellen |
ipara | = | maximaler Einfluss parasitärer Lasten für einen gegebenen Drehmomentsensor abhängig von der Prüfanordnung wie in den Abschnitten 4.2.3 und 4.2.4 dieses Anhangs angegeben |
4.4.7. Bewertung der Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlustes
Falls die berechneten UnsicherheitenUT,in/out unter den folgenden Grenzwerten liegen, ist davon auszugehen, dass der gemeldete DrehmomentverlustTloss,rep mit dem gemessenen DrehmomentverlustTloss übereinstimmt.
UT,in: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher ist
UT,out: 15 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher ist
Falls die berechneten Unsicherheiten höher sind, ist der Teil der berechneten Unsicherheit, der die oben stehenden Grenzwerte überschreitet, zuTloss für den gemeldeten DrehmomentverlustTloss,rep wie folgt zu addieren:
Falls die Grenzwerte vonUT,in überschritten werden:
Falls die Grenzwerte vonUT,out überschritten werden:
dabei gilt:
UT,in/out | = Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm] |
igear | = Achsgetriebeübersetzung [-] |
ΔUT | = der Teil der berechneten Unsicherheit, der die angegebenen Grenzwerte überschreitet |
4.4.8. Ergänzung der Daten für das Kennfeld der Drehmomentverluste19
4.4.8.1. Wenn die Drehmomentwerte den Grenzwert des oberen Bereichs überschreiten, ist eine lineare Extrapolation durchzuführen. Für die Extrapolation ist die Steigung der linearen Regression auf Basis aller für die entsprechende Drehzahlstufe gemessenen Drehmomentpunkte zu verwenden.
4.4.8.2. Für Werte des Ausgangsdrehmomentbereichs unter 250 Nm müssen die Drehmomentverlustwerte am Punkt 250 Nm verwendet werden.
4.4.8.3. Bei einer Raddrehzahl von 0 U/min sind die Drehmomentverlustwerte der Drehzahlstufe 50 U/min zu verwenden.
4.4.8.4. Bei negativen Eingangsdrehmomenten (z.B. Schiebebetrieb, Freilauf) ist der Wert des Drehmomentverlustes zu verwenden, der für das betreffende positive Eingangsdrehmoment gemessen wird.
4.4.8.5. Bei einer Tandemachse ist das kombinierte Kennfeld der Drehmomentverluste für beide Achsen anhand der Prüfergebnisse für die einzelnen Achsen an der Eingangsseite zu berechnen. Auch die Eingangsdrehmomentwerte sind hinzuzufügen.
Tloss,rep,tdm = Tloss,rep, 1 + Tloss,rep, 2
Tin,tdm = Tin, 1 + Tin, 2
5. Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften
5.1. Jeder im Einklang mit diesem Anhang genehmigte Achsentyp muss in der Weise hergestellt werden, dass er im Hinblick auf die Beschreibung im Zertifizierungsformular und dessen Anlagen mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Die Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften müssen mit den Bestimmungen in Artikel 12 der Richtlinie 2007/46/EG konform sein.
5.2. Die Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften ist auf Grundlage der Angaben in der in Anlage 1 dieses Anhangs beschriebenen Bescheinigung und der im vorliegenden Absatz aufgeführten besonderen Bedingungen zu überprüfen.
5.3. Vom Hersteller ist jährlich mindestens die in Tabelle 1 angegebene Anzahl von Achsen auf der Grundlage der jährlichen Produktionszahlen zu prüfen. Bei der Festlegung der Produktionszahlen sind nur Achsen zu berücksichtigen, für die die Anforderungen der vorliegenden Verordnung gelten.
5.4. Jede vom Hersteller geprüfte Achse muss für eine bestimmte Achsenfamilie repräsentativ sein.
5.5. Die Anzahl der Familien von einfach untersetzten Achsen und anderen Achsen, für die Prüfungen durchgeführt werden müssen, ist Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1 Stichprobengröße für die Konformitätsprüfung
Produktionszahlen | Anzahl der Prüfungen für einfach untersetzte Achsen | Anzahl der Prüfungen für andere Achsen (ohne einfach untersetzte Achsen) |
0 - 40.000 | 2 | 1 |
40.001 - 50.000 | 2 | 2 |
50.001 - 60.000 | 3 | 2 |
60.001 - 70.000 | 4 | 2 |
70.001 - 80.000 | 5 | 2 |
80.001 und mehr | 5 | 3 |
5.6. Die beiden Achsenfamilien mit den höchsten Produktionsvolumen müssen immer geprüft werden. Der Hersteller muss die Anzahl der durchgeführten Prüfungen und die Auswahl der Familien gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen (z.B. durch Angabe der Umsatzzahlen). Die restlichen Familien, für die Prüfungen durchzuführen sind, werden zwischen dem Hersteller und der Genehmigungsbehörde vereinbart.
5.7. Zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften ermittelt die Genehmigungsbehörde in Absprache mit dem Hersteller den bzw. die zu prüfenden Achsentypen. Die Genehmigungsbehörde stellt sicher, dass die ausgewählte(n) Achsentypen gemäß denselben Standards wie für die Serienproduktion hergestellt werden.
5.8. Wenn das Ergebnis einer gemäß Nummer 6 durchgeführten Prüfung die in Nummer 6.4 angegebenen Werte überschreitet, müssen drei weitere Achsen derselben Familie geprüft werden. Wenn mindestens eine dieser Achsen die Prüfung nicht besteht, gelten die Bestimmungen in Artikel 23.
6. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
6.1. Zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften ist in vorheriger Absprache zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller eines der folgenden Verfahren anzuwenden:
6.2. Erfolgt die Bewertung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften gemäß Absatz 6.1 Buchstabe a oder b, sind die Rasterpunkte für diese Messung auf vier Rasterpunkte aus dem genehmigten Kennfeld der Drehmomentverluste begrenzt.
6.2.1. Zu diesem Zweck ist das komplette Kennfeld der Drehmomentverluste der Achse, die zur Überstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften zu prüfen ist, in drei abstandsgleiche Drehzahlbereiche und in drei Drehmomentbereiche zu unterteilen, um neun Kontrollbereiche zu definieren (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2 Drehzahl- und Drehmomentbereiche zur Überprüfung der Übereinstimmung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden zertifizierten Eigenschaften19
6.2.2. Für vier Kontrollbereiche ist gemäß dem vollständigen Verfahren ein einzelner Punkt auszuwählen, zu messen und auszuwerten, wie in Absatz 4.4 beschrieben. Jeder Kontrollpunkt ist wie folgt auszuwählen:
6.2.3. Für jeden gemessenen Punkt zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften und dessen korrespondierenden Punkt dem typgenehmigten Kennfeld wird die Effizienz wie folgt berechnet:
ηi = Tout / (iaxle × Tin)
dabei gilt:
ηi | = Effizienz des Rasterpunkts aus den einzelnen Kontrollbereichen 1 bis 9 |
Tout | = Ausgangsdrehmoment [Nm] |
Tin | = Eingangsdrehmoment [Nm] |
iaxle | = Achsübersetzung [-] |
6.2.4. Die durchschnittliche Effizienz des Kontrollbereichs ist wie folgt zu berechnen:
Für einfach untersetzte Achsen:
Für Nabenuntersetzungsachsen:
dabei gilt:
ηavr,low speed | = durchschnittliche Effizienz für niedrige Drehzahl |
ηavr,mid speed | = durchschnittliche Effizienz für mittlere Drehzahl |
ηavr,high speed | = durchschnittliche Effizienz für hohe Drehzahl |
ηavr,total | = vereinfachte gemittelte Effizienz für die Achse |
6.2.5. Erfolgt die Bewertung der Übereinstimmung der für die CO-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften gemäß Absatz 6.1 Buchstabe c, ist das Schleppdrehmoment der Stammachse der Familien, der die geprüfte Achse angehört, während der Zertifizierung zu bestimmen. Dies kann vor oder nach dem Einfahrverfahren gemäß Absatz 3.1 oder durch eine lineare Extrapolation aller Werte des Kennfelds der Drehmomente für jede Drehzahlstufe bis hinunter zu 0 Nm durchgeführt werden.
6.3. Bestimmung des Schleppdrehmoments
6.3.1. Zur Bestimmung des Schleppdrehmoments einer Achse ist eine vereinfachte Prüfanordnung mit nur einem Elektromotor und nur einem Drehmomentsensor auf der Eingangsseite erforderlich.
6.3.2. Es gelten die Prüfbedingungen gemäß Absatz 4.1. Die auf das Drehmoment bezogene Unsicherheitsberechnung kann entfallen.
6.3.3. Die Messung des Schleppdrehmoments ist innerhalb des Drehzahlbereichs des genehmigten Typs gemäß Absatz 4.3.4 unter Berücksichtigung der in 4.3.5 genannten Drehzahlstufen durchzuführen.
6.4. Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften19
6.4.1. Die Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften ist erfolgreich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Achsenreihe | Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion nach Einfahren
Vergleich mit Td0 |
Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion ohne Einfahren
Vergleich mit Td0 |
||||||
für i | Toleranz Td0_Eingang [Nm] | für i | Toleranz Td0_Eingang [Nm] | für i | Toleranz Td0_Eingang [Nm] | für i | Toleranz Td0_Eingang [Nm] | |
SR | ≤ 3 | 15 | > 3 | 12 | ≤ 3 | 25 | > 3 | 20 |
SRT | ≤ 3 | 16 | > 3 | 13 | ≤ 3 | 27 | > 3 | 21 |
SP | ≤ 6 | 11 | > 6 | 10 | ≤ 6 | 18 | > 6 | 16 |
HR | ≤ 7 | 10 | > 7 | 9 | ≤ 7 | 16 | > 7 | 15 |
HRT | ≤ 7 | 11 | > 7 | 10 | ≤ 7 | 18 | > 7 | 16 |
i = Gangübersetzung |
Muster der Bescheinigung für ein Bauteil, eine selbstständige technische Einheit oder ein System | Anlage 1 |
Größtformat: A4 (210 × 297 mm)
Bescheinigung über die Eigenschaften einer Achsenfamilie in bezug auf die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch
Mitteilung über: |
|
einer Bescheinigung über die Eigenschaften einer Achsenfamilie in Bezug auf die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch gemäß Verordnung (EU) 2017/2400
Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission, zuletzt geändert durch ...
Nummer der Bescheinigung:
Hash:
Grund für die Erweiterung:
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ:
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Achse vorhanden:
0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung:
0.4. Name und Anschrift des Herstellers:
0.5. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Zertifizierungszeichens:
0.6. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.7. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
1. Zusätzliche Angaben (falls zutreffend): siehe Beiblatt
2. Genehmigungsbehörde, die für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3. Datum des Prüfberichts:
4. Nummer des Prüfberichts:
5. Gegebenenfalls Bemerkungen: siehe Beiblatt
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
Anlage:
Achsen-Beschreibungsbogen | Anlage 219 |
Beschreibungsbogen Nr.: | Gegenstand:
Ausstellungsdatum: Datum der Änderung |
gemäß ...
Achstyp/-familie (falls zutreffend) :
...
0. Allgemeines
0.1. Name und Anschrift des Herstellers:
0.2. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.3. Achstyp:
0.4. Achsenfamilie (falls zutreffend):
0.5. Achstyp als selbstständige technische Einheit / Achsenfamilie als selbstständige technische Einheit
0.6. Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.7. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Achse vorhanden:
0.8. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Anbringungsstelle und Anbringungsart des Zertifizierungszeichens:
0.9. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.10. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
Teil 119
Wesentliche Merkmale der (Stamm-)Achse und der Achs-Typen in der Achsenfamilie
0.0. - gestrichen - | ||||||
0.1. - gestrichen - | ||||||
0.2. - gestrichen - | ||||||
0.3. - gestrichen - | ||||||
0.4. - gestrichen - | ||||||
0.5. - gestrichen - | ||||||
0.6. - gestrichen - | ||||||
0.7. - gestrichen - | ||||||
0.8. - gestrichen - | ||||||
0.9. - gestrichen - | ||||||
1.0. Einzelangaben über die Achse | ||||||
1.1 Achslinie (SR, HR, SP, SRT, HRT) | ... | ... | ... | ... | ||
1.2 Achsenübersetzung | ... | ... | ... | ... | ||
1.3 Achsgehäuse (Anzahl / ID / Zeichnung) | ... | ... | ... | ... | ||
1.4 Getriebespezifikationen | ... | ... | ... | |||
1.4.1 Kronenrad-Durchmesser; [mm] | ... | ... | ||||
1.4.2 Vertikaler Versatz Ritzel / Kronenrad; [mm] | ... | |||||
1.4.3. Ritzel: Winkel zur horizontalen Ebene; [°] | ||||||
1.4.4. nur bei Portalachsen:
Winkel zwischen Ritzel-Achse und Kronenrad-Achse; [°] |
||||||
1.4.5. Anzahl der Zähne Getrieberad | ||||||
1.4.6. Anzahl der Zähne Kronenrad | ||||||
1.4.7. Horizontaler Versatz des Ritzels; [mm] | ||||||
1.4.8. Horizontaler Versatz Getrieberad / Tellerrad; [mm] | ||||||
1.5. Ölvolumen; [cm3] | ||||||
1.6. Ölstand; [mm] | ||||||
1.7. Öl-Spezifikationen | ||||||
1.8. Lagertyp (Anzahl / ID / Zeichnung) | ||||||
1.9. Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm] | ||||||
1.10. Radenden (Anzahl / ID / Zeichnung) | ||||||
1.10.1. Lagertyp (Anzahl / ID / Zeichnung) | ||||||
1.10.2. Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm] | ||||||
1.10.3. Schmiermitteltyp | ||||||
1.11. Anzahl der Planeten- / Zahnradgetriebe | ||||||
1.12. Kleinste Breite der Planeten- / Zahnradgetriebe; [mm] | ||||||
1.13. Getriebeübersetzung der Nabenuntersetzung |
Liste der Anlagen
Nr. | Beschreibung: | Ausstellungsdatum: |
1 | ... | ... |
2 | ... |
Berechnung des Standard-Drehmomentverlusts | Anlage 3 |
Die Standard-Drehmomentverluste für Achsen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Standardwerte der Tabelle bestehen aus der Summe eines Wertes des allgemeinen konstanten Wirkungsgrads zur Abbildung der lastabhängigen Verluste und einem allgemeinen Wert für den Schleppverlust zur Abbildung der Schleppverluste bei geringer Last.
Durchtriebsachsen werden anhand einer kombinierten Effizienz für eine Achse einschließlich Durchtrieb (SRT, HRT) zuzüglich der zughörigen Einzelachse (SR, HR) berechnet.
Tabelle 1 Allgemeiner Wirkungsgrad und Schleppverlust
Grundfunktion | Allgemeiner Wirkungsgrad
η |
Schleppdrehmoment (Radseite) Td0 =T0 +T1 * igear |
Einfach untersetzte Achse (SR) | 0,98 | T0 = 70 Nm T1 = 20 Nm |
Einfach untersetzte Durchtriebsachse (SRT) /
Portalachse (SP) |
0,96 | T0 = 80 Nm T1 = 20 Nm |
Nabenuntersetzungsachse (HR) | 0,97 | T0 = 70 Nm T1 = 20 Nm |
Nabenuntersetzungsachse mit Durchtrieb (HRT) | 0,95 | T0 = 90 Nm T1 = 20 Nm |
Der allgemeine Schleppverlust (Radseite) wird mit folgender Formel berechnet:
Td0 =T0 +T1 *igear,
wobei die Werte aus Tabelle 1 verwendet werden.
Der Standard-DrehmomentverlustTloss,std auf der Radseite wird mit folgender Formel berechnet:
Tloss,std = Td0 + (Tout /η) - Tout
Dabei gilt:
Tloss,std | = Standard-Drehmomentverlust auf der Radseite [Nm] |
Td0 | = Allgemeiner Schleppverlust über den gesamten Drehzahlbereich [Nm] |
igear | = Achsenübersetzung [-] |
η | = Allgemeiner Wirkungsgrad bei lastabhängigen Verlusten [-] |
Tout | = Ausgangsdrehmoment [Nm] |
Familienkonzept | Anlage 419 |
1. Der Antragsteller legt der Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für eine Achsenfamilie im Sinne der in Absatz 3 genannten Kriterien vor.
Eine Achsenfamilie ist durch ihre Konstruktions- und Leistungsparameter bestimmt. Diese müssen für alle Achsen einer Familie die gleichen sein. Welche Achsen zu einer Familie gehören, kann der Achsenhersteller nach eigenem Ermessen festlegen, solange er sich dabei an die Vorschriften von Absatz 4 hält. Zusätzlich zu den in Absatz 4 aufgeführten Parametern kann der Hersteller weitere Kriterien für die Festlegung kleinerer Achsenfamilien einführen. Diese Parameter sind nicht unbedingt solche, die sich auf das Leistungsniveau auswirken. Die Achsenfamilie ist von der Genehmigungsbehörde zu genehmigen. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde die entsprechenden Daten zur Leistung der Achsen einer Familie zur Verfügung stellen.
2. Sonderfälle
In manchen Fällen können Wechselwirkungen zwischen den Parametern vorliegen. Dies muss berücksichtigt werden, damit gewährleistet ist, dass einer Achsenfamilie nur Achsen mit ähnlichen Eigenschaften zugeordnet werden. Diese Fälle sind vom Hersteller zu ermitteln und der Genehmigungsbehörde mitzuteilen. Sie sind dann bei der Festlegung einer neuen Achsenfamilie zu berücksichtigen.
Sind Parameter vorhanden, die in Absatz 3 nicht aufgeführt sind, aber das Leistungsniveau stark beeinflussen, so muss sie der Hersteller nach den anerkannten Regeln der Technik feststellen und der Genehmigungsbehörde mitteilen.
3. Parameter für die Festlegung der Achsenfamilie
3.1. Achsenkategorie19
4. Wahl der Stammachse
4.1. Die Stammachse einer Achsenfamilie wird als die Achse mit der größten Achsübersetzung definiert. Wenn mehr als zwei Achsen dieselbe Achsübersetzung aufweisen, muss der Hersteller eine Analyse vorlegen, damit die Achse mit den schlechtesten Werten als Stammachse definiert werden kann.
4.2. Die Genehmigungsbehörde kann zu dem Schluss kommen, dass der stärkste Drehmomentverlust innerhalb der Familie am besten durch Überprüfung weiterer Achsen ermittelt werden kann. In diesem Fall muss der Achsenhersteller Angaben machen, mit denen die Achse mit den voraussichtlich höchsten Drehmomentverlusten innerhalb der Familie ermittelt werden kann.
4.3. Weisen die Motoren einer Achsenfamilie weitere Merkmale auf, von denen man einen Einfluss auf die Drehmomentverluste erwarten kann, so sind diese Merkmale ebenfalls zu bestimmen und bei der Auswahl der Stammachse zu berücksichtigen.
Kennzeichnungen und Nummerierung | Anlage 519 |
1. Kennzeichnungen19
Wenn eine Achse gemäß diesem Anhang typgenehmigt wird, muss die Achse folgende Angaben aufweisen:
1.1. Herstellername und Handelsmarke
1.2. Fabrikmarke und typenbezeichnung gemäß Angaben in Anlage 2 Absätze 0.2 und 0.3 dieses Anhangs
1.3. Das Zertifizierungszeichen in Form eines Rechtecks, das den Kleinbuchstaben "e" umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Zertifizierung erteilt hat:
1 für Deutschland2 für Frankreich
3 für Italien
4 für die Niederlande
5 für Schweden
6 für Belgien
7 für Ungarn
8 für die Tschechische Republik
9 für Spanien
11 für das Vereinigte Königreich
12 für Österreich
13 für Luxemburg
17 für Finnland
18 für Dänemark
19 für Rumänien
20 für Polen
21 für Portugal
23 für Griechenland
24 für Irland
25 für Kroatien
26 für Slowenien
27 für die Slowakei
29 für Estland
32 für Lettland
34 für Bulgarien
36 für Litauen
49 für Zypern
50 für Malta
1.4. Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die "Grundzertifizierungsnummer" gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang VII der Richtlinie 2007/46/EG vermerkt sein. Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung der vorliegenden Verordnung bezeichnet, sowie der Buchstabe "L" zur Angabe, dass die Zertifizierung für eine Achse erteilt wurde.
Die laufende Nummer für die vorliegende Verordnung ist "00".
1.4.1. Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen
Das obige an einer Achse angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Polen zertifiziert wurde (e20). Die ersten beiden Ziffern (00) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung für eine Achse (L) erteilt wurde. Die letzten vier Ziffern (0004) wurden von der Genehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundzertifizierungsnummer für die Achse dar.
1.5. Auf Ersuchen des Antragstellers für die Zertifizierung und nach vorheriger Abstimmung mit der Typgenehmigungsbehörde können andere typengrößen als die in 1.4.1 angegebenen verwendet werden. Diese alternativen typengrößen müssen weiterhin deutlich lesbar sein.
1.6. Die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber müssen für die Lebensdauer der Achse ausgelegt, deutlich lesbar und von dauerhafter Natur sein. Der Hersteller muss dafür sorgen, dass die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber nicht entfernt werden können, ohne dass sie dabei zerstört oder unkenntlich gemacht werden.
1.7. Die Zertifizierungsnummer muss bei eingebauter Achse in das Fahrzeug sichtbar sein und an einem für den normalen Betrieb notwendigen Teil angebracht werden, das während seiner Lebensdauer in der Regel nicht ausgetauscht werden muss.
2. Nummerierung:19
2.1. Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen:
eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*0000*00
Abschnitt 1 | Abschnitt 2 | Abschnitt 3 | Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 | Abschnitt 4 | Abschnitt 5 |
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt | Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) | Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) | L = Achse | Grundzertifizierungsnummer 0000 | Erweiterung 00 |
Eingabeparameter für das Simulationsinstrument | Anlage 619 |
Diese Anlage enthält die Liste der vom Bauteilehersteller für die Eingabe in das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden.
(1) "Parameter ID": im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten
(2) "Type": Datentyp des Parameters
string ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung |
token ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerschritt am Anfang/am Ende |
date ... | Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DD THH:MM:SSZ, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z.B. "2002-05-30T09:30:10Z" |
integer ... | Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z.B."1800" |
double, X ... | Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen (".") und ohne führende Nullen, z.B. für "double, 2": "2345.67", für "double, 4": "45.6780" |
(3) "Unit" ... physikalische Einheit des Parameters
Satz Eingabeparameter
Tabelle 1 Eingabeparameter 'Axlegear/General'19
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Referenz |
Manufacturer | P215 | token | [-] | |
Model | P216 | token | [-] | |
CertificationNumber | P217 | token | [-] | |
Date | P218 | date Time | [-] | Datum und Uhrzeit der Erstellung des Bauteil-Hashs |
AppVersion | P219 | token | [-] | |
LineType | P253 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Single reduction axle', 'Single portal axle', 'Hub reduction axle', 'Single reduction tandem axle', 'Hub reduction tandem axle' |
Ratio | P150 | double, 3 | [-] | |
CertificationMethod | P256 | string | [-] | Zulässige Werte: 'Measured', 'Standard values" |
Tabelle 2 Eingabeparameter 'Axlegear/LossMap' für jeden Rasterpunkt im Drehmomentverlust-Kennfeld
Parameter name | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Referenz |
Input Speed | P151 | double, 2 | [1/min] | |
Input Torque | P152 | double, 2 | [Nm] | |
Torque Loss | P153 | double, 2 | [Nm] |
Überprüfung der Daten zum Luftwiderstand | Anhang VIII19 |
1. Einleitung
In diesem Anhang ist das Prüfverfahren für die Überprüfung der Daten zum Luftwiderstand beschrieben.
2. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
3. Bestimmung des Luftwiderstands19
Zur Bestimmung der Luftwiderstandseigenschaften ist das Verfahren zur Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit anzuwenden. Während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit sind die wichtigsten Signale wie Antriebsdrehmoment, Fahrzeuggeschwindigkeit, Luftströmungsgeschwindigkeit und Gierwinkel bei zwei unterschiedlichen konstanten Fahrzeuggeschwindigkeiten (niedrige und hohe Geschwindigkeit) unter festgelegten Bedingungen auf einer Prüfstrecke zu messen. Die während dieser Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit aufgezeichneten Messdaten sind in das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten einzugeben. Dieses Instrument bestimmt das Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten und der Querschnittsfläche bei fehlendem SeitenwindCdAcr(0), das in das Simulationsinstrument einfließt. Von dem die Zertifizierung beantragenden Antragsteller muss ein Wert fürCd· Adeclaredangegeben werden, der in folgendem Bereich liegt: von gleichCd · Acr (0) bis maximal +0,2 m2 höher als dieser Wert. Der Wert Cd · Adeclared dient als Eingabe für das CO2-Simulationsinstrument und als Bezugswert für die Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften.
Für Fahrzeuge, die nicht zu einer Familie gehören, müssen gemäß der Beschreibung in Anlage 7 dieses Anhangs die Standardwerte fürCd·Adeclared verwendet werden. In diesem Fall müssen keine Eingabedaten zum Luftwiderstand vorgelegt werden. Die Standardwerte werden vom Simulationsinstrument automatisch zugewiesen.
3.1. Anforderungen an die Prüfstrecke
3.1.1. Die Prüfstrecke muss folgende Geometrie haben:
mit zwei Messflächen jeweils auf einem geraden Absatz, die eine maximale Abweichung von weniger als 20 Grad haben;
oder
mit nur einer Messfläche (oder zwei Messflächen mit der oben angegebenen maximalen Abweichung); zwei Optionen sind möglich: unterschiedliche Fahrtrichtung entweder nach jedem Prüfabschnitt oder nach einem festzulegenden Satz von Prüfabschnitten, z.B. zehn Mal Fahrtrichtung 1 gefolgt von zehn Mal Fahrtrichtung 2.
3.1.2. Messabschnitte
Auf der Prüfstrecke sind ein oder mehrere Messabschnitte mit einer Länge von 250 m mit einer Toleranz von ± 3 m zu definieren.
3.1.3. Messflächen
Eine Messfläche muss aus mindestens einem Messabschnitt und einem Stabilisierungsabschnitt bestehen. Dem ersten Messabschnitt einer Messfläche muss ein Stabilisierungsabschnitt vorangehen, um Geschwindigkeit und Drehmoment zu stabilisieren. Der Stabilisierungsabschnitt muss mindestens 25 m lang sein. Die Prüfstrecke ist so zu gestalten, dass das Fahrzeug bereits mit der während der Prüfung vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit in den Stabilisierungsabschnitt eintreten kann.
Breite und Länge des Anfangs- und Endpunkts eines jeden Messabschnitts sind mit einer Genauigkeit von mindestens 0,15 m, d. h. 95 % Kreisfehlerwahrscheinlichkeit (DGPS-Genauigkeit), festzulegen.
3.1.4. Form der Messabschnitte
Mess- und Stabilisierungsabschnitt müssen eine Gerade sein.
3.1.5. Längsneigung der Messabschnitte
Die durchschnittliche Längsneigung eines jeden Messabschnitts und des Stabilisierungsabschnitts darf nicht mehr als ± 1 % betragen. Eine Abweichung der Neigung im Messabschnitt darf nicht zu Geschwindigkeits- und Drehmomentänderungen führen, welche die in 3.10.1.1 Ziffern vii. und viii. dieses Anhangs angegebenen Schwellenwerte überschreiten.
3.1.6. Oberfläche der Prüfstrecke
Die Prüfstrecke muss aus Asphalt oder Beton bestehen. Ein Messabschnitt muss eine einheitliche Oberfläche haben. Verschiedene Messabschnitte dürfen unterschiedliche Oberflächen aufweisen.
3.1.7. Stillstandbereich
Die Prüfstrecke muss einen Stillstandbereich umfassen, in dem das Fahrzeug angehalten werden kann, um die Nullstellung und die Driftüberprüfung des Drehmomentmesssystems durchzuführen.
3.1.8. Abstand zu straßenseitigen Hindernissen und lichte Höhe
Auf beiden Seiten des Fahrzeugs dürfen sich innerhalb eines Abstands von 5 m keine Hindernisse befinden. Sicherheitsbarrieren bis zu einer Höhe von 1 m mit mehr als 2,5 m Abstand zum Fahrzeug sind zulässig. Über dem Messabschnitt dürfen sich keine Brücken oder ähnlichen Bauwerke befinden. Die Prüfstrecke muss über eine ausreichende lichte Höhe verfügen, damit das Anemometer wie in Absatz 3.4.7 dieses Anhangs beschrieben am Fahrzeug angebracht werden kann.
3.1.9. Höhenprofil
Vom Hersteller ist festzulegen, ob bei der Auswertung der Prüfung eine Höhenkorrektur vorgenommen werden muss. Ist dies der Fall, muss das Höhenprofil für jeden Messabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Daten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
3.2. Anforderungen an die Umgebungsbedingungen
3.2.1. Die Umgebungsbedingungen sind mit den in Absatz 3.4 angegebenen Messeinrichtungen zu messen.
3.2.2. Die Umgebungstemperatur muss im Bereich von 0 °C bis 25 °C liegen. Dieses Kriterium wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten auf Grundlage des Signals für die am Fahrzeug gemessene Umgebungstemperatur geprüft. Dieses Kriterium gilt nur für Datensätze, die während der Prüfsequenz "niedrige Geschwindigkeit - hohe Geschwindigkeit - niedrige Geschwindigkeit" aufgezeichnet werden; es gilt nicht für die Versatzkalibrierungsprüfung und die Warmlaufphasen.
3.2.3. Die Bodentemperatur darf 40 °C nicht überschreiten. Dieses Kriterium wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten auf Grundlage des Signals für die von einem Infrarotsensor am Fahrzeug gemessene Bodentemperatur geprüft. Dieses Kriterium gilt nur für Datensätze, die während der Prüfsequenz "niedrige Geschwindigkeit - hohe Geschwindigkeit - niedrige Geschwindigkeit" aufgezeichnet werden; es gilt nicht für die Versatzkalibrierungsprüfung und die Warmlaufphasen.
3.2.4. Während der Prüfsequenz "niedrige Geschwindigkeit - hohe Geschwindigkeit - niedrige Geschwindigkeit" muss die Straßenoberfläche trocken sein, damit vergleichbare Rollwiderstandskoeffizienten erhalten werden.
3.2.5. Die Windbedingungen müssen innerhalb des folgenden Bereichs liegen:
Die Ziffern i und ii gelten nur für Datensätze, die während der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit und während der Versatzkalibrierungsprüfung aufgezeichnet werden; sie gelten nicht für die Prüfungen mit niedriger Geschwindigkeit.
≤ 3 Grad für Datensätze, die während der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit aufgezeichnet werden;
≤ 5 Grad für Datensätze, die während der Versatzkalibrierungsprüfung aufgezeichnet werden.
Die Gültigkeit der Windbedingungen wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten auf Grundlage der Signale geprüft, die am Fahrzeug nach Durchführung der Grenzschichtkorrektur aufgezeichnet werden. Messdaten, die unter Bedingungen erfasst werden, welche die oben stehenden Grenzwerte überschreiten, werden automatisch aus der Berechnung ausgeschlossen.
3.3. Aufbau des Fahrzeugs19
3.3.1. Das Fahrgestell muss den Abmessungen der Standardkarosserie oder des Standard-Sattelanhängers entsprechen, wie in Anlage 5 dieses Anhangs definiert.
3.3.2. Die gemäß Nummer 3.5.3.1 Ziffer vii bestimmte Fahrzeughöhe muss innerhalb der in Anlage 3 dieses Anhangs angegebenen Grenzwerte liegen.
3.3.3. Der Mindestabstand zwischen Fahrerhaus und Kasten oder Sattelanhänger muss den Herstellervorgaben und den Anweisungen des Herstellers für den Karosseriebauer entsprechen.
3.3.4. Fahrerhaus und aerodynamisches Zubehör (z.B. Spoiler) sind so anzupassen, dass sie für die definierte Standardkarosserie oder den definierten Standard-Sattelanhänger optimal geeignet sind.
3.3.5. Das Fahrzeug muss die rechtlichen Anforderungen für eine Typgenehmigung von vollständigen Fahrzeugen erfüllen. Ausrüstung, die zur Durchführung der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit erforderlich ist (z.B. Gesamtfahrzeughöhe einschließlich Anemometer), ist von dieser Bestimmung ausgenommen.
3.3.6. Der Sattelanhänger ist gemäß den Vorgaben in Anlage 4 dieses Anhangs einzurichten.
3.3.7. Das Fahrzeug ist mit Reifen auszustatten, die die folgenden Anforderungen erfüllen:19
3.3.8. Die Achseinstellung muss innerhalb der Herstellerangaben liegen.
3.3.9. Während der Prüfungen mit niedriger Geschwindigkeit - hoher Geschwindigkeit - niedriger Geschwindigkeit dürfen keine aktiven Reifendruckkontrollsysteme verwendet werden.
3.3.10. Wenn das Fahrzeug mit einer aktiven aerodynamischen Einrichtung ausgestattet ist, muss gegenüber der Genehmigungsbehörde Folgendes nachgewiesen werden:
Wenn die in Ziffer i und ii genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss die aktive aerodynamische Einrichtung während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit vollständig deaktiviert werden.
3.3.11. Das Fahrzeug darf nicht über irgendwelche temporären Funktionen, Modifikationen oder Einrichtungen verfügen, die ausschließlich dazu dienen sollen, den Luftwiderstandswert zu verringern, z.B. verschlossene Öffnungen. Modifikationen, die vorgenommen wurden, um die aerodynamischen Eigenschaften des geprüften Fahrzeugs mit den für das Stammfahrzeug definierten Bedingungen in Einklang zu bringen (z.B. Verschließen von Montagelöchern für Schiebedächer), sind zulässig.
3.3.12. Alle abnehmbaren Zusatzteile wie Sonnenblenden, Hupen, zusätzliche Frontscheinwerfer, Signalleuchten oder Frontschutzbügel werden bei der Berechnung des Luftwiderstands für die CO2-Regulierung nicht berücksichtigt. Solche abnehmbaren Zusatzteile müssen vor der Luftwiderstandsmessung vom Fahrzeug entfernt werden.
3.3.13. Die Messung ist ohne Nutzlast durchzuführen.
3.4. Messeinrichtungen
Das Kalibrierlabor muss die Anforderungen der ISO/TS 16949, ISO 9000 Reihen oder der ISO/IEC 17025 erfüllen. Sämtliche Laboreinrichtungen für Referenzmessungen, die zur Kalibrierung und/oder Überprüfung verwendet werden, müssen auf nationale und internationale Prüfnormen zurückführbar sein.
3.4.1. Drehmoment
3.4.1.1. Zur Messung des direkten Drehmoments an allen Antriebsachsen ist eines der folgenden Messsysteme zu verwenden:
3.4.1.2. Jedes Drehmomentmessgerät muss durch Kalibrierung die folgenden Systemanforderungen erfüllen:
dabei gilt:
"Nichtlinearität" bedeutet die maximale Abweichung zwischen den idealen und den tatsächlichen Eigenschaften des Ausgangssignals bezogen auf die Messgröße in einem bestimmten Messbereich.
"Wiederholbarkeit" gibt den Grad der Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen aufeinanderfolgender Messungen derselben Messgröße an, die unter denselben Messbedingungen durchgeführt werden.
"Nebensprechen" ist ein Signal am Hauptausgang eines Sensors (My), das von einer auf den Sensor wirkenden Messgröße (Fz) erzeugt wird und das sich von der diesem Ausgang zugeordneten Messgröße unterscheidet. Das Bezugssystem wird gemäß ISO 4130 definiert.
"FSO" (Full Scale Output) bedeutet die gesamte Spanne des kalibrierten Messbereichs.
Die aufgezeichneten Drehmomentdaten sind für den vom Lieferanten bestimmten Messgerätefehler zu korrigieren.
3.4.2. Fahrzeuggeschwindigkeit
Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten auf Grundlage des CAN-Bus-Vorderachsensignals bestimmt, dessen Kalibrierung auf einer der folgenden Größen basiert:
Option a): | einer Bezugsgeschwindigkeit, die sich errechnet aus einer Delta-Zeit von zwei festen optoelektronischen Schranken (siehe Absatz 3.4.4 dieses Anhangs) und der bekannten Länge des oder der Messabschnitte oder |
Option b): | einem durch die Delta-Zeit bestimmten Geschwindigkeitssignal vom Positionssignal eines DGPS und der bekannten Länge des oder der Messabschnitte, von den DGPS-Koordinaten abgeleitet. |
Zur Kalibrierung der Fahrzeuggeschwindigkeit werden die während der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit aufgezeichneten Daten verwendet.
3.4.3. Referenzsignal zur Berechnung der Drehgeschwindigkeit der Räder an der Antriebsachse
Zur Berechnung der Drehgeschwindigkeit der Räder an der Antriebsachse ist das CAN-Motordrehzahlsignal zusammen mit den Übersetzungsverhältnissen (Gänge für die Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit und für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit, Achsübersetzung) zur Verfügung zu stellen. Für das CAN-Motordrehzahlsignal ist nachzuweisen, dass das für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten gelieferte Signal mit dem Signal identisch ist, das für die Prüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge oder Motoren gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission zu verwenden ist.
Bei Fahrzeugen mit einem Drehmomentwandler, die nicht in der Lage sind, die Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit mit geschlossener Wandlerüberbrückungskupplung zu durchlaufen, müssen zusätzlich das Drehzahlsignal der Kardanwelle und die Achsübersetzung oder das Signal der durchschnittlichen Raddrehzahl für die Antriebsachse für die Eingabe in das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zur Verfügung gestellt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die anhand dieses zusätzlichen Signals berechnete Motordrehzahl im Vergleich zur CAN-Motordrehzahl innerhalb eines Bereichs von 1 % liegt. Dieser Nachweis erfolgt für den durchschnittlichen Wert über einen Messabschnitt, der mit der niedrigstmöglichen Fahrzeuggeschwindigkeit bei geschlossener Wandlerüberbrückungskupplung und bei der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit mit der anwendbaren Fahrzeuggeschwindigkeit durchfahren wird.
3.4.4. Optoelektronische Schranken
Das Signal der Schranken ist für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zur Verfügung zu stellen, damit Anfang und Ende des Messabschnitts und die Kalibrierung des Fahrzeuggeschwindigkeitssignals ausgelöst werden. Die Messrate des Auslösesignals muss größer oder gleich 100 Hz sein. Alternativ kann ein DGPS-System verwendet werden.
3.4.5. (D)GPS-System
Option a) nur für die Positionsmessung: GPS
Erforderliche Genauigkeit:
i. | Position: | < 3 m 95 % Kreisfehlerwahrscheinlichkeit |
ii. | Aktualisierungsrate: | ≥ 4Hz |
Option b) für die Kalibrierung der Fahrzeuggeschwindigkeit und die Positionsmessung: Differential GPS-System (DGPS)
Erforderliche Genauigkeit:
i. | Position: | 0,15 m 95 % Kreisfehlerwahrscheinlichkeit |
ii. | Aktualisierungsrate: | ≥ 100 Hz |
3.4.6. Stationäre Wetterstation
Umgebungsdruck und Feuchtigkeit der Umgebungsluft werden mithilfe einer stationären Wetterstation ermittelt. Diese meteorologische Vorrichtung ist in einem Abstand von weniger als 2.000 m zu einer der Messflächen sowie in einer Höhe aufzustellen, die mindestens derjenigen der Messflächen entspricht.
Erforderliche Genauigkeit:
i. | Temperatur: | ± 1 °C |
ii. | Feuchtigkeit: | ± 5 % RH |
iii. | Druck: | ± 1 mbar |
iv. | Aktualisierungsrate: | ≤ 6 Minuten |
3.4.7. Mobiles Anemometer
Die Luftströmungsbedingungen, d. h. die Luftströmungsgeschwindigkeit und der Gierwinkel (β) zwischen dem Gesamtluftstrom und der Längsachse des Fahrzeugs, sind mit einem mobilen Anemometer zu messen.
3.4.7.1. Erforderliche Genauigkeit
Das Anemometer ist in Einrichtungen gemäß ISO 16622 zu kalibrieren. Die Anforderungen an die Genauigkeit gemäß Tabelle 1 müssen erfüllt sein:
Tabelle 1 Erforderliche Genauigkeit des Anemometers
Luftgeschwindigkeitsbereich
[m/s] |
Genauigkeit der Luftgeschwindigkeit
[m/s] |
Gierwinkelgenauigkeit im Gierwinkelbereich von 180 Grad ± 7 Grad
[Grad] |
20 ± 1 | ± 0,7 | ± 1,0 |
27 ± 1 | ± 0,9 | ± 1,0 |
35 ± 1 | ± 1,2 | ± 1,0 |
3.4.7.2. Installationsposition
Das mobile Anemometer ist am Fahrzeug an der vorgeschriebenen Position zu installieren:
Lastkraftwagen: Frontseite ± 0,3 m vom Sattelanhänger oder dem Kastenaufbau entfernt
Die Installationshöhe über dem Fahrzeug muss ein Drittel der gesamten Fahrzeughöhe betragen mit einer Toleranz von 0,0 m bis + 0,2 m.
Die Instrumentierung muss so genau wie möglich unter Verwendung geometrischer oder optischer Hilfen erfolgen. Bei jedem verbleibenden Versatz muss eine entsprechende Kalibrierung gemäß Absatz 3.6 dieses Anhangs durchgeführt werden.
3.4.7.3. Die Aktualisierungsrate des Anemometers muss 4 Hz oder mehr betragen.
3.4.8. Temperaturaufnehmer für die Umgebungstemperatur am Fahrzeug
Die Temperatur der Umgebungsluft ist am Pol des mobilen Anemometers zu messen. Die Installationshöhe darf höchstens 600 mm unter dem mobilen Anemometer liegen. Der Sensor ist vor Sonnenlicht abzuschirmen.
Erforderliche Genauigkeit: ± 1 °C
Aktualisierungsrate: ≥ 1 Hz
3.4.9. Temperatur des Prüfgeländes
Die Temperatur des Prüfgeländes ist am Fahrzeug mittels eines kontaktlosen Infrarotsensors im Langwellenbereich (8 bis 14 µm) zu erfassen. Für ein Asphalt- oder Betonfeld ist ein Emissivitätsfaktor von 0,90 anzuwenden. Der Infrarotsensor muss gemäß ASTM E 2847 kalibriert werden.
Erforderliche Kalibriergenauigkeit: Temperatur: ± 2,5 °C
Aktualisierungsrate: ≥ 1 Hz
3.5. Verfahren zur Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit19
Für jede anwendbare Kombination von Messabschnitt und Fahrtrichtung ist das Verfahren zur Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit, das sich aus einer ersten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit, einer anschließenden Prüfung mit hoher Geschwindigkeit und einer zweiten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit (wie im Folgenden beschrieben) zusammensetzt, in derselben Richtung durchzuführen.
3.5.1. Bei der Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit muss die durchschnittliche Geschwindigkeit in einem Messabschnitt zwischen 10 und 15 km/h liegen.
3.5.2. Bei der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit muss die durchschnittliche Geschwindigkeit in einem Messabschnitt innerhalb des folgenden Bereichs liegen:
Höchstgeschwindigkeit: 95 km/h
Mindestgeschwindigkeit: 85 km/h oder 3 km/h unter der Höchstgeschwindigkeit, mit der das Fahrzeug die Prüfstrecke befahren kann, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
3.5.3. Die Prüfung ist strikt nach der in den Absätzen 3.5.3.1 bis 3.5.3.9 dieses Anhangs angegebenen Reihenfolge durchzuführen.
3.5.3.1. Vorbereitung des Fahrzeugs und der Messsysteme19
3.5.3.2. Warmlaufphase19
Zum Warmlaufen des Systems muss das Fahrzeug mindestens 90 Minuten lang mit der für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit festgelegten Zielgeschwindigkeit betrieben werden. Ein wiederholter Warmlauf (z.B. nach einer Konfigurationsänderung, einer ungültigen Prüfung usw.) muss mindestens so lange dauern wie die Stillstandszeit. Die Warmlaufphase kann genutzt werden, um die Versatzkalibrierungsprüfung gemäß Absatz 3.6 dieses Anhangs durchzuführen.
Ist es nicht möglich, die hohe Geschwindigkeit über eine ganze Runde aufrechtzuerhalten, z.B. weil die Kurven zu eng sind, darf in den Kurven sowie in den angrenzenden geraden Abschnitten, die zum Abbremsen und Beschleunigen des Fahrzeugs benötigt werden, von der Zielgeschwindigkeit abgewichen werden.
Abweichungen sind so weit wie möglich zu minimieren.
Alternativ kann die Warmlaufphase auch auf einer nahegelegenen Straße durchgeführt werden, wenn die Zielgeschwindigkeit 90 % der Warmlaufzeit bei ± 10 km/h gehalten wird. Der Teil der Warmlaufphase, der für die Fahrt von der Straße zum Stillstandbereich der Prüfstrecke zur Nullstellung der Drehmomentmesser verwendet wird, ist in die andere Warmlaufphase gemäß Nummer 3.5.3.4 einzubeziehen. Dieser Teil darf nicht mehr als 20 Minuten dauern. Die Geschwindigkeit und die Zeit während der Warmlaufphase sind von der Messeinrichtung aufzuzeichnen.
3.5.3.3. Nullstellung der Drehzahlmesser
Die Nullstellung der Drehzahlmesser ist wie folgt durchzuführen:
Die Stillstandsphase darf 10 Minuten nicht überschreiten.
3.5.3.4. Mit der für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit festgelegten Solldrehzahl sind ein weiterer Warmlauf über mindestens 10 Minuten sowie gegebenenfalls die Fahrt von der Straße zum Stillstandbereich der Prüfstrecke zum Zwecke der Nullstellung der Drehmomentmesser durchzuführen. Die Warmlaufphase darf gemäß dieser Nummer nicht mehr als 20 Minuten betragen.
3.5.3.5. Erste Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit
Durchführen der ersten Messung bei niedriger Geschwindigkeit. Folgendes ist sicherzustellen:
3.5.3.6. Ein weiterer Warmlauf über mindestens 5 Minuten mit der für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit festgelegten Zielgeschwindigkeit ist durchzuführen.
3.5.3.7. Prüfung mit hoher Geschwindigkeit
Durchführen der Messung bei hoher Geschwindigkeit. Folgendes ist sicherzustellen:
Die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit kann dazu dienen, den Versatz des Anemometers zu bestimmen, sofern die Bestimmungen in Absatz 3.6 erfüllt sind.
3.5.3.8. Zweite Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit
Die zweite Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit ist unmittelbar nach der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit durchzuführen. Für diese Prüfung gelten dieselben Bestimmungen wie für die erste Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit.
3.5.3.9. Driftüberprüfung der Drehmomentmesser
Unmittelbar nach Abschluss der zweiten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit ist die Driftüberprüfung der Drehmomentmesser entsprechend dem folgenden Verfahren durchzuführen:
Wird dieser Grenzwert überschritten, ist die Prüfung ungültig.
3.6. Versatzkalibrierungsprüfung19
Der Versatz des Anemometers ist durch eine Versatzkalibrierungsprüfung auf der Prüfstrecke zu bestimmen.
3.6.1. Mindestens fünf gültige Durchgänge für einen geraden Absatz mit einer Länge von 250 m ± 3 m, der in jeder Richtung mit hoher Fahrzeuggeschwindigkeit befahren wird, sind erforderlich.
3.6.2. Es gelten die Kriterien für die Gültigkeit die Windbedingungen gemäß Absatz 3.2.5 dieses Anhangs sowie die Kriterien für die Prüfstrecke gemäß Absatz 3.1 dieses Anhangs.
3.6.3. Die während der Versatzkalibrierungsprüfung aufgezeichneten Daten sind vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zur Berechnung des Versatzfehlers und zur Durchführung der entsprechenden Korrektur zu verwenden. Bei der Auswertung werden die Signale für die Raddrehmomente und die Motordrehzahl nicht berücksichtigt.
3.6.4. Die Versatzkalibrierungsprüfung kann unabhängig vom Verfahren zur Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit durchgeführt werden. Wird die Versatzkalibrierungsprüfung getrennt durchgeführt, ist folgendermaßen vorzugehen:
3.6.5. In folgenden Fällen ist eine neue Versatzkalibrierungsprüfung erforderlich:
3.7. Prüfvorlage
Zusätzlich zur Aufzeichnung der modalen Messdaten ist die Prüfung in einer Vorlage zu dokumentieren, die mindestens die folgenden Daten enthält:
3.8. Datenverarbeitung
3.8.1. Die aufgezeichneten Daten sind zu synchronisieren und mithilfe des arithmetischen Mittels, der Nearest-Neighbour-Interpolation oder der linearen Interpolation auf eine zeitliche Auflösung von 100 Hz auszurichten.
3.8.2. Alle aufgezeichneten Daten sind auf Fehler zu überprüfen. Messdaten sind in folgenden Fällen aus der weiteren Berücksichtigung auszuschließen:
3.8.3. Für die Auswertung der Prüfungen mit konstanter Geschwindigkeit muss unbedingt die neueste verfügbare Version des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten verwendet werden. Von der oben aufgeführten Datenverarbeitung abgesehen, werden alle Auswertungsschritte, einschließlich Gültigkeitsprüfungen (mit Ausnahme der oben genannten Liste), vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten ausgeführt.
3.9. Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten19
Die folgenden Tabellen enthalten die Anforderungen für die Aufzeichnung von Messdaten und die vorbereitende Datenverarbeitung für die Eingabe in das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten:
Tabelle 2 für die Datei der Fahrzeugdaten
Tabelle 3 für die Datei der Umgebungsbedingungen
Tabelle 4 für die Datei der Konfiguration der Messabschnitte
Tabelle 5 für die Datei der Messdaten
Tabelle 6 für die Datei des Höhenprofils (optionale Eingabedaten)
Eine ausführliche Beschreibung der geforderten Datenformate, der Eingabedateien und der Auswertungsgrundsätze ist in der technischen Dokumentation des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zu finden.
Tabelle 2 Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten - Datei der Fahrzeugdaten19
Eingabedaten | Einheit | Anmerkungen |
Code der Fahrzeuggruppe | [-] | 1 - 17 für Lastkraftwagen |
Fahrzeugkonfiguration mit Anhänger | [-] | Wenn das Fahrzeug ohne Anhänger (Eingabe "Nein") oder mit Anhänger, d. h. als Kombination aus Lastkraftwagen und Anhänger oder aus Zugmaschine und Sattelanhänger (Eingabe "Ja"), gemessen wurde. |
Fahrzeugprüfmasse | [kg] | Tatsächliche Masse während der Messungen |
Höchstzulässiges Gesamtgewicht | [kg] | Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Sololastkraftfahrzeugs oder der Zugmaschine (ohne Anhänger oder Sattelanhänger) |
Achsübersetzung | [-] | Achsübersetzungsverhältnis1 2 |
Gangübersetzung hohe Geschwindigkeit | [-] | Übersetzungsverhältnis des während der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit eingelegten Gangs1 |
Gangübersetzung niedrige Geschwindigkeit | [-] | Übersetzungsverhältnis des während der Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit eingelegten Gangs1 |
Anemometerhöhe | [m] | Höhe über dem Boden des Messpunkts des installierten Anemometers |
Fahrzeughöhe | [m] | Maximale Fahrzeughöhe gemäß 3.5.3.1 Ziffer vii |
Getriebetyp | [-] | Manuelles oder automatisches Getriebe: 'SMT', 'AMT', 'DCT', automatisches Getriebe mit Drehmomentwandler: 'APT' |
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit | [km/h] | Höchstgeschwindigkeit, mit der das Fahrzeug beim praktischen Test auf der Prüfstrecke betrieben werden kann 3 |
1) Angabe der Übersetzungsverhältnisse mit mindestens drei Stellen nach dem Dezimalzeichen.
2) Wenn das Raddrehzahlsignal für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten zur Verfügung gestellt wird (Option für Fahrzeuge mit Drehmomentwandler siehe Abschnitt 3.4.3), muss die Achsübersetzung auf "1.000" eingestellt werden. 3) Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn der Wert niedriger als 88 km/h ist. |
Tabelle 3 Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten - Datei der Umgebungsbedingungen
Signal | Spaltenkennung in Eingabedatei | Einheit | Messrate | Anmerkungen |
Zeit | < t > | [s] seit Tagesbeginn (erster Tag) | - | - |
Umgebungstemperatur | < t_amb_stat > | [°C] | Mindestens 1 gemittelter Wert pro 6 Minuten | Stationäre Wetterstation |
Umgebungsdruck | < p_amb_stat > | [mbar] | Stationäre Wetterstation | |
Relative Luftfeuchtigkeit | < rh_stat > | [%] | Stationäre Wetterstation |
Tabelle 4 Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten - Datei der Konfiguration der Messabschnitte19
Eingabedaten | Einheit | Anmerkungen |
Verwendung des Auslösesignals | [-] | 1 = Auslösesignal verwendet; 0 = Auslösesignal nicht verwendet |
ID des Messabschnitts | [-] | Benutzerdefinierte Kennnummer |
ID der Fahrtrichtung | [-] | Benutzerdefinierte Kennnummer |
Kurs | [°] | Kurs des Messabschnitts |
Länge des Messabschnitts | [m] | - |
Breite Startpunkt des Abschnitts | Dezimalgrade oder Dezimalminuten | Standard-GPS, Einheit Dezimalgrade:
mindestens 5 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
Länge Startpunkt des Abschnitts | Standard-GPS, Einheit Dezimalminuten:
Mindestens 3 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
|
Breite Endpunkt des Abschnitts | DGPS, Einheit Dezimalgrade:
Mindestens 7 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
|
Länge Endpunkt des Abschnitts | DGPS, Einheit Dezimalminuten:
mindestens 5 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
|
Pfad und/oder Dateiname der Datei der Höhenwerte | [-] | Nur für die Prüfungen mit konstanter Geschwindigkeit (nicht für die Versatzkalibrierungsprüfung) erforderlich und nur, wenn die Höhenkorrektur aktiviert ist |
Tabelle 5 Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten - Datei der Messdaten
Signal | Spaltenkennung in Eingabedatei | Einheit | Messrate | Anmerkungen |
Zeit | < t > | [s] seit Tagesbeginn (des ersten Tages) | 100 Hz | Rate auf 100 Hz festgelegt; Verwendung des Zeitsignals für die Korrelation mit den Wetterdaten und für die Überprüfung der Frequenz |
Breite (D)GPS | < lat > | Dezimalgrade oder Dezimalminuten | GPS: ≥ 4 Hz
DGPS: ≥100 Hz |
Standard-GPS, Einheit Dezimalgrade:
mindestens 5 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
Länge (D)GPS | < long > | Standard-GPS, Einheit Dezimalminuten:
Mindestens 3 Stellen nach dem Dezimalzeichen DGPS, Einheit Dezimalgrade: Mindestens 7 Stellen nach dem Dezimalzeichen DGPS, Einheit Dezimalminuten: mindestens 5 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
||
Kurs (D)GPS | < hdg > | [°] | ≥ 4 Hz | |
Geschwindigkeit DGPS | < v_veh_GPS > | [km/h] | ≥ 20 Hz | |
Fahrzeuggeschwindigkeit | < v_veh_CAN > | [km/h] | ≥ 20 Hz | CAN-Bus-Rohsignal von der Vorderachse |
Luftgeschwindigkeit | < v_air > | [m/s] | ≥ 4 Hz | Rohdaten (Instrumentenablesung) |
Anströmwinkel (Beta) | < beta > | [°] | ≥ 4 Hz | Rohdaten (Instrumentenablesung); "180°" bezieht sich auf den Luftstrom von vorne |
Motor- oder Kardanwellendrehzahl | < n_eng > oder < n_card > | [rpm] | ≥ 20 Hz | Drehzahl der Kardanwelle für Fahrzeuge mit Drehmomentwandler, deren Wandlerüberbrückungskupplung während der Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit nicht geschlossen ist |
Drehmomentmesser (linkes Rad) | < tq_l > | [Nm] | ≥ 20 Hz | - |
Drehmomentmesser (rechtes Rad) | < tq_r > | [Nm] | ≥ 20 Hz | |
Umgebungstemperatur am Fahrzeug | < t_amb_veh > | [°C] | ≥ 1 Hz | |
Auslösesignal | < trigger > | [] | 100 Hz | Optionales Signal; erforderlich, wenn die Messabschnitte mithilfe von optoelektronischen Barrieren erkannt werden (Option "trigger_used=1") |
Temperatur des Prüfgeländes | < t_ground > | [°C] | ≥ 1 Hz | |
Gültigkeit | < valid > | [] | - | Optionales Signal (1 = gültig; 0 = ungültig) |
Tabelle 6 Eingabedaten für das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten - Datei des Höhenprofils
Eingabedaten | Einheit | Anmerkungen |
Breite | Dezimalgrade oder Dezimalminuten | Einheit Dezimalgrade:
Mindestens 7 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
Länge | Einheit Dezimalminuten:
mindestens 5 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
|
Höhe | [m] | Mindestens 2 Stellen nach dem Dezimalzeichen |
3.10. Gültigkeitskriterien19
In diesem Abschnitt werden die Kriterien für den Erhalt gültiger Ergebnisse im Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten beschrieben.
3.10.1. Gültigkeitskriterien für die Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit
3.10.1.1. Das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten akzeptiert die während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit aufgezeichneten Datensätze, wenn die folgenden Gültigkeitskriterien erfüllt sind:
Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit:
(vlms,avrg - 0,5km/h) ≤Vlm,avrg ≤ (vlms,avrg + 0,5km/h)
dabei gilt:
vlms,avrg | = durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit pro Messabschnitt [km/h] |
vlm,avrg | = zentraler gleitender Durchschnitt der Fahrzeuggeschwindigkeit mit einer Zeitbasis vonXms Sekunden Sekunden [km/h] |
Xms | = benötigte Zeit, um eine Distanz von 25 m bei tatsächlicher Fahrzeuggeschwindigkeit zurückzulegen [s] |
Prüfung mit hoher Geschwindigkeit:
(vhms,avrg-0,3km/h) ≤vhm,avrg≤ (vhms,avrg+ 0,3km/h)
dabei gilt:
vhms,avrg | = durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit pro Messabschnitt [km/h] |
vhm,avrg | = 1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Fahrzeuggeschwindigkeit [km/h] |
Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit:
(Tlms,avrg -Tgrd × 0,7 ≤ (Tlm,avrg -Tgrd) ≤ (Tlms,avrg -Tgrd) × 1,3
Tgrd =Fgrd,avrg ×rdyn,avrg
dabei gilt:
Tlms,avrg | = Durchschnitt vonTsum pro Messabschnitt |
Tgrd | = durchschnittliches Drehmoment aus der Gradientkraft |
Fgrd,avrg | = durchschnittliche Gradientkraft über den Messabschnitt |
rdyn,avrg | = durchschnittlicher effektiver Rollradius über den Messabschnitt (Formel siehe Ziffer ix) [m] |
Tsum | =TL+TR; Summe der korrigierten Drehmomentwerte des linken und des rechten Reifens [Nm] |
Tlm,avrg | = zentraler gleitender Durchschnitt vonTsum mit einer Zeitbasis von Xms Sekunden |
Xms | = benötigte Zeit, um eine Distanz von 25 m bei tatsächlicher Fahrzeuggeschwindigkeit zurückzulegen [s] |
Prüfung mit hoher Geschwindigkeit
(Thms,avrg-Tgrd) × 0,8 ≤ (Thm,avrg-Tgrd) ≤ (Thms,avrg-Tgrd) × 1,2
dabei gilt:
Thms,avrg | = Durchschnitt vonTsum pro Messabschnitt [Nm] |
Tgrd | = durchschnittliches Drehmoment aus der Gradientkraft (siehe Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit) [Nm] |
Tsum | =TL+TR; Summe der korrigierten Drehmomentwerte des linken und des rechten Reifens [Nm] |
Thm,avrg | = 1 s zentraler gleitender Durchschnitt vonTsum[Nm] |
Überprüfung der Motordrehzahl für die Prüfung mit hoher Geschwindigkeit:
Dabei ist: | ||
igear | = | Übersetzungsverhältnis des in der Prüfung mit hoher Geschwindigkeit gewählten Gangs [-] |
iaxle | = | Achsübersetzungsverhältnis [-] |
vhms,avrg | = | durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [km/h] |
neng,1s | = | 1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [U/min] |
neng,avrg | = | Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) [U/min] |
rdyn,avrg | = | durchschnittlicher effektiver Rollradius für einen einzelnen Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit [m] |
rdyn,ref,HS | = | Bezugswert des effektiven Rollradius, berechnet aus allen gültigen Messabschnitten mit hoher Geschwindigkeit (Anzahl = n) [m] |
Überprüfung der Motordrehzahl für die Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit:
Dabei ist: | ||
igear | = | Übersetzungsverhältnis des in der Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit gewählten Gangs [-] |
iaxle | = | Achsübersetzungsverhältnis [-] |
vlms,avrg | = | durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [km/h] |
neng,float | = | zentraler gleitender Durchschnitt der Motordrehzahl mit einer Zeitbasis vonXms Sekunden (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [U/min] |
neng,avrg | = | Durchschnitt der Motordrehzahl (Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) [U/min] |
Xms | = | benötigte Zeit, um eine Distanz von 25 Metern bei niedriger Geschwindigkeit zurückzulegen [s] |
rdyn,avrg | = | durchschnittlicher effektiver Rollradius für einen einzelnen Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit [m] |
rdyn,ref,LS1/LS2 | = | Bezugswert des effektiven Rollradius, berechnet aus allen gültigen Messabschnitten für die erste Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit oder die zweite Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit (Anzahl = n) [m] |
Die Plausibilitätsprüfung für die Drehzahl der Kardanwelle wird analog durchgeführt, wobeineng,1s durchncard,1s (1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Kardanwellendrehzahl im Messabschnitt mit hoher Geschwindigkeit) undneng,float durchncard,float (gleitender Durchschnitt der Kardanwellendrehzahl mit einer Zeitbasis vonXms Sekunden im Messabschnitt mit niedriger Geschwindigkeit) ersetzt undigear auf den Wert 1 eingestellt wird.
3.10.1.2. Das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten schließt einzelne Datensätze aus der Auswertung aus, wenn die Anzahl von Datensätzen für eine bestimmte Kombination von Messabschnitt und Fahrtrichtung für die erste und die zweite Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit nicht übereinstimmt. In diesem Fall werden die ersten Datensätze aus dem Durchlauf mit niedriger Geschwindigkeit, der eine höhere Anzahl von Datensätzen aufweist, ausgeschlossen.
3.10.1.3. Das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten schließt einzelne Kombinationen von Messabschnitt und Fahrtrichtung in folgenden Fällen aus der Auswertung aus:
3.10.1.4. In folgenden Fällen wird die gesamte Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten als ungültig betrachtet:
3.10.2. Gültigkeitskriterien für die Versatzkalibrierungsprüfung
3.10.2.1. Das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten akzeptiert die während der Versatzkalibrierungsprüfung aufgezeichneten Datensätze, wenn die folgenden Gültigkeitskriterien erfüllt sind:
(vhms,avrg- 1km/h) ≤vhm,avrg≤ (vhms,avrg+ 1km/h)
dabei gilt:
vhms,avrg | = durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit pro Messabschnitt [km/h] |
vhm,avrg | = 1 s zentraler gleitender Durchschnitt der Fahrzeuggeschwindigkeit [km/h] |
3.10.2.2. In folgenden Fällen werden die Daten aus einem einzelnen Messabschnitt vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten als ungültig betrachtet:
3.10.2.3. Das Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten betrachtet die gesamte Versatzkalibrierungsprüfung als ungültig, wenn kein gültiges Ergebnis für einen einzelnen Messabschnitt verfügbar ist.
3.11. Angabe des Luftwiderstandswerts19
Basiswert für die Angabe des Luftwiderstandswerts ist das Endergebnis fürCd · Acr (0) gemäß der Berechnung des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten. Von dem die Zertifizierung beantragenden Antragsteller muss ein Wert fürCd · Adeclared angegeben werden, der in folgendem Bereich liegt: von gleichCd · Acr (0) bis maximal +0,2 m2 höher als dieser Wert. Mit dieser Toleranz werden die Unsicherheiten berücksichtigt, die sich aus der Wahl der Stammfahrzeuge für den ungünstigsten Fall aller zu prüfenden Fahrzeuge aus der jeweiligen Fahrzeugfamilie ergeben. Der WertCd · Adeclared dient als Eingabe für das Simulationsinstrument und als Bezugswert für die Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften.
Mehrere angegebene Werte fürCd·Adeclared können auf Grundlage eines einzelnen gemessenen Werts fürCd·Acr (0) erzeugt werden, solange die für die Familie gemäß Anlage 5 Nummer 4 geltenden Bestimmungen erfüllt sind.
_____
*) Zumindest für die Versatzkorrektur des mobilen Anemometers (siehe 3.6) muss die Prüfstrecke in beiden Richtungen befahrbar sein.
Muster einer Bescheinigung für ein Bauteil, eine selbstständige technische Einheit oder ein System | Anlage 1 |
Größtformat: A4 (210 × 297 mm)
Bescheinigung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch massgeblichen Eigenschaften einer Luftwiderstandsfamilie
Mitteilung über:
|
|
einer Zertifizierung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen Eigenschaften einer Luftwiderstandsfamilie gemäß Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission.
Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission, zuletzt geändert durch ...
Zertifizierungsnummer:
Hash:
Grund für die Erweiterung:
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Fahrzeugaufbau und Luftwiderstandstyp/-familie (falls zutreffend):
0.3. Fahrzeugaufbau und Mitglied der Luftwiderstandsfamilie (im Falle einer Familie):
0.3.1. Fahrzeugaufbau und Luftwiderstandsstamm:
0.3.2. Fahrzeugaufbau und Luftwiderstandstypen innerhalb der Familie:
0.4. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern vorhanden:
0.4.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.6. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Zertifizierungszeichens:
0.7. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9. (ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers
1. Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
2. Genehmigungsbehörde, die für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3. Datum des Prüfberichts:
4. Nummer des Prüfberichts:
5. Bemerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
Anlagen
Beschreibungsmappe, Prüfbericht
Beschreibungsbogen für Luftwiderstand | Anlage 219 |
NNr. des Beschreibungsbogens: | Ausgabe: | |
vom: | ||
Änderung: | ||
gemäß ... | ||
Luftwiderstandstyp oder -familie (falls zutreffend):
Allgemeine Anmerkung: Für die Eingabedaten für das Simulationsinstrument muss ein elektronisches Dateiformat für den Datenimport in dieses Instrument definiert werden. Die Eingabedaten für das Instrument können sich von den im Beschreibungsbogen verlangten Daten unterscheiden und umgekehrt (ist festzulegen). Eine Datendatei ist insbesondere dann erforderlich, wenn große Datenmengen wie Wirkungsgradkennfelder zu bearbeiten sind (keine manuelle Übermittlung/Eingabe notwendig). |
||
... |
0.0. Allgemeines
0.1. Name und Anschrift des Herstellers
0.2. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers)
0.3. Luftwiderstandstyp (ggf. Familie)
0.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden)
0.5. Kennzeichen zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden
0.6. Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des Zertifizierungszeichens
0.7. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n)
0.8. Name und Anschrift des Bevollmächtigten
Teil 1
Wesentliche Merkmale des (Stamm-) Luftwiderstands und der Luftwiderstandstypen innerhalb einer Luftwiderstandsfamilie
| | Stammluftwiderstand | | |
Familienmitglied |
| | |||||||||
| |
oder Luftwiderstandstyp | | | #1 | | | #2 | | | #3 | | | |||||
|
1.0. Spezifische Luftwiderstandsinformationen
1.1.0. Fahrzeug
1.1.1. Gruppe der schweren Nutzfahrzeuge gemäß CO2-Schema für schwere Nutzfahrzeuge
1.2.0. Fahrzeugmodell
1.2.1. Achsenkonfiguration
1.2.2. Höchstzulässiges Gesamtgewicht
1.2.3. Fahrerhausreihe
1.2.4. Fahrerhausbreite (Höchstwert in y-Richtung)
1.2.5. Fahrerhauslänge (Höchstwert in x-Richtung)
1.2.6. Dachhöhe
1.2.7. Radstand
1.2.8. Fahrerhaushöhe über dem Rahmen
1.2.9. Rahmenhöhe
1.2.10. Aerodynamisches Zubehör (z.B. Dachspoiler, Seitenspoiler, Seitenschweller, Eck-Luftleitbleche)
1.2.11. Reifenabmessungen Vorderachse
1.2.12. Reifenabmessungen Antriebsachse(n)
1.3. Aufbauspezifikationen (gemäß der Definition für den Normaufbau)
1.4. Spezifikationen zum Anhänger (Sattelanhänger) (gemäß der Spezifikation für den Normanhänger (Norm-Sattelanhänger)
1.5. Parameter zur Definition der Familie gemäß der Beschreibung des Antragstellers (Kriterien des Stamms und abgeleitete Familienkriterien)
Liste der Anlagen | |
Nr.: Beschreibung: | Ausstellungsdatum: |
1. Angaben zu den Prüfbedingungen ... | ... |
2. ... |
Anlage 1 zum Beschreibungsbogen
Angaben zu den Prüfbedingungen (falls zutreffend)
1.1. Prüfstrecke, auf der die Prüfungen durchgeführt wurden:
1.2. Gesamtfahrzeugmasse während der Messung [kg]:
1.3. Maximale Fahrzeughöhe während der Messung [m]:
1.4. Durchschnittliche Umgebungsbedingungen während der ersten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit [ °C]:
1.5. Durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit während der Prüfungen mit hoher Geschwindigkeit [km/h]:
1.6. Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) bei fehlendem SeitenwindCdAcr(0) [m2]:
1.7. Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) für durchschnittliche Seitenwindbedingungen während der Prüfung mit konstanter GeschwindigkeitCdAcr(β) [m2]:
1.8. Durchschnittlicher Gierwinkel während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit β[°]:
1.9. Angegebener LuftwiderstandswertCd·Adeclared [m2]:
1.10. Versionsnummer des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten
Anforderungen an die Fahrzeughöhe | Anlage 319 |
1. Fahrzeuge, für die Messungen während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit gemäß Abschnitt 3 dieses Anhangs durchgeführt werden, müssen die in Tabelle 7 angegebenen Anforderungen an die Fahrzeughöhe erfüllen.
2. Die Fahrzeughöhe ist gemäß Nummer 3.5.3.1 Ziffer vii zu bestimmen.
3. Fahrzeuge der nicht in Tabelle 7 aufgeführten Fahrzeuggruppen unterliegen nicht der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit.
Tabelle 7 Anforderungen an die Fahrzeughöhe19
Fahrzeuggruppe | Minimale Fahrzeughöhe [m] | Maximale Fahrzeughöhe [m] |
1 | 3,40 | 3,60 |
2 | 3,50 | 3,75 |
3 | 3,70 | 3,90 |
4 | 3,85 | 4,00 |
5 | 3,90 | 4,00 |
9 | Ähnliche Werte wie für das Solofahrzeug mit demselben höchstzulässigen Gesamtgewicht (Gruppe 1, 2, 3 oder 4) | |
10 | 3,90 | 4,00 |
Konfigurationen mit Standardkarosserien und Standard-Sattelanhängern | Anlage 4 |
1. Fahrzeuge, für die Messungen während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit gemäß Abschnitt 3 dieses Anhangs durchgeführt werden, müssen die Anforderungen an Standardkarosserien und Standard-Sattelanhänger gemäß dieser Anlage erfüllen.
2. Die anwendbare Standardkarosserie oder der anwendbare Standard-Sattelanhänger ist anhand Tabelle 8 zu bestimmen.
Tabelle 8 Zuordnung von Standardkarosserien und Standard-Sattelanhängern für die Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit
Fahrzeuggruppe | Standardkarosserie oder Standard-Sattelanhänger |
1 | B1 |
2 | B2 |
3 | B3 |
4 | B4 |
5 | ST1 |
9 | Abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht:
7,5 - 10 t: B1 > 10 - 12 t: B2 > 12 - 16 t: B3 > 16 t: B5 |
10 | ST1 |
3. Die Standardkarosserien B1, B2, B3, B4 und B5 müssen als Hartschalen-Aufbauten in Trockenausführung des Kastens konzipiert werden. Sie sind mit zwei Hecktüren und ohne Seitentüren auszustatten. Die Standardkarosserien dürfen keine Hebebühnen am Heck und keine Frontspoiler oder seitlichen Luftleitkörper zur Verringerung des Luftwiderstands aufweisen. Die Spezifikationen der Standardkarosserien sind in den folgenden Tabellen enthalten:
Tabelle 9 für Standardkarosserie "B1"
Tabelle 10 für Standardkarosserie "B2"
Tabelle 11 für Standardkarosserie "B3"
Tabelle 12 für Standardkarosserie "B4"
Tabelle 13 für Standardkarosserie "B5"
Die Massenangaben in den Tabelle 9 bis Tabelle 13 sind nicht Gegenstand der auf die Luftwiderstandsprüfung bezogenen Untersuchung.
4. Die Anforderungen an Typ und Fahrgestell für den Standard-Sattelanhänger ST1 sind in Tabelle 14 aufgeführt. Die Spezifikationen sind in Tabelle 15 enthalten.
5. Alle Abmessungen und Massen, für die nicht ausdrücklich Toleranzen angegeben sind, müssen die in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 in Anhang 1, Anlage 2 genannten Toleranzen erfüllen (d. h., sie müssen innerhalb des Bereichs von ± 3 % des Zielwerts liegen).
Tabelle 9 Spezifikationen der Standardkarosserie 'B1'
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Länge | [mm] | 6.200 | |
Breite | [mm] | 2.550 (- 10) | |
Höhe | [mm] | 2.680 (± 10) | Kasten: Außenhöhe 2.560
Längsträger: 120 |
Eckenradius Seite und Dach zu Vorderwand | [mm] | 50 - 80 | |
Eckenradius Seite zu Dach | [mm] | 50 - 80 | |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Masse | [kg] | 1.600 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Tabelle 10 Spezifikationen der Standardkarosserie 'B2'
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Länge | [mm] | 7.400 | |
Breite | [mm] | 2.550 (- 10) | |
Höhe | [mm] | 2.760 (± 10) | Kasten: Außenhöhe 2.640
Längsträger: 120 |
Eckenradius Seite und Dach zu Vorderwand | [mm] | 50 - 80 | |
Eckenradius Seite zu Dach | [mm] | 50 - 80 | |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Masse | [kg] | 1.900 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Tabelle 11 Spezifikationen der Standardkarosserie 'B3'
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Länge | [mm] | 7.450 | |
Breite | [mm] | 2.550 (- 10) | Gesetzlicher Grenzwert (Richtlinie 96/53/EG), innen ≥ 2.480 |
Höhe | [mm] | 2.880 (± 10) | Kasten: Außenhöhe 2.760
Längsträger: 120 |
Eckenradius Seite und Dach zu Vorderwand | [mm] | 50 - 80 | |
Eckenradius Seite zu Dach | [mm] | 50 - 80 | |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Masse | [kg] | 2.000 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Tabelle 12 Spezifikationen der Standardkarosserie 'B4'
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Länge | [mm] | 7.450 | |
Breite | [mm] | 2.550 (- 10) | |
Höhe | [mm] | 2.980 (± 10) | Kasten: Außenhöhe 2.860
Längsträger: 120 |
Eckenradius Seite und Dach zu Vorderwand | [mm] | 50 - 80 | |
Eckenradius Seite zu Dach | [mm] | 50 - 80 | |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Masse | [kg] | 2.100 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Tabelle 13 Spezifikationen der Standardkarosserie 'B5'
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Länge | [mm] | 7.820 | innen ≥ 7.650 |
Breite | [mm] | 2.550 (- 10) | Gesetzlicher Grenzwert (Richtlinie 96/53/EG), innen ≥ 2.460 |
Höhe | [mm] | 2.980 (± 10) | Kasten: Außenhöhe 2.860
Längsträger: 120 |
Eckenradius Seite und Dach zu Vorderwand | [mm] | 50 - 80 | |
Eckenradius Seite zu Dach | [mm] | 50 - 80 | |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Masse | [kg] | 2.200 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Tabelle 14 Typ und Fahrgestellkonfiguration für den Standard-Sattelanhänger 'ST1'
Anhängertyp | Sattelanhänger mit 3 Achsen ohne Lenkachse(n) |
Fahrgestellkonfiguration |
|
Tabelle 15 Spezifikationen des Standard-Sattelanhängers 'ST1'19
Spezifikation | Einheit | Außenmaß (Toleranz) | Anmerkungen |
Gesamtlänge | [mm] | 13.685 | |
Gesamtbreite (Breite der Karosserie) | [mm] | 2.550 (- 10) | |
Höhe der Karosserie | [mm] | 2.850 (± 10) | Max. komplette Höhe: 4.000 (Richtlinie 96/53/EG) |
Komplette Höhe, unbeladen | [mm] | 4.000 (- 10) | Höhe über die gesamte Länge Spezifikation für den Sattelanhänger, ist für die Überprüfung der Fahrzeughöhe während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit nicht maßgeblich |
Kupplungshöhe des Anhängers, unbeladen | [mm] | 1.150 | Spezifikation für den Sattelanhänger, ist nicht Gegenstand der Untersuchung während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit |
Radstand | [mm] | 7.700 | |
Achsabstand | [mm] | 1.310 | Gruppe mit drei Achsen, 24 t (Richtlinie 96/53/EG) |
Überhang vorn | [mm] | 1.685 | Radius: 2.040 (gesetzlicher Grenzwert, Richtlinie 96/53/EG) |
Vorderwand | Flache Wand mit Anschlüssen für Druckluft und Elektrizität | ||
Ecke Vorder-/Seitenwand | [mm] | Abgerundet durch eine Leiste und Kantenradien ≤ 5 | Sekante eines Kreises mit dem Sattelzapfen als Mittelpunkt und einem Radius von 2.040 (gesetzlicher Grenzwert, Richtlinie 96/53/EG) |
Restliche Ecken | [mm] | Abgerundet mit Radius ≤ 10 | |
Abmessung Werkzeugkasten x-Achse des Fahrzeugs | [mm] | 655 | ± 10 % des Zielwerts |
Abmessung Werkzeugkasten y-Achse des Fahrzeugs | [mm] | 445 | ± 5 % des Zielwerts |
Abmessung Werkzeugkasten z-Achse des Fahrzeugs | [mm] | 495 | ± 5 % des Zielwerts |
Länge des seitlichen Unterfahrschutzes | [mm] | 3.045 | 2 Leisten auf jeder Seite, gemäß UNECE-Regelung Nr. 73, Änderung 01 (2010), +/- 100 abhängig vom Radstand |
Leistenprofil | [mm2] | 100 × 30 | UNECE-Regelung Nr. 73, Änderung 01 (2010) |
Technische Gewichtskraft des Gesamtfahrzeugs | [kg] | 39.000 | Gesetzlicher Wert: 24.000 (Richtlinie 96/53/EG) |
Fahrzeugleergewicht | [kg] | 7.500 | Wurde während der Luftwiderstandsprüfung nicht überprüft |
Zulässige Achslast | [kg] | 24.000 | Gesetzlicher Grenzwert (Richtlinie 96/53/EG) |
Technische Achslast | [kg] | 27.000 | 3 × 9.000 |
Luftwiderstandsfamilie für Lastkraftwagen | Anlage 519 |
1. Allgemeines
Eine Luftwiderstandsfamilie ist durch Konstruktions- und Leistungsparameter charakterisiert. Diese gelten für alle Fahrzeuge innerhalb der Familie. Der Hersteller kann entscheiden, welche Fahrzeuge zu einer Luftwiderstandsfamilie gehören, solange die in Absatz 4 aufgeführten Zugehörigkeitskriterien erfüllt sind. Die Luftwiderstandsfamilie muss von der Genehmigungsbehörde genehmigt werden. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde die betreffenden Luftwiderstandsdaten der einer Luftwiderstandsfamilie zugehörigen Mitglieder bereitstellen.
2. Sonderfälle
In einigen Fällen sind Überschneidungen zwischen den Parametern möglich. Diese Situation ist zu berücksichtigen, damit gewährleistet ist, dass nur Fahrzeuge mit den gleichen Eigenschaften ein und derselben Luftwiderstandsfamilie zugeordnet werden. Der Hersteller muss solche Fälle ermitteln und der Genehmigungsbehörde mitteilen. Diese Sachlage ist anschließend als Kriterium für die Erstellung einer neuen Luftwiderstandsfamilie zu berücksichtigen.
Zusätzlich zu den in Absatz 4 aufgeführten Parametern kann der Hersteller weitere Kriterien einführen, mit denen die Festlegung enger gefasster Familien möglich ist.
3. - gestrichen -19
4. Parameter zur Definition der Luftwiderstandsfamilie:
4.1. Fahrzeuge dürfen in einer Familie zusammengefasst werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Die Erfüllung der auf das Familienkonzept bezogenen Anforderungen sind anhand von CAD-(Computer Aided Design-)Daten nachzuweisen.
Abbildung 1 Definition einer Familie
4.2. Eine Luftwiderstandsfamilie besteht aus zu prüfenden Mitgliedern sowie aus Fahrzeugkonfigurationen, die nicht gemäß der vorliegenden Verordnung geprüft werden können.
4.3. Bei den zu prüfenden Mitgliedern einer Familie handelt es sich um Fahrzeugkonfigurationen, die die Anforderungen an den in 3.3 im Hauptteil dieses Anhangs beschriebenen Aufbau des Fahrzeugs erfüllen.
5. Auswahl des Stammfahrzeugs für die Luftwiderstandsfamilie19
5.1. Das Stammfahrzeug für jede Familie ist gemäß den folgenden Kriterien auszuwählen:
5.2. Das Fahrgestell muss den Abmessungen der Standardkarosserie oder des Standard-Sattelanhängers entsprechen, wie in Anlage 4 dieses Anhangs definiert.
5.3. Alle zu prüfenden Mitglieder der Familie müssen einen Luftwiderstandswert aufweisen, der dem für das Stammfahrzeug angegebenen Wert für Cd · Adeclared entspricht oder kleiner als dieser Wert ist.
5.4. Der Antragsteller für eine Zertifizierung muss anhand wissenschaftlicher Methoden, beispielsweise numerische Strömungsmechanik (CFD), Windkanalergebnisse oder allgemein anerkannte Regeln der Technik, nachweisen können, dass die Auswahl des Stammfahrzeugs die Bestimmungen in 5.3 erfüllt. Diese Bestimmung gilt für alle Fahrzeugvarianten, die mithilfe der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit gemäß diesem Anhang geprüft werden können. Andere Fahrzeugkonfigurationen (z.B. Fahrzeughöhen, die nicht mit den Bestimmungen in Anlage 4 konform sind, oder Radstände, die nicht den Abmessungen der Standardkarosserie gemäß Anlage 5 entsprechen) erhalten ohne weiteren Nachweis denselben Luftwiderstandswert wie das zu prüfende Stammfahrzeug innerhalb der Familie. Da Reifen als Teil der Messeinrichtungen betrachtet werden, ist ihr Einfluss beim Nachweis des ungünstigsten Szenarios nicht zu berücksichtigen.
5.5. Der angegeben Wert fürCd·Adeclared kann für die Bildung von Familien in anderen Fahrzeugklassen verwendet werden, sofern die Familienkriterien gemäß Nummer 5 dieser Anlage unter Berücksichtigung der in Tabelle 16 genannten Bestimmungen erfüllt sind.
Tabelle 16 Bestimmungen für die Übertragung von Luftwiderstandswerten auf andere Fahrzeugklassen19
Fahrzeuggruppe | Übertragungsregel | Anmerkungen |
1 | Fahrzeuggruppe 2 - 0,2 m2 | Nur zulässig, wenn der Wert für die zugehörige Familie in Gruppe 2 gemessen wurde |
2 | Fahrzeuggruppe 3 - 0,2 m2 | Nur zulässig, wenn der Wert für die zugehörige Familie in Gruppe 3 gemessen wurde |
3 | Fahrzeuggruppe 4 - 0,2 m2 | |
4 | Keine Übertragung zulässig | |
5 | Keine Übertragung zulässig | |
9 | Fahrzeuggruppe 1, 2, 3, 4 + 0,1 m2 | Die für die Übertragung anwendbare Gruppe muss mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht übereinstimmen. Übertragung bereits übertragener Werte zulässig |
10 | Fahrzeuggruppe 1, 2, 3, 5 + 0,1 m2 | |
11 | Fahrzeuggruppe 9 | Übertragung bereits übertragener Werte zulässig |
12 | Fahrzeuggruppe 10 | Übertragung bereits übertragener Werte zulässig |
16 | Fahrzeuggruppe 9 + 0,3 m2 | Die für die Übertragung anwendbare Fahrzeuggruppe muss mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht übereinstimmen. Übertragung bereits übertragener Werte zulässig. |
Übereinstimmung der zertifizierten CO2-Emissionen und der für den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen Eigenschaften | Anlage 619 |
1. Die Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften ist durch Prüfungen mit konstanter Geschwindigkeit gemäß Abschnitt 3 im Hauptteil dieses Anhangs zu überprüfen. Damit eine Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften gegeben ist, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
Alle Prüfungen zur Bestätigung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften sind von der Genehmigungsbehörde zu beaufsichtigen.
2. Ein Fahrzeug besteht die Prüfung zur Bestätigung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften nicht, wenn der gemessene Wert fürCd Acr (0) höher ist als der für das Stammfahrzeug angegebene Wert fürCd · Adeclared, zuzüglich einer Toleranzspanne von 7,5 %. Ist die erste Prüfung nicht erfolgreich, dürfen für dasselbe Fahrzeug bis zu zwei weitere Prüfungen an verschiedenen Tagen durchgeführt werden. Wenn der in allen Prüfungen gemessene Wert fürCd Acr (0) höher ist als der für das Stammfahrzeug angegebene Wert fürCd·Adeclared, zuzüglich einer Toleranzspanne von 7,5 %, findet Artikel 23 der vorliegenden Verordnung Anwendung.
Für die Berechnung des Werts fürCd Acr} (0) ist die Version des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten des Stammluftwiderstands gemäß Anlage 1 der Anlage 2 dieses Anhangs zu verwenden.
3. Die Anzahl der Fahrzeuge, die für jedes Produktionsjahr auf Übereinstimmung mit den für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften zu prüfen sind, ist auf Grundlage von Tabelle 17 zu bestimmen.
Tabelle 17 Anzahl der Fahrzeuge, die für jedes Produktionsjahr auf Übereinstimmung mit den für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften zu prüfen sind
Anzahl zu prüfender Fahrzeuge für Übereinstimmung der Produktion | Anzahl im Vorjahr produzierter Fahrzeuge, für Übereinstimmung der Produktion relevant |
2 | ≤ 25.000 |
3 | ≤ 50.000 |
4 | ≤ 75.000 |
5 | ≤ 100.000 |
6 | 100.001 und mehr |
Zur Ermittlung der Produktionszahlen sind nur diejenigen Luftwiderstandsdaten zu berücksichtigen, für die die Anforderungen der vorliegenden Verordnung gelten und denen keine Luftwiderstands-Standardwerte gemäß Anlage 8 dieses Anhangs zugewiesen wurden.
4. Zur Auswahl der Fahrzeuge für die Prüfungen zur Bestätigung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften gelten die folgenden Bestimmungen:
4.1. Nur Fahrzeuge aus der Fertigungsstraße sind zu prüfen.
4.2. Nur Fahrzeuge, die die Bestimmungen für Prüfungen mit konstanter Geschwindigkeit gemäß Abschnitt 3.3 im Hauptteil dieses Anhangs erfüllen, sind auszuwählen.
4.3. Reifen werden als Teil der Messeinrichtungen betrachtet und können vom Hersteller ausgewählt werden.
4.4. Fahrzeuge in Familien, für die der Luftwiderstandswert durch Übertragung des Werts von anderen Fahrzeugen gemäß Anlage 5 Nummer 5 bestimmt wurde, unterliegen nicht den Prüfungen zur Bestätigung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften.
4.5. Fahrzeuge, die Standardwerte für den Luftwiderstand gemäß Anlage 8 verwenden, unterliegen nicht den Prüfungen zur Bestätigung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften.
4.6. Die ersten beiden Fahrzeuge pro Hersteller, die auf Übereinstimmung mit den für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften zu prüfen sind, müssen aus den zwei Fahrzeugfamilien mit den höchsten Produktionszahlen ausgewählt werden. Weitere Fahrzeuge sind von der Genehmigungsbehörde auszuwählen.
5. Nach Auswahl eines Fahrzeugs für die Prüfung der Übereinstimmung mit den für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften muss der Hersteller die Übereinstimmung dieser Eigenschaften innerhalb von 12 Monaten überprüfen. Der Hersteller kann bei der Genehmigungsbehörde eine Verlängerung dieses Zeitraums um bis zu 6 Monate beantragen, wenn er nachweisen kann, dass die Überprüfung innerhalb des geforderten Zeitraums aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich war.
Standardwerte | Anlage 719 |
1. Die Standardwerte für den angegebenen LuftwiderstandswertCd · Adeclared werden gemäß Tabelle 18 festgelegt. Wenn Standardwerte anzuwenden sind, müssen keine Luftwiderstandsdaten für die Eingabe in das Simulationsinstrument bereitgestellt werden. In diesem Fall werden die Standardwerte vom Simulationsinstrument automatisch zugewiesen.
Tabelle 18 Standardwerte für Cd · Adeclared
Fahrzeuggruppe | Standardwert
Cd · Adeclared [m2] |
1 | 7,1 |
2 | 7,2 |
3 | 7,4 |
4 | 8,4 |
5 | 8,7 |
9 | 8,5 |
10 | 8,8 |
11 | 8,5 |
12 | 8,8 |
16 | 9,0 |
2. Für Fahrzeugkonfigurationen bestehend aus 'Sololastkraftfahrzeug + Anhänger' wird der Gesamt-Luftwiderstandswert vom Simulationsinstrument berechnet, indem die Standard-Deltawerte für den Einfluss des Anhängers gemäß Tabelle 19 zum Wert fürCd·Adeclared für das Sololastkraftfahrzeug addiert werden.
Tabelle 19 Luftwiderstands-Standard-Deltawerte für den Einfluss des Anhängers
Anhänger | Luftwiderstands-Standard-Deltawerte für den Einfluss des Anhängers [m2] |
T1 | 1,3 |
T2 | 1,5 |
3. Für EMS-Fahrzeugkonfigurationen wird der Luftwiderstandswert der gesamten Fahrzeugkonfiguration vom Simulationsinstrument berechnet, indem die Standard-Deltawerte für den EMS-Einfluss gemäß Tabelle 20 zum Luftwiderstandswert für die Basis-Fahrzeugkonfiguration addiert werden.
Tabelle 20Cd Acr (0)-Standard-Deltawerte für den EMS-Einfluss
EMS-Konfiguration | Luftwiderstands-Standard-Deltawerte für den EMS-Einfluss [m2] |
(Zugmaschine Klasse 5 + ST1) + T2 | 1,5 |
(Lastkraftwagen Klasse 9/11) + Dolly + ST1 | 2,1 |
(Zugmaschine Klasse 10/12 + ST1) + T2 | 1,5 |
Kennzeichnungen | Anlage 819 |
Wenn ein Fahrzeug gemäß diesem Anhang typgenehmigt wird, muss das Fahrerhaus folgende Angaben aufweisen:
1.1. Herstellername oder Handelsmarke
1.2. Fabrikmarke und typenbezeichnung gemäß Angaben in Anlage 2 Absätze 0.2 und 0.3 dieses Anhangs
1.3. Das Zertifizierungszeichen in Form eines Rechtecks, das den Kleinbuchstaben "e" umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Zertifizierung erteilt hat:
1 für Deutschland2 für Frankreich
3 für Italien
4 für die Niederlande
5 für Schweden
6 für Belgien
7 für Ungarn
8 für die Tschechische Republik
9 für Spanien
11 für das Vereinigte Königreich
12 für Österreich
13 für Luxemburg
17 für Finnland
18 für Dänemark
19 für Rumänien
20 für Polen
21 für Portugal
23 für Griechenland
24 für Irland
25 für Kroatien
26 für Slowenien
27 für die Slowakei
29 für Estland
32 für Lettland
34 für Bulgarien
36 für Litauen
49 für Zypern
50 für Malta
1.4. Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die "Grundzertifizierungsnummer" gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang VII der Richtlinie 2007/46/EG vermerkt sein. Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung der vorliegenden Verordnung bezeichnet, sowie der Buchstabe "P" zur Angabe, dass die Zertifizierung für einen Luftwiderstand erteilt wurde.
Die laufende Nummer für die vorliegende Verordnung ist "00".
1.4.1. Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen
Das obige an einem Fahrerhaus angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Polen zertifiziert wurde (e20). Die ersten beiden Ziffern (00) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung für einen Luftwiderstand (P) erteilt wurde. Die letzten vier Ziffern (0004) wurden von der Genehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundzertifizierungsnummer für den Motor dar.
1.5. Das Zertifizierungszeichen ist in einer Weise am Fahrerhaus anzubringen, dass es deutlich lesbar und von dauerhafter Natur ist. Es muss bei eingebautem Fahrerhaus in das Fahrzeug sichtbar sein und an einem für den normalen Fahrerhausbetrieb notwendigen Teil angebracht werden, das während der Lebensdauer des Fahrerhauses in der Regel nicht ausgetauscht werden muss. Die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber müssen für die Lebensdauer des Fahrerhauses ausgelegt, deutlich lesbar und von dauerhafter Natur sein. Der Hersteller muss dafür sorgen, dass die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber nicht entfernt werden können, ohne dass sie dabei zerstört oder unkenntlich gemacht werden.
2. Nummerierung19
2.1. Die Zertifizierungsnummer für den Luftwiderstand setzt sich wie folgt zusammen:
eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*P*0000*00
Abschnitt 1 | Abschnitt 2 | Abschnitt 3 | Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 | Abschnitt 4 | Abschnitt 5 |
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt | Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) | Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ)P = Luftwiderstand | Grundzertifizierungsnummer 0000 | Erweiterung 00 |
Eingabeparameter für das Instrument zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen | Anlage 919 |
Diese Anlage enthält die Liste der vom Fahrzeughersteller für die Eingabe in das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden.
Die XML-Datei wird vom Instrument zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten automatisch erzeugt.
(1) 'Parameter ID': im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten
(2) 'Type': Datentyp des Parameters
string............... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung |
token............... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerschritt am Anfang/am Ende |
date................. | Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DDTHH:MM:SSZ, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z.B. '2002-05-30T09:30:10Z' |
integer............. | Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z.B. ,1800' |
double, X......... |
Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen ('.') und ohne führende Nullen, z.B. für 'double, 2': '2345.67', für 'double, 4': '45.6780' |
(3) 'Unit' ...physikalische Einheit des Parameters
Satz Eingabeparameter
Tabelle 1 Eingabeparameter 'AirDrag'
Parameterbezeichnung | Parameter ID | Type | Unit | Beschreibung/Referenz |
Manufacturer | P240 | token | ||
Model | P241 | token | ||
CertificationNumber | P242 | token | Kennung des Bauteils gemäß der Verwendung im Zertifizierungsverfahren | |
Date | P243 | date | Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Bauteil-Hashs | |
AppVersion | P244 | token | Nummer zur Angabe der Version des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten | |
CdxA_0 | P245 | double, 2 | [m2] | Endergebnis des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten. |
TransferredCdxA | P246 | double, 2 | [m2] | CdxA_0 an zugehörige Familien in anderen Fahrzeuggruppen gemäß Tabelle 16 in Anlage 5 übertragen. Falls keine Übertragungsregel angewandt wurde, muss CdxA_0 bereitgestellt werden. |
DeclaredCdxA | P146 | double, 2 | [m2] | Angegebener Wert für die Luftwiderstandsfamilie |
Falls im Simulationsinstrument Standardwerte gemäß Anlage 7 verwendet werden sollen, müssen keine Eingabedaten für die Luftwiderstandskomponente bereitgestellt werden. Die Standardwerte werden automatisch gemäß dem Schema der Fahrzeuggruppen zugewiesen.
Überprüfung der Daten zu Hilfseinrichtungen von Lastkraftwagen | Anhang IX19 |
1. Einleitung19
In diesem Anhang werden die Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsaufnahme der Hilfseinrichtungen für schwere Nutzfahrzeuge zur Ermittlung der fahrzeugspezifischen CO2-Emissionen beschrieben.
Im Simulationsinstrument ist die Leistungsaufnahme der folgenden Hilfseinrichtungen unter Verwendung technologiespezifischer durchschnittlicher Standardleistungswerte zu berücksichtigen:
Die Standardwerte sind in das Simulationsinstrument integriert und werden bei Auswahl der betreffenden Technologie automatisch verwendet.
2. Begriffsbestimmungen19
Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet der Begriff
3. Ermittlung der technologiespezifischen durchschnittlichen Standardleistungswerte
3.1. Ventilator
Für die Ventilatorleistung sind die in Tabelle 1 aufgeführten Standardwerte abhängig vom Einsatzprofil und der Technologie zu verwenden:
Tabelle 1 Mechanischer Leistungsbedarf des Ventilators
Ventilatorantriebsgruppe | Ventilatorsteuerung | Ventilatorleistungsaufnahme [W] | ||||
Fernverkehr | Regionalverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr | ||
An der Kurbelwelle angebracht | elektronisch gesteuerte Viscokupplung | 618 | 671 | 516 | 566 | 1.037 |
bimetallgesteuerte Viscokupplung | 818 | 871 | 676 | 766 | 1.277 | |
Kupplung mit diskreten Stufen | 668 | 721 | 616 | 616 | 1.157 | |
Ein-Aus-Kupplung | 718 | 771 | 666 | 666 | 1.237 | |
Antrieb per Riemen oder Getriebe | elektronisch gesteuerte Viscokupplung | 989 | 1.044 | 833 | 933 | 1.478 |
bimetallgesteuerte Viscokupplung | 1.189 | 1.244 | 993 | 1.133 | 1.718 | |
Kupplung mit diskreten Stufen | 1.039 | 1.094 | 983 | 983 | 1.598 | |
Ein-Aus-Kupplung | 1.089 | 1.144 | 1.033 | 1.033 | 1.678 | |
Hydraulisch angetrieben | Pumpe mit variabler Verdrängung | 938 | 1.155 | 832 | 917 | 1.872 |
Pumpe mit konstanter Verdrängung | 1.200 | 1.400 | 1.000 | 1.100 | 2.300 | |
Elektrisch angetrieben | elektronisch gesteuert | 700 | 800 | 600 | 600 | 1.400 |
Wenn eine neue Technologie innerhalb einer Ventilatorantriebsgruppe (z.B. an der Kurbelwelle angebracht) nicht in der Liste enthalten ist, müssen die höchsten Leistungswerte innerhalb dieser Gruppe verwendet werden. Ist eine neue Technologie in keiner der Gruppen aufgeführt, müssen die Werte der ungünstigsten Technologie verwendet werden (z.B. hydraulisch angetriebener Ventilator - Pumpe mit konstanter Verdrängung).
3.2. Lenkanlage
Für die Leistung der Lenkungspumpe sind die in Tabelle 2 aufgeführten Standardwerte [W] abhängig von der Anwendung in Kombination mit Korrekturfaktoren zu verwenden:
Tabelle 2 Mechanischer Leistungsbedarf der Lenkungspumpe19
Fahrzeugkonfiguration | Leistungsaufnahme der Lenkanlage P [ W] | ||||||||||||||||||
Anzahl der Achsen | Achsenkonfiguration | Fahrgestellkonfiguration | Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (Tonnen) | Fahrzeuggruppe | Langstrecke | Regional-Lieferverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Baugewerbe | ||||||||||
U+F | B | S | U+F | B | S | U + F | B | S | U + F | B | S | U + F | B | S | |||||
2 | 4 × 2 | Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 7,5-10 | 1 | 240 | 20 | 20 | 220 | 20 | 30 | |||||||||
Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 10-12 | 2 | 340 | 30 | 0 | 290 | 30 | 20 | 260 | 20 | 30 | ||||||||
Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 12-16 | 3 | 310 | 30 | 30 | 280 | 30 | 40 | |||||||||||
Sololastkraftwagen | > 16 | 4 | 510 | 100 | 0 | 490 | 40 | 40 | 430 | 40 | 50 | 430 | 30 | 50 | 580 | 30 | 70 | ||
Zugmaschine | > 16 | 5 | 600 | 120 | 0 | 540 | 90 | 40 | 640 | 50 | 80 | ||||||||
4 × 4 | Sololastkraftwagen | > 7,5-16 | 6 | - | |||||||||||||||
Sololastkraftwagen | > 16 | 7 | - | ||||||||||||||||
Zugmaschine | > 16 | 8 | - | ||||||||||||||||
3 | 6 × 2/2 - 4 | Sololastkraftwagen | alle | 9 | 600 | 120 | 0 | 490 | 60 | 40 | 440 | 50 | 50 | 430 | 30 | 50 | 640 | 50 | 80 |
Zugmaschine | alle | 10 | 450 | 120 | 0 | 440 | 90 | 40 | 640 | 50 | 80 | ||||||||
6 × 4 | Sololastkraftwagen | alle | 11 | 600 | 120 | 0 | 490 | 60 | 40 | 430 | 30 | 50 | 640 | 50 | 80 | ||||
Zugmaschine | alle | 12 | 450 | 120 | 0 | 440 | 90 | 40 | 640 | 50 | 80 | ||||||||
6 × 6 | Sololastkraftwagen | alle | 13 | - | |||||||||||||||
Zugmaschine | alle | 14 | |||||||||||||||||
4 | 8 × 2 | Sololastkraftwagen | alle | 15 | - | ||||||||||||||
8 × 4 | Sololastkraftwagen | alle | 16 | 640 | 50 | 80 | |||||||||||||
8 × 6/8 × 8 | Sololastkraftwagen | alle | 17 | - |
Dabei ist:
U | = | Unbeladen - Pumpen von Öl ohne benötigten Lenkdruck |
F | = | Reibung - Reibung in der Pumpe |
B | = | Überhöhung - Lenkkorrektur aufgrund Überhöhung der Straße oder Seitenwind |
S | = | Lenkung - Leistungsbedarf der Lenkungspumpe aufgrund von Kurvenfahrt und Manövern |
Zur Berücksichtigung der Wirkung unterschiedlicher Technologien sind technologieabhängige Skalierungsfaktoren, wie in den Tabellen 3 und 4 dargestellt, anzuwenden.
Tabelle 3 Skalierungsfaktoren in Abhängigkeit von der Technologie
Faktor c1 abhängig von der Technologie | |||
Technologie | c1, U+F | c1, B | c1,s |
Feste Verdrängung | 1 | 1 | 1 |
Feste Verdrängung mit elektrischer Steuerung | 0,95 | 1 | 1 |
Duale Verdrängung | 0,85 | 0,85 | 0,85 |
Variable Verdrängung mit mechanischer Steuerung | 0,75 | 0,75 | 0,75 |
Variable Verdrängung mit elektrischer Steuerung | 0,6 | 0,6 | 0,6 |
Elektrisch | 0 | 1,5/nalt | 1/nalt |
mit ηalt = Generatoreffizienz = konst. = 0,7
Wenn eine neue Technologie nicht aufgeführt ist, muss die Technologie 'Feste Verdrängung' im Simulationsinstrument berücksichtigt werden.
Tabelle 4 Skalierungsfaktoren in Abhängigkeit von der Anzahl der gelenkten Achsen
Faktor c2 abhängig von der Anzahl der gelenkten Achsen | |||||||||||||||
Anzahl der gelenkten Achsen | Fernverkehr | Regionalverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr | ||||||||||
c2,U+F | c2,B | c2,S | c2,U+F | c2,B | c2,S | c2,U+F | c2,B | c2,S | c2,U+F | c2,B | c2,S | c2,U+F | c2,B | c2,S | |
1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
2 | 1 | 0,7 | 0,7 | 1,0 | 0,7 | 0,7 | 1,0 | 0,7 | 0,7 | 1,0 | 0,7 | 0,7 | 1,0 | 0,7 | 0,7 |
3 | 1 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
4 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
Der endgültige Leistungsbedarf wird wie folgt berechnet:
Werden für mehrfach gelenkte Achsen unterschiedliche Technologien verwendet, sind die Mittelwerte der jeweiligen Faktoren c1 zu verwenden.
Der endgültige Leistungsbedarf wird wie folgt berechnet:
Ptot = Σi(PU+F*mean(c1,U+F)*(c2i,U+F)) + Σi(PB*mean(c1,B)*(c2i,B)) + Σi(PS*mean(c1,S)*(c2i,S))
dabei gilt:
Ptot | = Gesamtleistungsbedarf [W] |
P | = Leistungsbedarf [W] |
c1 | = Korrekturfaktor in Abhängigkeit von der Technologie |
c2 | = Korrekturfaktor in Abhängigkeit von der Anzahl der gelenkten Achsen |
U+F | = Unbeladen + Reibung [-] |
B | = Überhöhung [-] |
S | = Lenkung [-] |
i | = Anzahl der gelenkten Achsen |
3.3. Elektrische Anlage19
Für die Leistung der elektrischen Anlage sind die in Tabelle 5 aufgeführten Standardwerte [W] abhängig von der Anwendung und der Technologie in Kombination mit den Werten für die Generatoreffizienz zu verwenden:
Tabelle 5 Elektrischer Leistungsbedarf der elektrischen Anlage
Die elektrische Leistungsaufnahme beeinflussende Technologien | Elektrische Leistungsaufnahme [W] | ||||
Fernverkehr | Regionalverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr | |
Elektrische Leistung Standardtechnologie [W] | 1.200 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
LED-Hauptscheinwerfer | - 50 | - 50 | - 50 | - 50 | - 50 |
Zur Ableitung der mechanischen Leistung ist ein von der Generatortechnologie abhängiger Effizienzfaktor gemäß Tabelle 6 anzuwenden.
Tabelle 6 Generatoreffizienzfaktor
Technologien des Generators (zur Leistungsumwandlung) Allgemeine Effizienzwerte für spezifische Technologien | Effizienz ηalt | ||||
Fernverkehr | Regionalverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr | |
Standardgenerator | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
Wenn die im Fahrzeug verwendete Technologie nicht aufgeführt ist, muss die Technologie 'Standardgenerator' im Simulationsinstrument berücksichtigt werden.
Der endgültige Leistungsbedarf wird wie folgt berechnet:
Ptot = Pel / ηalt
dabei gilt:
Ptot | = Gesamtleistungsbedarf [W] |
Pel | = elektrischer Leistungsbedarf [W] |
ηalt | = Generatoreffizienz [-] |
3.4. Pneumatische Anlage
Für pneumatische Anlagen, die mit Überdruck arbeiten, sind die in Tabelle 7 aufgeführten Standardleistungswerte [W] abhängig von der Anwendung und der Technologie zu verwenden.
Tabelle 7 Mechanischer Leistungsbedarf pneumatischer Anlagen (Überdruck)
Menge der Luftzufuhr | Technologie | Fernverkehr | Regional- Lieferverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr |
Pmean | Pmean | Pmean | Pmean | Pmean | ||
[W] | [W] | [W] | [W] | [W] | ||
Gering
Verdrängung ≤ 250 cm3 |
Basiskompressor | 1.400 | 1.300 | 1.200 | 1.200 | 1.300 |
+ ESS | - 500 | - 500 | - 400 | - 400 | - 500 | |
+ Viscokupplung | - 600 | - 600 | - 500 | - 500 | - 600 | |
+ mech. Kupplung | - 800 | - 700 | - 550 | - 550 | - 700 | |
+ AMS | - 400 | - 400 | - 300 | - 300 | - 400 | |
Mittel
250 cm3 < Verdrängung ≤ 500 cm3 |
Basiskompressor | 1.600 | 1.400 | 1.350 | 1.350 | 1.500 |
+ ESS | - 600 | - 500 | - 450 | - 450 | - 600 | |
+ Viscokupplung | - 750 | - 600 | - 550 | - 550 | - 750 | |
+ mech. Kupplung | - 1.000 | - 850 | - 800 | - 800 | - 900 | |
+ AMS | - 400 | - 200 | - 200 | - 200 | - 400 | |
Mittel
250 cm3 < Verdrängung ≤ 500 cm3 |
Basiskompressor | 2.100 | 1.750 | 1.700 | 1.700 | 2.100 |
+ ESS | - 1.000 | - 700 | - 700 | - 700 | - 1.100 | |
+ Viscokupplung | - 1.100 | - 900 | - 900 | - 900 | - 1.200 | |
+ mech. Kupplung | - 1.400 | - 1.100 | - 1.100 | - 1.100 | - 1.300 | |
+ AMS | - 400 | - 200 | - 200 | - 200 | -500 | |
Hoch
Verdrängung > 500 cm3 1 Zyklus/2 Zyklen |
Basiskompressor | 4.300 | 3.600 | 3.500 | 3.500 | 4.100 |
+ ESS | - 2.700 | - 2.300 | - 2.300 | - 2.300 | - 2.600 | |
+ Viscokupplung | - 3.000 | - 2.500 | - 2.500 | - 2.500 | - 2.900 | |
+ mech. Kupplung | - 3.500 | - 2.800 | - 2.800 | - 2.800 | - 3.200 | |
+ AMS | - 500 | - 300 | - 200 | - 200 | - 500 |
Für pneumatische Anlagen, die mit Vakuum (negativem Druck) arbeiten, sind die in Tabelle 8 aufgeführten Standardleistungswerte [W] zu verwenden.
Tabelle 8 Mechanischer Leistungsbedarf pneumatischer Anlagen (Unterdruck)
Fernverkehr | Regional- Lieferverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Bauverkehr | |
Pmean | Pmean | Pmean | Pmean | Pmean | |
[W] | [W] | [W] | [W] | [W] | |
Vakuumpumpe | 190 | 160 | 130 | 130 | 130 |
Technologien zur Treibstoffersparnis können berücksichtigt werden, indem der betreffende Leistungsbedarf vom Leistungsbedarf des Basiskompressors subtrahiert wird.
Die folgenden Kombinationen von Technologien werden nicht berücksichtigt:
Bei einem zweistufigen Kompressor ist die Verdrängung der ersten Stufe zu verwenden, um die Größe der Kompressoranlage zu beschreiben.
3.5. Klimaanlage
Bei Fahrzeugen mit einer Klimaanlage sind die in Tabelle 9 aufgeführten Standardwerte [W] abhängig von der Anwendung zu verwenden.
Tabelle 9 Mechanischer Leistungsbedarf der Klimaanlage19
Fahrzeugkonfiguration | Leistungsaufnahme der Klimaanlage [ W] | ||||||||
Anzahl der Achsen | Achsenkonfiguration | Fahrgestellkonfiguration | Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (Tonnen) | Fahrzeuggruppe | Langstrecke | Regional-Lieferverkehr | Städtischer Lieferverkehr | Städtische Müllabfuhr | Baugewerbe |
2 | 4 × 2 | Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 7,5-10 | 1 | 150 | 150 | |||
Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 10-12 | 2 | 200 | 200 | 150 | ||||
Sololastkraftwagen + (Zugmaschine) | > 12-16 | 3 | 200 | 150 | |||||
Sololastkraftwagen | > 16 | 4 | 350 | 200 | 150 | 300 | 200 | ||
Zugmaschine | > 16 | 5 | 350 | 200 | 200 | ||||
4 × 4 | Sololastkraftwagen | > 7,5-16 | 6 | - | |||||
Sololastkraftwagen | > 16 | 7 | - | ||||||
Zugmaschine | > 16 | 8 | - | ||||||
3 | 6 × 2/2 - 4 | Sololastkraftwagen | alle | 9 | 350 | 200 | 150 | 300 | 200 |
Zugmaschine | alle | 10 | 350 | 200 | 200 | ||||
6 × 4 | Sololastkraftwagen | alle | 11 | 350 | 200 | 300 | 200 | ||
Zugmaschine | alle | 12 | 350 | 200 | 200 | ||||
6 × 6 | Sololastkraftwagen | alle | 13 | - | |||||
Zugmaschine | alle | 14 | |||||||
4 | 8 × 2 | Sololastkraftwagen | alle | 15 | - | ||||
8 × 4 | Sololastkraftwagen | alle | 16 | 200 | |||||
8 × 6/8 × 8 | Sololastkraftwagen | alle | 17 | -" |
3.6. Nebenabtrieb (PTO)19
Bei Fahrzeugen, deren Getriebe einen Nebenabtrieb und/oder einen Nebenabtriebs-Antriebsmechanismus aufweist, ist die Leistungsaufnahme durch festgelegte Standardwerte zu berücksichtigen. Die betreffenden Standardwerte stellen diese Leistungsverluste im normalen Fahrbetrieb dar, wenn der Nebenabtrieb abgeschaltet ist (kein Eingriff). Anwendungsbezogene Leistungsaufnahmen bei zugeschaltetem Nebenabtrieb werden vom Simulationsinstrument addiert und werden im Folgenden nicht beschrieben.
Tabelle 10 Mechanischer Leistungsbedarf eines abgeschalteten Nebenabtriebs (kein Eingriff)
Bauartvarianten hinsichtlich Leistungsverlusten (im Vergleich zu einem Getriebe ohne Nebenabtrieb und/oder Nebenabtriebs-Antriebsmechanismus) | |||
Zusätzliche für Schleppverluste maßgebliche Teile | Nebenabtrieb inkl. Antriebsmechanismus | Nur Nebenabtriebs- Antriebsmechanismus | |
Wellen/Zahnräder | Andere Elemente | Leistungsverlust [W] | Leistungsverlust [W] |
Nur ein eingreifendes Zahnrad, über dem angegebenen Ölstand gelegen (ohne zusätzlichen Zahneingriff) | - | - | 0 |
Nur Antriebswelle des Nebenabtriebs | Zahnkupplung (inkl. Synchronring) oder Schieberad | 50 | 50 |
Nur Antriebswelle des Nebenabtriebs | Mehrscheibenkupplung | 1.000 | 1.000 |
Nur Antriebswelle des Nebenabtriebs | Mehrscheibenkupplung und Ölpumpe | 2.000 | 2.000 |
Antriebswelle und/oder bis zu 2 eingreifende Zahnräder | Zahnkupplung (inkl. Synchronring) oder Schieberad | 300 | 300 |
Antriebswelle und/oder bis zu 2 eingreifende Zahnräder | Mehrscheibenkupplung | 1.500 | 1.500 |
Antriebswelle und/oder bis zu 2 eingreifende Zahnräder | Mehrscheibenkupplung und Ölpumpe | 3.000 | 3.000 |
Antriebswelle und/oder mehr als 2 eingreifende Zahnräder | Zahnkupplung (inkl. Synchronring) oder Schieberad | 600 | 600 |
Antriebswelle und/oder mehr als 2 eingreifende Zahnräder | Mehrscheibenkupplung | 2.000 | 2.000 |
Antriebswelle und/oder mehr als 2 eingreifende Zahnräder | Mehrscheibenkupplung und Ölpumpe | 4.000 | 4.000 |
Zertifizierungsverfahren für Luftreifen | Anhang X19 |
1. Einleitung
In diesem Anhang werden die Zertifizierungsvorschriften für Reifen im Hinblick auf deren Rollwiderstandskoeffizienten beschrieben. Zur Berechnung des in das Simulationsinstrument einzugebenden Rollwiderstands des Fahrzeugs sind von dem die Luftreifengenehmigung ersuchenden Antragsteller der anwendbare Reifen-Rollwiderstandskoeffizient Cr für jeden an die Erstausrüster (OEM) gelieferten Reifen sowie die zugehörige Reifenprüflast FZTYRE anzugeben.
2. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten die folgenden Begriffsbestimmungen zusätzlich zu denen in der UNECE-Regelung Nr. 54 und der UNECE-Regelung Nr. 117:
3. Allgemeine Anforderungen
3.1. Die Reifenfertigungsstätte muss nach ISO/TS 16949 zertifiziert sein.
3.2. Reifen-Rollwiderstandskoeffizient
Der Rollwiderstandskoeffizient des Reifens ist der in N/kN ausgedrückte Messwert im Einklang mit Anhang I Teil a der Verordnung Nr. 1222/2009; er ist gemäß ISO 800001, Anhang B, Abschnitt B3, Regel B (Beispiel 1) auf die erste Dezimalstelle zu runden.
3.3. Messvorschriften
Vom Reifenhersteller sind die Prüfungen in einem Labor eines in Artikel 41 der Richtlinie 2007/46/EG definierten technischen Dienstes durchzuführen, wobei die in Absatz 3.2 genannte Prüfung in der eigenen Einrichtung des technischen Dienstes oder auch in den Einrichtungen des Herstellers durchgeführt werden kann, sofern:
3.4. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit19
3.4.1. Der Reifen muss im Hinblick auf seine Bescheinigung zur Zertifizierung des für ihn geltenden Rollwiderstandskoeffizienten eindeutig identifizierbar sein.
3.4.2. Der Reifenhersteller muss herkömmliche Reifenaufschriften auf der Seitenwand oder ein zusätzliches Kennzeichen am Reifen anbringen. Dieses zusätzliche Kennzeichen muss einen eindeutigen Verweis auf den Reifen und seinen Rollwiderstandskoeffizienten gewährleisten. Es kann folgende Form haben:
3.4.3. Ein solches zusätzliches Kennzeichen muss so lange lesbar bleiben, bis das Fahrzeug verkauft wird.
3.4.4. Für einen im Einklang mit der vorliegenden Verordnung zertifizierten Reifen ist gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/46/EG kein Typgenehmigungszeichen erforderlich.
4. Übereinstimmung der zertifizierten CO2-Emissionen und der für den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen Eigenschaften
4.1. Jeder im Einklang mit der vorliegenden Verordnung zertifizierte Reifen muss den gemäß Absatz 3.2 dieses Anhangs angegebenen Rollwiderstandswert einhalten.
4.2. Zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen zertifizierten Eigenschaften sind der Serienproduktion zufällige Stichproben von Reifen zu entnehmen, die gemäß den Bestimmungen in Absatz 3.2 zu prüfen sind.
4.3. Häufigkeit der Prüfungen
4.3.1. Der Reifenrollwiderstand ist für mindestens einen Reifen eines für den Verkauf an Erstausrüster (OEM) vorgesehenen bestimmten Reifentyps pro 20.000 Stück dieses Typs pro Jahr zu prüfen (z.B. sind für einen Reifentyp mit jährlichen Verkaufszahlen an die Erstausrüster zwischen 20.001 und 40.000 Stück zwei Konformitätsüberprüfungen pro Jahr durchzuführen).
4.3.2. Werden jährlich zwischen 500 und 20.000 Stück eines für den Verkauf an Erstausrüster vorgesehenen bestimmten Reifentyps geliefert, muss für diesen Typ mindestens eine Konformitätsüberprüfung pro Jahr durchgeführt werden.
4.3.3. Liegen die jährlichen Lieferungen eines für den Verkauf an Erstausrüster vorgesehenen bestimmten Reifentyps unter 500 Stück, ist mindestens eine Konformitätsüberprüfung alle zwei Jahre gemäß Absatz 4.4 durchzuführen.
4.3.4. Wenn die in 4.3.1 angegebenen Stückzahlen für die an die Erstausrüster gelieferten Reifen innerhalb von 31 Kalendertagen erreicht sind, ist die in Absatz 4.3 angegebene maximale Anzahl der Konformitätsüberprüfungen auf jeweils eine Überprüfung pro 31 Kalendertage begrenzt.
4.3.5. Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde gegenüber die Anzahl der durchgeführten Prüfungen begründen (z.B. durch Nachweis der Verkaufszahlen).
4.4. Überprüfungsverfahren
4.4.1. Ein einzelner Reifen ist gemäß Absatz 3.2 zu prüfen. Standardmäßig ist als Maschinenabgleich-Gleichung die zum Zeitpunkt der Überprüfung gültige Gleichung zu verwenden. Ein Reifenhersteller kann die Anwendung der Abgleich-Gleichung ersuchen, die während der Zertifizierungsprüfung verwendet und im Beschreibungsbogen angegeben wurde.
4.4.2. Wenn der Messwert mit dem angegebenen Wert plus 0,3 N/kN übereinstimmt oder niedriger ist, gilt der Reifen als übereinstimmend.
4.4.3. Überschreitet der Messwert den angegebenen Wert um mehr als 0,3 N/kN, müssen drei weitere Reifen geprüft werden. Wenn der Rollwiderstandswert für mindestens einen dieser drei Reifen den angegebenen Wert um mehr als 0,4 N/kN überschreitet, gelten die Bestimmungen in Artikel 23.
Muster einer Bescheinigung für ein Bauteil, eine selbstständige technische Einheit oder ein System | Anlage 119 |
Größtes Format: A4 (210 x 297 mm)
Bescheinigung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch massgeblichen Eigenschaften einer Reifenfamilie
Mitteilung über: |
|
|
- die Erteilung 1 | ||
- die Erweiterung 1 | ||
- die Verweigerung 1 | ||
- den Entzug 1 |
___
1) 'Nichtzutreffendes streichen'
einer Zertifizierung der für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch maßgeblichen Eigenschaften einer Reifenfamilie gemäß Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission, in der durch die Verordnung (EU) 2019/318 der Kommission geänderten Fassung.
Zertifizierungsnummer: ...
Hash: ...
Grund für die Erweiterung: ...
1. Name und Anschrift des Herstellers: ...
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...
3. Markenname/Handelsmarke: ...
4. Beschreibung des Reifentyps: ...
(a) Bezeichnung des Herstellers ...(b) Markenname oder Handelsmarke
(c) Reifenklasse (gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009) ...
(d) Größenbezeichnung des Reifens ...
(e) Reifenbauart (Diagonal-, Radialbauart) ...
(f) Verwendungsart (normaler Reifen, M + S-Reifen, Spezialreifen) ...
(g) Geschwindigkeitskategorie(n) ...
(h) Tragfähigkeitskennzahl(en) ...
(i) Handelsbezeichnung ...
(j) angegebener Reifen-Rollwiderstandskoeffizient ...
5. Ggf. Reifenkennnummer(n) und Technologie(n) zur Kennzeichnung:
Technologie: | Kennnummer: |
... | ... |
6. Technischer Dienst und gegebenenfalls Prüflaboratorium, das für Genehmigungsprüfungen oder Nachprüfungen der Übereinstimmung der Produktion zugelassen ist: ...
7. Angegebene Werte:
7.1. Angegebener Rollwiderstand des Reifens (in N/kN, gerundet auf die erste Dezimalstelle gemäß ISO 800001, Anlage B, Abschnitt B3, Regel B (Beispiel 1)
Cr, ... | [N/kN] |
7.2. Reifenprüflast gemäß Verordnung Nr. 1222/2009 Anhang I Teil a (85 % der Belastung bei Einzelreifen oder 85 % der in geltenden Reifennormwerken angegebenen maximalen Tragfähigkeit bei Verwendung als Einzelreifen, falls nicht auf dem Reifen vermerkt. )
FZTYRE ... | [N] |
7.3. Abgleich-Gleichung: ...
8. Bemerkungen: ...
9. Ort: ...
10. Datum: ...
11. Unterschrift: ...
12. Dieser Mitteilung ist Folgendes beigefügt: ...
Beschreibungsbogen zum Reifen-Rollwiderstandskoeffizienten | Anlage 219 |
0.1. Name und Anschrift des Herstellers
0.2. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers)
0.3. Name und Anschrift des Antragstellers
0.4. Markenname/Handelsbezeichnung
0.5. Reifenklasse (gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009)
0.6. Größenbezeichnung des Reifens
0.7. Reifenbauart (Diagonal-, Radialbauart)
0.8. Verwendungsart (normaler Reifen, M + S-Reifen, Spezialreifen)
0.9. Geschwindigkeitskategorie(n)
0.10. Tragfähigkeitskennzahl(en)
0.11. Handelsbezeichnung
0.12. angegebener Reifen-Rollwiderstandskoeffizient
0.13. Einrichtung(en) zum Anbringen eines zusätzlichen Kennzeichens für den Rollwiderstandskoeffizienten am Reifen (sofern zutreffend)
0.14 - gestrichen -
0.15. - gestrichen -
0.16. - gestrichen -
1. Genehmigungsbehörde oder technischer Dienst [oder zugelassenes Labor]:
2. Nummer des Prüfberichts:
3. Etwaige Bemerkungen:
4. Datum des Prüfberichts:
5. Bezeichnung der Prüfmaschine und Angabe von Trommeldurchmesser/-oberfläche:
6. Merkmale des Prüfreifens:
6.1. Größenbezeichnung und Betriebskennung des Reifens:
6.2. Reifenmarke und Handelsbezeichnung:
6.3. Bezugsdruck: kPa
7. Prüfdaten:
7.1. Messmethode:
7.2. Prüfgeschwindigkeit: ... km/h
7.3. Belastung FZTYRE: ... N
7.4. Anfangsreifendruck bei der Prüfung: ... kPa
7.5. Abstand in Metern von der Radachse zur Außenfläche der Trommel im stationären Zustand, rL: ... m
7.6. Breite der Prüffelge und Material:
7.7. Umgebungstemperatur: ... °C
7.8. Belastung beim Berührungslauf (außer bei der Verzögerungsmethode): ... N
8. Rollwiderstandskoeffizient:
8.1. Anfangswert (oder Durchschnittswert bei mehr als 1): ... N/kN
8.2. Temperaturkorrigierter Wert: ... N/kN
8.3. Um Temperatur und Trommeldurchmesser berichtigter Wert: ... N/kN
8.4. Abgleich-Gleichung:
8.5. Rollwiderstand des Reifens (in N/kN, gerundet auf die erste Dezimalstelle gemäß ISO 800001 Anlage B Abschnitt B3 Regel B (Beispiel 1) )Cr,aligned ... [N/kN]
9. Datum der Prüfung:
Eingabeparameter für das Simulationsinstrument19 | Anlage 319 |
Diese Anlage enthält die Liste der vom Bauteilehersteller für die Eingabe in das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden.
(1) "Parameter ID": im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten
(2) "Type": Datentyp des Parameters
string ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung |
token ... | Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerschritt am Anfang/am Ende |
date ... | Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DD T HH:MM:SS Z, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z.B. "2002-05-30T09:30:10Z" |
integer ... | Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z.B."1800" |
double, X ... | Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen (".") und ohne führende Nullen, z.B. für "double, 2": "2345.67", für "double, 4": "45.6780" |
(3) "Unit" ... physikalische Einheit des Parameters
Satz Eingabeparameter
Tabelle 1 Eingabeparameter 'Tyre'19
Certification Number | P232 | token | ||
Abmessung | P108 | string | [] | Zulässige Werte (nicht vollständig): '9.00 R20', '9 R22.5', '9.5 R17.5', '10 R17.5', '10 R22.5', '10.00 R20', '11 R22.5', '11.00 R20', '11.00 R22.5', '12 R22.5', '12.00 R20', '12.00 R24', '12.5 R20', '13 R22.5', '14.00 R20', '14.5 R20', '16.00 R20', '205/75 R17.5', '215/75 R17.5', '225/70 R17.5', '225/75 R17.5', '235/75 R17.5', '245/70 R17.5', '245/70 R19.5', '255/70 R22.5', '265/70 R17.5', '265/70 R19.5', '275/70 R22.5', '275/80 R22.5', '285/60 R22.5', '285/70 R19.5', '295/55 R22.5', '295/60 R22.5', '295/80 R22.5', '305/60 R22.5', '305/70 R19.5', '305/70 R22.5', '305/75 R24.5', '315/45 R22.5', '315/60 R22.5', '315/70 R22.5', '315/80 R22.5', '325/95 R24', '335/80 R20', '355/50 R22.5', '365/70 R22.5', '365/80 R20', '365/85 R20', '375/45 R22.5', '375/50 R22.5', '375/90 R22.5', '385/55 R22.5', '385/65 R22.5', '395/85 R20', '425/65 R22.5', '495/45 R22.5', '525/65 R20.5' |
Nummerierung | Anlage 419 |
1. Nummerierung:
1.1. Die Zertifizierungsnummer für Reifen setzt sich wie folgt zusammen:
eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*T*0000*00
Abschnitt 1 | Abschnitt 2 | Abschnitt 3 | Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 | Abschnitt 4 | Abschnitt 5 |
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt | Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge (2017/2400) | Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) | T = Reifen | Grundzertifizierungsnummer 0000 | Erweiterung 00" |
Konformität des Betriebs des Simulationsinstruments und der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften von Bauteilen, selbständigen technischen Einheiten oder Systemen: Überprüfungsverfahren | Anhang Xa |
1. Einleitung
Dieser Anhang enthält die Anforderungen an das Überprüfungsverfahren, bei dem es sich um das Prüfverfahren zur Überprüfung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge handelt.
Das Überprüfungsverfahren besteht aus einer Prüfung im Fahrbetrieb auf der Straße zur Überprüfung der CO2-Emissionen von Neufahrzeugen nach der Produktion. Es wird vom Fahrzeughersteller durchgeführt und von der Genehmigungsbehörde, die die Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments erteilt hat, überprüft.
Während des Überprüfungsverfahrens sind Drehmoment und Drehzahl an den angetriebenen Rädern, die Motordrehzahl, der Kraftstoffverbrauch, der eingelegte Gang des Fahrzeugs und die anderen in Nummer 6.1.6 aufgeführten relevanten Parameter zu messen. Die Messdaten sind als Eingabedaten für das Simulationsinstrument zu verwenden, das die fahrzeugbezogenen Eingabedaten und die Eingabeinformationen aus der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs des Fahrzeugs verwendet. Für die Simulation des Überprüfungsverfahrens sind das gemessene Radmomentandrehmoment und die Drehzahl der Räder sowie die Motordrehzahl gemäß Nummer 6.1.6 als Eingabe, wie in Abbildung 1 anstelle der Fahrzeuggeschwindigkeit beschrieben, zu verwenden. Die Ventilatorleistung während des Überprüfungsverfahrens ist anhand der gemessenen Ventilatordrehzahl zu berechnen. Der gemessene Kraftstoffverbrauch muss innerhalb der in Nummer 7 genannten Toleranzen liegen und mit dem Kraftstoffverbrauch verglichen werden, der mit dem Verifikationsdatensatz simuliert wurde, um das Überprüfungsverfahren zu bestehen.
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens ist auch die Richtigkeit des fahrzeugbezogenen Eingabedatensatzes aus der Zertifizierung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften der Komponenten, einzelnen technischen Einheiten und Systeme zu kontrollieren, um die Daten und den Datenverarbeitungsprozess zu überprüfen. Die Richtigkeit der Eingabedaten für Komponenten, selbständige technische Einheiten und Systeme, die für den Luftwiderstand und den Rollwiderstand des Fahrzeugs relevant sind, ist gemäß Nummer 6.1.1 zu überprüfen.
Abbildung 1 Schematische Darstellung des Überprüfungsverfahrens
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(1) "prüfungsrelevanter Datensatz" bezeichnet einen Satz von Eingabedaten für Komponenten, selbständige technische Einheiten und Systeme sowie Eingabeinformationen, die für die CO2-Bestimmung eines für das Überprüfungsverfahren relevanten Fahrzeugs verwendet werden;
(2) "für das Überprüfungsverfahren relevantes Fahrzeug" bezeichnet ein Neufahrzeug, für das gemäß Artikel 9 ein Wert für die CO2-Emissionen und für den Kraftstoffverbrauch bestimmt und angegeben wurde;
(3) "korrigierte tatsächliche Fahrzeugmasse" bezeichnet die korrigierte tatsächliche Masse des Fahrzeugs gemäß Anhang III Nummer 2 Absatz 4;
(4) "tatsächliche Fahrzeugmasse" wird gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 gebraucht;
(5) "tatsächliche Masse des Fahrzeugs mit Nutzlast" bezeichnet die tatsächliche Masse des Fahrzeugs mit dem Aufbau und mit der Nutzlast, die im Rahmen des Überprüfungsverfahrens aufgebracht wird;
(6) "Radleistung" bezeichnet die Gesamtleistung an den angetriebenen Rädern eines Fahrzeugs zur Überwindung aller Fahrwiderstände am Rad, die im Simulationsinstrument aus dem gemessenen Drehmoment und der Drehzahl der angetriebenen Räder berechnet wird;
(7) "Steuergerätenetzsignal" oder "CAN-Signal" ist ein Signal aus der Verbindung mit dem elektronischen Fahrzeugsteuergerät gemäß Anhang II Anlage 1 Absatz 2.1.5 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011;
(8) "Stadtfahrbetrieb" bezeichnet die Gesamtstrecke, die während der Kraftstoffverbrauchsmessung bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h gefahren wird;
(9) "Landfahrbetrieb" bezeichnet die Gesamtstrecke, die während der Kraftstoffverbrauchsmessung bei Geschwindigkeiten zwischen 50 km/h und 70 km/h gefahren wird;
(10) "Autobahnfahrbetrieb" bezeichnet die Gesamtstrecke, die während der Kraftstoffverbrauchsmessung bei Geschwindigkeiten über 70 km/h gefahren wird;
(11) "Nebensprechen" ist ein Signal am Hauptausgang eines Sensors (My), das von einer auf den Sensor wirkenden Messgröße (Fz) erzeugt wird und sich von der diesem Ausgang zugeordneten Messgröße unterscheidet; die Zuordnung des Koordinatensystems ist nach ISO 4130 festgelegt.
3. Auswahl der Fahrzeuge
Mit der Anzahl der zu prüfenden Neufahrzeuge pro Produktionsjahr wird sichergestellt, dass die jeweiligen Abweichungen der verwendeten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme durch das Überprüfungsverfahren abgedeckt sind. Die Fahrzeugauswahl für die Überprüfung muss auf Grundlage der folgenden Anforderungen erfolgen:
Tabelle 1 Festlegung der Mindestanzahl der vom Fahrzeughersteller zu prüfenden Fahrzeuge
Anzahl der zu prüfenden Fahrzeuge | Für das Überprüfungsverfahren relevante produzierte Fahrzeuge/Jahr |
1 | 1-25.000 |
2 | 25.001 -50.000 |
3 | 50.001 -75.000 |
4 | 75.001 -100.000 |
5 | mehr als 100.000 |
4. Fahrzeugzustand
Jedes für die Überprüfung ausgewählte Fahrzeug muss im Serienzustand sein, so wie es typischerweise an den Kunden geliefert wird. Es sind keine Änderungen an der Hardware, wie beispielsweise Schmierstoffe, oder an der Software, wie Hilfssteuerungen, zulässig.
4.1. Einfahren des Fahrzeugs
Das Einfahren des Fahrzeugs ist nicht zwingend erforderlich. Beträgt die Gesamtlaufleistung des Prüffahrzeugs weniger als 15.000 km, so ist ein Evolutionskoeffizient für das Prüfergebnis gemäß Nummer 7 anzuwenden. Die Gesamtlaufleistung des Prüffahrzeugs ist der Kilometerstand zu Beginn der Kraftstoffverbrauchsmessung. Die maximale Laufleistung für das Überprüfungsverfahren beträgt 20.000 km.
4.2. Kraftstoffe und Schmierstoffe
Alle Schmierstoffe müssen mit der Serienkonfiguration des Fahrzeugs übereinstimmen.
Für die Kraftstoffverbrauchsmessung gemäß Nummer 6.1.5 ist der Bezugskraftstoff gemäß Anhang V Nummer 3.2 zu verwenden.
Der Kraftstofftank muss zu Beginn der Kraftstoffverbrauchsmessung voll sein.
5. Messausrüstung
Sämtliche Laboreinrichtungen für Referenzmessungen, die zur Kalibrierung und Überprüfung verwendet werden, müssen auf nationale (internationale) Prüfnormen zurückführbar sein. Das Kalibrierlabor muss die Anforderungen der ISO 9000 Reihe und entweder der Norm ISO/TS 16949 oder der Norm ISO/IEC 17025 erfüllen.
5.1. Drehmoment
Das direkte Drehmoment an allen angetriebenen Achsen ist mit einem der folgenden Messsysteme zu messen, die die in Tabelle 2 aufgeführten Anforderungen erfüllen:
Der kalibrierte Bereich muss mindestens 10.000 Nm betragen; Der Messbereich muss den gesamten Drehmomentbereich abdecken, der während des Überprüfungsverfahrens für das geprüfte Fahrzeug auftritt.
Die Drift ist während der in Nummer 6 beschriebenen Überprüfung durch Nullsetzen des Drehmomentmesssystems gemäß Nummer 6.1.5 nach der Vorkonditionierungsphase durch Anheben der Achse und Messen des Drehmoments an der angehobenen Achse unmittelbar nach der erneuten Überprüfung zu messen.
Für ein gültiges Prüfergebnis ist eine maximale Drift des Drehmomentmesssystems über das Überprüfungsverfahren von 150 Nm (Summe beider Räder) nachzuweisen.
5.2. Fahrzeuggeschwindigkeit
Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist für spätere mögliche Plausibilitätsprüfungen des Gangsignals zu verwenden und basiert auf dem CAN-Signal.
5.3. Eingelegter Gang
Der eingelegte Gang muss nicht gemessen werden, sondern wird mit dem Simulationsinstrument auf der Grundlage der gemessenen Motordrehzahl, der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Reifenabmessungen und Übersetzungsverhältnisse des Fahrzeugs gemäß Nummer 7 berechnet. Die Daten zum eingelegten Gang können auch aus dem CAN-Signal bereitgestellt werden, um mögliche Abweichungen von dem vom Simulationsinstrument berechneten eingelegten Gang zu überprüfen. Bei Abweichungen der Daten zum eingelegten Gang über mehr als 5 % der Prüfdauer sind die Gründe für die Abweichung zu untersuchen und vom Fahrzeughersteller zu melden. Die Eingabedaten zum eingelegten Gang sind im Simulationsinstrument zur Berechnung der getriebeabhängigen Verluste im Getriebe zu verwenden. Die Motordrehzahl wird vom Simulationsinstrument aus den Eingabedaten gemäß Nummer 5.4 übernommen.
5.4. Motordrehzahl
Zur Messung der Motordrehzahl ist das Signal aus der Verbindung mit dem elektronischen Steuergerät des Fahrzeugs über die offene On-Board-Diagnoseschnittstelle zu verwenden. Alternative Messsysteme sind zulässig, wenn sie die Anforderungen in Tabelle 2 erfüllen.
5.5. Drehzahl der Räder an der Antriebsachse
Das Messsystem für die Drehzahl des linken und rechten Rades an der Antriebsachse zur Beurteilung des Leistungsbedarfs an den Rädern, der als Eingabe in das Simulationsinstrument für die Überprüfungssimulation verwendet wird, muss die in Tabelle 2 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
5.6. Drehzahl des Ventilators
Sofern verfügbar, kann das CAN-Signal für die Ventilatordrehzahl verwendet werden. Alternativ kann ein externer Sensor verwendet werden, der die in Tabelle 2 genannten Anforderungen erfüllt.
5.7. Kraftstoffmesssystem
Der verbrauchte Kraftstoff wird an Bord mit einer Messvorrichtung gemessen, die die Gesamtmenge des verbrauchten Kraftstoffs in Kilogramm anzeigt. Das Kraftstoffmesssystem muss auf einem der folgenden Messverfahren basieren:
Dabei gilt:
mfuel | = | Berechnete Kraftstoffmasse [kg] |
n | = | Gesamtzahl der Stichproben in der Messung. |
ρ0 | = | Dichte des für die Überprüfung verwendeten Kraftstoffs in (kg/m3). Die Dichte wird gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 bestimmt. Wird bei der Prüfung Dieselkraftstoff verwendet, kann auch der Mittelwert des Dichteintervalls für die Bezugskraftstoffe B7 gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 verwendet werden. |
t0 | = | Kraftstofftemperatur, die der Dichte ρ0 für den Bezugskraftstoff gemäß Anhang V [ °C] entspricht. |
ρi | = | Dichte des Prüfkraftstoffs der Stichprobe i in [kg/m3] |
Vfuel,i | = | An Stichprobe i verbrauchte Gesamtkraftstoffmenge in [m3] |
ti + 1 | = | An Stichprobe i+1 gemessene Kraftstofftemperatur in [ °C] |
β | = | Temperatur-Korrekturfaktor (0,001 K-1). |
5.8. Fahrzeuggewicht
Die folgenden Fahrzeugmassen sind mit Geräten zu messen, die die Anforderungen der Tabelle 2 erfüllen:
5.9. Allgemeine Anforderungen an die On-Board-Messungen
Alle Daten sind mindestens mit einer Frequenz von 2 Hz oder mit der vom Gerätehersteller empfohlenen Frequenz aufzuzeichnen, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Die Eingabedaten für das Simulationsinstrument können von verschiedenen Aufzeichnungsgeräten stammen. Für folgende Eingabedaten sind Messwerte zu verwenden:
Das Drehmoment und die Drehzahl an den Rädern sind in einem gemeinsamen Datenerfassungssystem aufzuzeichnen. Werden für die anderen Signale abweichende Datenerfassungssysteme verwendet, so ist ein gemeinsames Signal, wie beispielsweise die Fahrzeuggeschwindigkeit, aufzuzeichnen, um eine korrekte zeitliche Ausrichtung der Signale zu gewährleisten
Die Genauigkeitsanforderungen gemäß Tabelle 2 müssen von allen verwendeten Messgeräten erfüllt werden. Alle nicht in Tabelle 2 aufgeführten Geräte müssen die in Anhang V Tabelle 2 aufgeführten Genauigkeitsanforderungen erfüllen.
Tabelle 2 Anforderungen an Messsysteme
Messsystem | Genauigkeit | Anstiegszeit1 |
Ausgleich des Fahrzeuggewichts | 50 kg oder
< 0,5 % der max. Kalibrierung es gilt der jeweils kleinere Wert |
- |
Drehgeschwindigkeit der Räder | < 0,5 % der max. Kalibrierung | ≤ 1 s |
Kraftstoffmassendurchsatz für flüssige Kraftstoffe | < 1,0 % des Messwerts oder
< 0,5 % der max. Kalibrierung es gilt der jeweils größere Wert |
≤ 2 s |
Kraftstoffmengen-Messsystem2 | < 1,0 % des Messwerts oder
< 0,5 % der max. Kalibrierung es gilt der jeweils größere Wert |
≤ 2 s |
Temperatur des Kraftstoffs | ± 1 °C | ≤ 2 s |
Sensor zur Messung der Kühlventilatordrehzahl | 0,4 % des Messwerts oder 0,2 % der max. Kalibrierung für die Drehzahl; es gilt der jeweils größere Wert | ≤ 1 s |
Motordrehzahl | In Anhang V aufgeführt | |
Raddrehmoment | Bei 10 kNm Kalibrierung:
< 40 Nm Genauigkeit < 20 Nm Nebensprechen |
< 0,1 s |
1) Anstiegszeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen der Anzeige von 10 Prozent und 90 Prozent des abgelesenen Endwerts (t90-t10).
2) Die Genauigkeit muss für den integralen Kraftstoffdurchsatz über 100 Minuten erreicht werden. |
Die Werte für die max. Kalibrierung müssen mindestens dem 1,1-Fachen des prognostizierten Höchstwerts entsprechen, der für das jeweilige Messsystem in allen Prüfläufen erwartet wird. Für das Drehmomentmesssystem kann die maximale Kalibrierung auf 10 kNm begrenzt werden.
Die angegebene Genauigkeit ist durch die Summe aller Einzelgenauigkeiten zu erfüllen, wenn mehr als eine Skala verwendet wird.
6. Prüfverfahren
6.1. Vorbereitung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist aus der Serienproduktion zu übernehmen und gemäß Nummer 3 auszuwählen.
6.1.1. Validierung der Eingabedaten
Die Aufzeichnungsdatei des Herstellers für das ausgewählte Fahrzeug ist als Grundlage für die Validierung der Eingabedaten zu verwenden. Die Fahrzeugidentifikationsnummer des ausgewählten Fahrzeugs muss mit der Fahrzeugidentifikationsnummer in der Kundeninformationsdatei übereinstimmen.
Auf Ersuchen der Genehmigungsbehörde, die die Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments erteilt hat, stellt der Fahrzeughersteller innerhalb von 15 Arbeitstagen die Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die für den Betrieb des Simulationsinstruments erforderlichen Eingabeinformationen und Eingabedaten sowie die Zertifizierung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften für alle relevanten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme zur Verfügung.
6.1.1.1 Überprüfung von Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systemen und Eingabedaten und -informationen
Die folgenden Prüfungen sind für die am Fahrzeug montierten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten und Systeme durchzuführen:
6.1.1.2. Überprüfung der Fahrzeugmasse
Auf Ersuchen der Genehmigungsbehörde, die die Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments erteilt hat, ist eine Überprüfung der korrigierten tatsächlichen Masse des Fahrzeugs in die Überprüfung der Eingabedaten aufzunehmen.
Für die Überprüfung der Masse ist die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand gemäß Anhang I Anlage 2 Punkt 2 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 zu überprüfen.
6.1.1.3. Zu ergreifende Maßnahmen
Bei Unstimmigkeiten in der Zertifizierungsnummer oder dem kryptografischen Hash einer oder mehrerer Dateien über die in Nummer 6.1.1.1 Buchstabe d Ziffern i bis vii aufgeführten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme ersetzt die korrekte Eingabedatei, die die Prüfungen gemäß den Nummern 6.1.1.1 und 6.1.1.2 erfüllt, die falschen Daten für alle weiteren Maßnahmen. Liegt für die in Nummer 6.1.1.1 Buchstabe d Ziffern i bis vii aufgeführten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme kein vollständiger Eingabedatensatz mit korrekten Zertifizierungen der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften vor, so endet die Prüfung und das Fahrzeug hat das Überprüfungsverfahren nicht bestanden.
6.1.2. Einfahrphase
Nach der Validierung der Eingabedaten gemäß Nummer 6.1.1 kann eine Einfahrphase von bis zu maximal 15.000 km Kilometerstand erfolgen, ohne dass der Bezugskraftstoff verwendet werden muss, wenn der Kilometerstand des ausgewählten Fahrzeugs unter 15.000 km liegt. Im Falle einer Beschädigung eines der in Nummer 6.1.1.1 aufgeführten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme können die Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme durch gleichwertige Komponenten, selbständige technische Einheiten oder Systeme mit derselben Zertifizierungsnummer ersetzt werden. Der Austausch ist im Prüfbericht zu dokumentieren.
Alle relevanten Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systeme sind vor den Messungen zu kontrollieren, um ungewöhnliche Bedingungen wie falsche Ölfüllstände, verstopfte Luftfilter oder On-Board-Diagnosewarnungen auszuschließen.
6.1.3. Einrichtung der Messausrüstung
Alle Messsysteme müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Geräteherstellers kalibriert werden. Wenn keine Bestimmungen vorhanden sind, sind die Empfehlungen des Geräteherstellers zur Kalibrierung zu befolgen.
Nach der Einfahrphase muss das Fahrzeug mit den in Nummer 5 genannten Messsystemen ausgestattet sein.
6.1.4. Einrichtung des Prüffahrzeugs für die Kraftstoffverbrauchsmessung
Zugmaschinen der in Tabelle 1 aus Anhang I definierten Fahrzeuggruppen sind mit jedem Sattelanhänger zu prüfen, sofern die nachstehend definierte Last aufgebracht werden kann.
Sololastkraftwagen der in Tabelle 1 aus Anhang I definierten Fahrzeuggruppen sind mit Anhänger zu prüfen, wenn eine Anhängerkupplung montiert ist. Jeder Fahrgestelltyp oder jede andere Vorrichtung zum Tragen der nachstehend aufgeführten Last kann verwendet werden.
Die Fahrgestelle der Fahrzeuge können von den in Tabelle 1 aus Anhang I aufgeführten Standardfahrgestellen für die Zertifizierung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften von Komponenten, selbständigen technischen Einheiten oder Systemen abweichen.
Die Nutzlast des Fahrzeugs muss mindestens einer Masse entsprechen, die zu einem Gesamtprüfgewicht von 90 % des maximalen Gesamtgewichts oder des Gesamtfahrzeuggewichts bei Sololastkraftwagen ohne Anhänger führt.
Der Reifendruck muss der Empfehlung des Herstellers entsprechen. Die Reifen des Sattelanhängers können von den in Tabelle 2 von Teil B aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 für die CO2 Zertifizierung von Reifen aufgeführten Standardreifen abweichen.
Alle Einstellungen, die den Energiebedarf der Hilfseinrichtungen beeinflussen, sind gegebenenfalls auf einen minimalen angemessenen Energieverbrauch festzulegen. Die Klimaanlage muss abgeschaltet und die Entlüftung der Kabine muss niedriger eingestellt sein als der mittlere Massenstrom. Zusätzliche Verbraucher, die für den Betrieb des Fahrzeugs nicht erforderlich sind, müssen abgeschaltet werden. Externe Vorrichtungen zur Energieversorgung an Bord, wie beispielsweise externe Batterien, sind nur für den Betrieb der zusätzlichen Messgeräte für das in Tabelle 2 aufgeführte Überprüfungsverfahren zulässig, dürfen aber keine Energie für serienmäßige Fahrzeugausrüstungen liefern.
Eine Partikelfilterregeneration kann eingeleitet werden und muss vor der Überprüfung erreicht werden. Kann eine initiierte Partikelfilterregeneration vor der Überprüfung nicht erreicht werden, ist die Prüfung ungültig und muss wiederholt werden.
6.1.5. Überprüfung
6.1.5.1. Wahl der Strecke
Die für die Prüfung gewählte Strecke muss die Anforderungen der Tabelle 3 erfüllen. Die Strecken können sowohl öffentliche als auch private Strecken umfassen.
6.1.5.2. Fahrzeugvorkonditionierung
Eine spezielle Vorkonditionierung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich.
6.1.5.3. Warmlauf des Fahrzeugs
Vor Beginn der Kraftstoffverbrauchsmessung ist das Fahrzeug zum Warmlaufen gemäß Tabelle 3 zu fahren. Die Warmlaufphase darf bei der Bewertung der Überprüfung nicht berücksichtigt werden.
6.1.5.4. Nullstellung der Drehmomentmesseinrichtung
Für die Nullstellung der Drehmomentmesseinrichtung müssen die Anweisungen des Geräteherstellers befolgt werden. Bei der Nullstellung ist sicherzustellen, dass das Drehmoment an der angetriebenen Achse Null ist. Für die Nullstellung ist das Fahrzeug unmittelbar nach der Warmlaufphase anzuhalten und das Nullsetzen unmittelbar nach dem Fahrzeugstopp durchzuführen, um Abkühlungseffekte zu minimieren. Die Nullstellung muss innerhalb von weniger als 20 Minuten abgeschlossen sein.
6.1.5.5. Kraftstoffverbrauchsmessung
Die Kraftstoffverbrauchsmessung beginnt unmittelbar nach dem Nullsetzen der Raddrehmomentmesseinrichtung bei Stillstand des Fahrzeugs und Leerlauf des Motors. Das Fahrzeug muss während der Messung in einer Fahrweise gefahren werden, bei der unnötiges Bremsen des Fahrzeugs, Gaspedalpumpen und aggressives Kurvenfahren vermieden werden. Für die elektronischen Steuerungssysteme ist die Einstellung zu verwenden, die beim Fahrzeugstart automatisch aktiviert wird, und die Gangwahl hat gegebenenfalls automatisch zu erfolgen. Sind nur manuelle Einstellungen für die elektronischen Steuerungssysteme verfügbar, sind die Einstellungen zu wählen, die zu einem höheren Kraftstoffverbrauch pro Kilometer führen. Die Dauer der Kraftstoffverbrauchsmessung muss innerhalb der in Tabelle 3 angegebenen Toleranzen liegen. Die Kraftstoffverbrauchsmessung muss auch bei Stillstand des Fahrzeugs und Leerlauf des Motors unmittelbar vor der Messung der Drift der Drehmomentmesseinrichtung enden.
6.1.5.6. Messung der Drift der Drehmomentmesseinrichtung
Unmittelbar nach der Kraftstoffverbrauchsmessung ist die Drift der Drehmomentmesseinrichtung durch Messung des Drehmoments unter den gleichen Fahrzeugbedingungen wie bei der Nullstellung aufzuzeichnen. Wenn die Kraftstoffverbrauchsmessung nicht bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von Null endet, muss das Fahrzeug für die Driftmessung bei mäßiger Verzögerung angehalten werden.
6.1.5.7. Randbedingungen für die Überprüfung
Die Randbedingungen, die für eine gültige Überprüfung zu erfüllen sind, sind in Tabelle 3 festgelegt.
Besteht das Fahrzeug die Prüfung gemäß Nummer 7, so ist die Prüfung auch dann gültig, wenn die folgenden Bedingungen nicht erfüllt sind:
Tabelle 3 Parameter für eine gültige Überprüfung
Nr. | Parameter | Min. | Max. | Gilt für |
1 | Warmlauf [ Minuten] | 60 | ||
2 | Durchschnittsgeschwindigkeit beim Warmlauf [km/h] | 701 | 100 | |
3 | Dauer der Kraftstoffverbrauchsmessung [ Minuten] | 80 | 120 | |
4 | Entfernungsabhängiger Anteil der Stadtfahrt | 2 % | 8 % | Fahrzeuggruppen 4, 5, 9, 10 |
5 | Entfernungsabhängiger Anteil der Landfahrt | 7 % | 13 % | |
6 | Entfernungsabhängiger Anteil der Autobahnfahrt | 74 % | - | Fahrzeuggruppen 4, 5, 9, 10 |
7 | Anteil der Zeit des Leerlaufs im Stillstand | 5 % | ||
8 | Durchschnittliche Umgebungstemperatur | 5 °C | 30 °C | |
9 | Straßenbedingungen: trocken | 100 % | ||
10 | Straßenbedingungen: Schnee oder Eis | 0 % | ||
11 | Meeresspiegel der Strecke [m] | 0 | 800 | |
12 | Dauer des ununterbrochenen Leerlaufs bei Stillstand [ Minuten]. | 3 | ||
1) Oder maximale Fahrzeuggeschwindigkeit bei weniger als 70 km/h |
Bei außergewöhnlichen Verkehrsbedingungen ist die Prüfung zu wiederholen.
6.1.6. Berichtlegung
Die während des Überprüfungsverfahrens aufgezeichneten Daten sind der Genehmigungsbehörde, die die Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments erteilt hat, wie folgt zu übermitteln:
Dabei ist:
i | = | Index, der für das linke und rechte Rad der angetriebenen Achse steht |
Pwheel-i (t) | = | Leistung am Zeitknoten des linken und rechten angetriebenen Rads (t) [k W] |
nwheel-i (t) | = | Drehzahl des angetriebenen linken und rechten Antriebsrades am Zeitknoten (t) [U/min] |
Mdwheel-i (t) | = | gemessenes Drehmoment am linken und rechten Antriebsrad am Zeitknoten (t) [ Nm] |
Die Radleistung, die bei der Überprüfungssimulation in das Simulationsinstrument einzugeben ist, ist die Summe der Leistung aller angetriebenen Räder des Fahrzeugs gemäß der folgenden Gleichung:
Dabei ist:
Pwheel (t) | = | Gesamtleistung an einem angetriebenen Rad am Zeitknoten (t) [k W] |
wd | = | Anzahl der angetriebenen Räder |
Tabelle 4 Datenberichtsformat für Messdaten für das Simulationsinstrument bei der Überprüfung
Menge | Unit | Eingabedaten der Kopfzeile | Anmerkung |
Zeitknoten | [s] | < t > | |
Fahrzeuggeschwindigkeit | [km/h] | < v > | |
Motordrehzahl | [U/min] | < n_eng > | |
Motorkühlventilatordrehzahl | [U/min] | < n_fan > | |
Drehmoment linker Reifen | [ Nm] | < tq_left > | |
Drehmoment rechter Reifen | [ Nm] | < tq_right > | |
Raddrehzahl links | [U/min] | < n_wh_left > | |
Raddrehzahl rechts | [U/min] | < n_wh_right > | |
Gang | [] | < gear > | optionales Signal für MT und AMT |
Kraftstoffdurchsatz | [g/h] | < fc > | für Standard-Nettoheizwert (Nummer 7.2) |
7. Auswertung der Prüfung
Der simulierte Kraftstoffverbrauch ist mit dem gemessenen Kraftstoffverbrauch mit Hilfe des Simulationsinstruments zu vergleichen.
7.1. Simulation des Kraftstoffverbrauchs
Die Eingabedaten und Eingabeinformationen für das Simulationsinstrument für die Überprüfung lauten wie folgt:
Die vom Simulationsinstrument aus den Gleichungen der Längsdynamik aus der gemessenen Fahrzeuggeschwindigkeit und dem Fahrbahnneigungsverlauf berechnete Leistung kann für Plausibilitätskontrollen verwendet werden, um zu prüfen, ob die gesamte simulierte Zyklusarbeit dem Messwert ähnlich ist.
Das Simulationsinstrument berechnet die während der Prüfung eingelegten Gänge, indem es die Motordrehzahlen pro Gang bei der tatsächlichen Fahrzeuggeschwindigkeit berechnet und den Gang wählt, der die Motordrehzahl liefert, die der gemessenen Motordrehzahl am nächsten kommt.
Die gemessene Radleistung muss im Überprüfungsmodus des Simulationsinstruments den simulierten Leistungsbedarf an den Rädern ersetzen. Die gemessene Motordrehzahl und der in den Eingabedaten der Überprüfung definierte Gang müssen den entsprechenden Simulationsteil ersetzen. Die Standard-Ventilatorleistung im Simulationsinstrument wird wie folgt durch die anhand der gemessenen Ventilatordrehzahl im Simulationsinstrument berechnete Ventilatorleistung ersetzt:
Dabei ist:
Pfan | = | Ventilatorleistung, die in der Simulation für die Überprüfung verwendet werden soll [k W] |
RPMfan | = | gemessene Drehzahl des Ventilators [1/s] |
Dfan | = | Durchmesser des Ventilators [m] |
C1, C2, C3 | = | generische Parameter für das Simulationsinstrument |
C1 | = | 7.320 W |
C2 | = | 1.200 U/min |
C3 | = | 810 mm |
Der Lenkungspumpe, dem Kompressor und der Lichtmaschine sind Standardwerte gemäß Anhang IX zuzuordnen.
Alle anderen Simulationsschritte und die Datenverarbeitung in Bezug auf Achse, Getriebe und Motoreffizienz müssen mit der Anwendung des Simulationsinstruments zur Bestimmung und Angabe der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Neufahrzeugen identisch sein.
Der simulierte Kraftstoffverbrauchswert ist der gesamte Kraftstoffdurchsatz über die prüfungsrelevante Prüfstrecke vom Ende der Nullstellung nach der Warmlaufphase bis zum Ende der Prüfung. Die für die Gesamtprüfung relevante Prüfstrecke ist anhand des Signals für die Fahrzeuggeschwindigkeit zu berechnen.
Die Ergebnisse des Simulationsinstruments für die Überprüfung sind wie folgt zu berechnen:
Dabei ist:
VTwork | = | Vom Simulationsinstrument berechnete Überprüfungsarbeit für die gesamte Phase der Kraftstoffverbrauchsmessung [k Wh] |
FCsim | = | Vom Simulationsinstrument simulierter Kraftstoffverbrauch über die gesamte Kraftstoffverbrauchsmessphase [g/kWh] |
fs | = | Simulationsrate [ Hz] |
FCsim (t) | = | Momentankraftstoffverbrauch, der vom Simulationsinstrument über die Prüfung simuliert wird [g/s] |
7.2. Berechnung des gemessenen Kraftstoffverbrauchs
Der gemessene Kraftstoffdurchsatz ist für die gleiche Zeitspanne wie der simulierte Kraftstoffverbrauch zu integrieren. Der gemessene Kraftstoffverbrauch für die Gesamtprüfung wird wie folgt berechnet:
Dabei ist:
FCm | = | Kraftstoffverbrauch, gemessen durch Integration des Kraftstoffmassenstroms über die gesamte Kraftstoffverbrauchsmessphase [g/kWh] |
FCm (t) | = | Momentankraftstoffmassenstrom, gemessen während der Kraftstoffverbrauchsmessphase [g/s] |
fs | = | Abtastrate Hz] |
VT workm | = | Überprüfungsarbeit am Rad, berechnet aus dem gemessenen Raddrehmoment und den Raddrehzahlen über die gesamte Kraftstoffverbrauchsmessphase [k Wh] |
Pwheel-imeasured,t | = | Positive Leistung am linken (i = l) und rechten (i = 2) Rad, berechnet aus dem gemessenen Raddrehmoment und den Raddrehzahlen bei Zeitschritt t, wobei nur Leistungswerte größer Null berücksichtigt werden |
Torquei | = | gemessenes Momentandrehmoment am Rad ,i" bei Zeitschritt ,t" [ Nm] |
rpmi | = | gemessene Momentandrehzahl am Rad ,i" bei Zeitschritt ,t" [U/min] |
Die gemessenen Kraftstoffverbrauchswerte sind um den in Anhang V Nummer 3 genannten Nettoheizwert (NCV) zu korrigieren, um die Ergebnisse der Verifikationsprüfungen zu berechnen.
Dabei ist:
NCVmeas | = | Nettoheizwert des für die Prüfung verwendeten Kraftstoffs gemäß Anhang V Nummer 3.2 [MJ/kg] |
NCVstd | = | Standard-Nettoheizwert gemäß Tabelle 4 aus Anhang V [MJ/kg] |
FCm,corr | = | Kraftstoffverbrauch, gemessen durch Integration der Kraftstoffmasse über die gesamte Kraftstoffverbrauchsmessphase und um den Nettoheizwert des Prüfkraftstoffs korrigiert [g/kWh] |
7.3. Kriterien (bestanden/nicht bestanden) Das Fahrzeug besteht die Überprüfung, wenn das Verhältnis von korrigiertem gemessenem Kraftstoffverbrauch zu simuliertem Kraftstoffverbrauch unter den in Tabelle 5 angegebenen Toleranzen liegt.
Bei einer kürzeren Einfahrphase als 15.000 km kann der Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs mit dem folgenden Evolutionskoeffizienten korrigiert werden:
Dabei ist:
FCm-c | = | Gemessener und korrigierter Kraftstoffverbrauch einer kürzeren Einfahrphase |
mileage | = | Einfahrstrecke in [km] |
ef | = | Evolutionskoeffizient von 0,98 |
Für Fahrzeugkilometerstände über 15.000 km darf keine Korrektur vorgenommen werden.
Das Verhältnis des gemessenen und simulierten Kraftstoffverbrauchs für die gesamte prüfungsrelevante Fahrt ist als Prüfungsverhältnis gemäß der folgenden Gleichung zu berechnen:
Dabei ist:
CVTP | = | Verhältnis des Kraftstoffverbrauchs, im Rahmen des Überprüfungsverfahrens gemessen und simuliert |
Für einen Vergleich mit den angegebenen CO2-Emissionen des Fahrzeugs gemäß Artikel 9 werden die verifizierten CO2-Emissionen des Fahrzeugs wie folgt bestimmt:
Dabei ist:
CO2verified | = | verifizierte CO2-Emissionen des Fahrzeugs in [g/tkm]. |
CO2declared | = | angegebene CO2-Emissionen des Fahrzeugs in [g/tkm] |
Wenn ein erstes Fahrzeug die Toleranzen für CVTP nicht erfüllt, können zwei weitere Prüfungen am gleichen Fahrzeug oder zwei weitere ähnliche Fahrzeuge auf Anfrage des Fahrzeugherstellers durchgeführt werden. Für die Bewertung des in Tabelle 5 aufgeführten Kriteriums für das Bestehen sind die Durchschnittswerte des Überprüfungsverfahrensverhältnisses aus den bis zu drei Prüfungen zu verwenden. Wird das Kriterium für das Bestehen nicht erreicht, hat das Fahrzeug das Überprüfungsverfahren nicht bestanden.
Tabelle 5 Kriterium für Bestehen/Nichtbestehen der Überprüfung
CVPT | |
Kriterium für Bestehen des Überprüfungsverfahrens | < 1,075 |
8. Meldeverfahren
Der Prüfbericht wird vom Fahrzeughersteller für jedes geprüfte Fahrzeug erstellt und muss mindestens die folgenden Ergebnisse der Überprüfung enthalten:
8.1. Allgemeines
8.1.1. Name und Anschrift des Fahrzeugherstellers
8.1.2. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n)
8.1.3. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten des Fahrzeugherstellers
8.1.4. Typ und Handelsbezeichnung
8.1.5. Auswahlkriterien für fahrzeug- und CO2-relevante Komponenten (Text)
8.1.6. Fahrzeugbesitzer
8.1.7. Kilometerstand zu Beginn des Prüflaufs für die Kraftstoffverbrauchsmessung (km)
8.2. Angaben zum Fahrzeug
8.2.1. Fahrzeugmodell
8.2.2. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
8.2.3. Fahrzeugklasse (N2, N3)
8.2.4. Achsenkonfiguration
8.2.5. Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (t)
8.2.6. Fahrzeuggruppe
8.2.7. Korrigierte tatsächliche Fahrzeugmasse (kg)
8.2.8. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers
8.2.9. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Überprüfung (kg)
8.3. Hauptmotorspezifikationen
8.3.1. Motormodell
8.3.2. Motor-Zertifizierungsnummer
8.3.3. Nennleistung des Motors (kW)
8.3.4. Hubvolumen (l)
8.3.5. Typ des Bezugskraftstoffs (Diesel/LPG/CNG..).
8.3.6. Hash des Kraftstoffkennfelds/-dokuments
8.4. Hauptgetriebespezifikationen
8.4.1. Getriebemodell
8.4.2. Getriebe-Zertifizierungsnummer
8.4.3. Zur Ermittlung des Verlustkennfelds verwendete Hauptoption (Option1/Option2/Option3/Standardwerte)
8.4.4. Getriebetyp
8.4.5. Zahl der Gänge
8.4.6. Übersetzungsverhältnis Hinterachse
8.4.7. Typ des Retarders
8.4.8. Nebenantrieb (ja/nein)
8.4.9. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments
8.5. Spezifikationen des Hauptretarders
8.5.1. Retardermodell
8.5.2. Retarder-Zertifizierungsnummer
8.5.3. Zur Ermittlung des Verlustkennfelds verwendete Zertifizierungsoption (Standard-/Messwerte)
8.5.4. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments des Retarders
8.6. Spezifikation des Drehmomentwandlers
8.6.1. Drehmomentwandler-Modell
8.6.2. Drehmomentwandler-Zertifizierungsnummer
8.6.3. Zur Ermittlung des Verlustkennfelds verwendete Zertifizierungsoption (Standard-/Messwerte)
8.6.4. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments
8.7. Spezifikationen Winkelgetriebe
8.7.1. Winkelgetriebe-Modell
8.7.2. Achsen-Zertifizierungsnummer
8.7.3. Zur Ermittlung des Verlustkennfelds verwendete Zertifizierungsoption (Standard-/Messwerte)
8.7.4. Winkelgetriebeübersetzung
8.7.5. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments
8.8. Spezifikationen der Achse
8.8.1. Achsenmodell
8.8.2. Achsen-Zertifizierungsnummer
8.8.3. Zur Ermittlung des Verlustkennfelds verwendete Zertifizierungsoption (Standard-/Messwerte)
8.8.4. Achstyp (z.B. Standard-Einzelantriebsachse)
8.8.5. Achsübersetzung
8.8.6. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments
8.9. Aerodynamik
8.9.1. Model
8.9.2. Zur Ermittlung von Cdxa verwendete Zertifizierungsoption (Standard-/Messwerte)
8.9.3. CdxA-Zertifizierungsnummer (falls zutreffend)
8.9.4. CdxA-Wert
8.9.5. Hash des Wirkungsgradkennfelds/-dokuments
8.10. Hauptreifenspezifikationen
8.10.1. Reifen-Zertifizierungsnummer (alle Achsen)
8.10.2. Spezifischer Rollwiderstandskoeffizient aller Reifen (alle Achsen)
8.11. Hauptzusatzspezifikationen
8.11.1. Motorkühlventilator - Technologie
8.11.2. Lenkpumpe - Technologie
8.11.3. Elektrisches System - Technologie
8.11.4. Pneumatisches System - Technologie
8.12. Prüfbedingungen
8.12.1. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs (kg)
8.12.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs mit Nutzlast (kg)
8.12.3. Warmlaufzeit (Minuten)
8.12.4. Durchschnittsgeschwindigkeit beim Warmlauf (km/h)
8.12.5. Dauer der Kraftstoffverbrauchsmessung (Minuten)
8.12.6. Entfernungsabhängiger Anteil der Stadtfahrt (%)
8.12.7. Entfernungsabhängiger Anteil der Landfahrt (%)
8.12.8. Entfernungsabhängiger Anteil der Autobahnfahrt (%)
8.12.9. Anteil der Zeit des Leerlaufs im Stillstand (%)
8.12.10. Durchschnittliche Umgebungstemperatur (°C)
8.12.11. Straßenbedingungen (trocken, nass, Schnee, Eis, andere bitte angeben)
8.12.12. Maximaler Meeresspiegel der Strecke (m)
8.12.13. Maximale Dauer des ununterbrochenen Leerlaufs bei Stillstand (Minuten)
8.13. Ergebnisse der Überprüfung
8.13.1. Vom Simulationsinstrument für die Überprüfung berechnete durchschnittliche Ventilatorleistung (kW)
8.13.2. Vom Simulationsinstrument berechnete Arbeit während der Überprüfung (kW)
8.13.3. gemessene Arbeit während der Überprüfung (kW)
8.13.4. Nettoheizwert des für die Überprüfung verwendeten Kraftstoffs (MJ/kg)
8.13.5. Bei der Überprüfung gemessener Kraftstoffverbrauch (g/km)
8.13.6. Bei der Überprüfung gemessener, korrigierter Kraftstoffverbrauch (g/km)
8.13.7. Bei der Überprüfung simulierter Kraftstoffverbrauch (g/km)
8.13.8. Bei der Überprüfung simulierter Kraftstoffverbrauch (g/kWh)
8.13.9. Einsatzprofil (Langstrecke, Langstrecke (EMS), regional, regional (EMS), innerstädtisch, kommunal, Baugewerbe)
8.13.10. Verifizierte CO2-Emissionen des Fahrzeugs (g/tkm)
8.13.11. Angegebene CO2-Emissionen des Fahrzeugs (g/tkm)
8.13.12. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens gemessenes und simuliertes Verhältnis des Kraftstoffverbrauchs in (-)
8.13.13. Überprüfung bestanden (ja/nein)
8.14. Software und Angaben zum Nutzer
8.14.1. Version des Simulationsinstruments (X. X. X)
8.14.2. Datum und Uhrzeit der Simulation
Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG | Anhang XI |
1) In Anhang I wird die folgende Nummer 3.5.7 eingefügt:
3.5.7. Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400)
3.5.7.1. Lizenznummer des Simulationsinstruments:"
2) In Anhang III, Teil I a (Fahrzeuge der Klassen M und N) werden die folgenden Nummern 3.5.7 und 3.5.7.1 eingefügt:
3.5.7. Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400)
3.5.7.1. Lizenznummer des Simulationsinstruments:"
3) In Anhang IV wird Teil I wie folgt geändert:
a) Zeile 41a wird durch Folgendes ersetzt:
"41A | Emissionen (Euro VI) schwere Nutzfahrzeuge/Zugang zu Informationen | Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Verordnung (EU) Nr. 582/2011 |
X9 | X9 | X | X9 | X9 | X" |
b) Die folgende Zeile 41B wird eingefügt:
"41B | Lizenz des CO2-Simulationsinstruments (schwere Nutzfahrzeuge) | Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Verordnung (EU) 2017/2400, |
X16 | X" |
c) Die folgende Erläuterung 16 wird hinzugefügt:
"(16) Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von 7.500 kg."
4) Anhang IX wird wie folgt geändert:
a) In Teil 1 Muster B SEITE 2, FAHRZEUGKLASSE N2, wird die folgende Nummer 49 eingefügt:
"49. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers ..."
b) In Teil 1 Muster B SEITE 2, FAHRZEUGKLASSE N3, wird die folgende Nummer 49 eingefügt:
"49. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers ..."
5) In Anhang XV wird in Nummer 2 die folgende Zeile eingefügt:
"46B | Bestimmung des Rollwiderstands | Verordnung (EU) 2017/2400, ANHANG X" |
ENDE |
(Stand: 24.08.2022)
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