RL (EU) 2017/2397
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Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses für Mitglieder einer Decksmannschaft
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Berechtigungen
Artikel 7 Ausnahmen in Bezug auf nationale Binnenwasserstraßen, die nicht mit dem Wasserstraßennetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden sind
Artikel 8 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 9 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 10 Anerkennung
Kapitel 3
Ausstellung von Zeugnissen über Berufsqualifikationen
Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Berechtigungen für Schiffsführer
Artikel 11 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 12 Ausstellung und Gültigkeit von besonderen Berechtigungen für Schiffsführer
Artikel 13 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Berechtigungen für Schiffsführer
Artikel 14 Aussetzung und Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Berechtigungen für Schiffsführer
Abschnitt II
Administrative Zusammenarbeit
Artikel 15 Kooperation
Abschnitt III
Befähigungen
Artikel 16 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 17 Beurteilung der Befähigung
Artikel 18 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 19 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 20 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 21 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt IV
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 22 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 23 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4
Verwaltungsbestimmungen
Artikel 24 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 25 Register
Artikel 26 Zuständige Behörden
Artikel 27 Überwachung
Artikel 28 Evaluierung
Artikel 29 Prävention von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel 5
Schlussbestimmungen
Artikel 31 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 32 CESNI-Standards und delegierte Rechtsakte
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 CESNI-Standards und Durchführungsrechtsakte
Artikel 35 Überprüfung
Artikel 36 Schrittweise Einführung
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38 Übergangsbestimmungen
Artikel 39 Umsetzung
Artikel 40 Inkrafttreten
Artikel 41 Adressaten
Anhang I Mindestanforderungen in bezug auf alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. Qualifikationen von Mitgliedern einer Decksmannschaft auf dem Einstiegsniveau
1.1. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Decksleute1.2. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Auszubildende
2. Qualifikationen für Mitglieder einer Decksmannschaft auf der Betriebsebene
2.1. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Matrosen2.2. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Bootsmänner
2.3. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Steuerleute
3. Qualifikationen für Mitglieder einer Decksmannschaft auf der Führungsebene
3.1. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Schiffsführer (Schiffsführerpatente) Jeder Bewerber um ein Unionsbefähigungszeugnis muss3.2. Mindestanforderungen für besondere Berechtigungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer (Unionsschiffsführerpatente)
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Flüssigerdgas
3.2.4. Großverbände
4. Qualifikationen für besondere Tätigkeiten
4.1. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt4.2. Mindestanforderungen für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) Jeder Bewerber um das erste Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) muss
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. Grundlegende Befähigungsanforderungen auf der Betriebsebene
1.1. Navigation1.2. Betrieb des Fahrzeugs
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. Grundlegende Befähigungsanforderungen auf der Führungsebene
2.0. Aufsicht2.1. Navigation
2.2. Betrieb des Fahrzeugs
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit, Fahrgastrechte und Umweltschutz
3. Grundlegende Befähigungsanforderungen für besondere Berechtigungen
3.1. Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter3.2. Radarnavigation
4. Grundlegende Befähigungsanforderungen für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt4.2. Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG) Der Bewerber muss in der Lage sein,
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Anhang IV Anwendbare Anforderungen
Tabelle A