VO (EU) 2017/1939
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA
Artikel 3 Errichtung
Artikel 4 Aufgaben
Artikel 5 Grundprinzipien für die Tätigkeit
Artikel 6 Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht
Artikel 7 Berichterstattung
Kapitel III
Status, Aufbau und Organisation der EUStA
Abschnitt 1
Status und Aufbau der EUStA
Artikel 8 Aufbau der EUStA
Artikel 9 Das Kollegium
Artikel 10 Die Ständigen Kammern
Artikel 11 Der Europäische Generalstaatsanwalt und die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
Artikel 12 Die Europäischen Staatsanwälte
Artikel 13 Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte
Abschnitt 2
Ernennung und Entlassung der Mitglieder der EUStA
Artikel 14 Ernennung und Entlassung des Europäischen Generalstaatsanwalts
Artikel 15 Ernennung und Entlassung der Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
Artikel 16 Ernennung und Entlassung der Europäischen Staatsanwälte
Artikel 17 Ernennung und Entlassung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte
Artikel 18 Status des Verwaltungsdirektors
Artikel 19 Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors
Artikel 20 Vorläufige Verwaltungsregelungen der EUStA
Abschnitt 3
Geschäftsordnung der EUStA
Artikel 21 Geschäftsordnung der EUStA
Kapitel IV
Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA
Abschnitt 1
Zuständigkeit der EUStA
Artikel 22 Sachliche Zuständigkeit der EUStA
Artikel 23 Territoriale und personelle Zuständigkeit der EUStA
Abschnitt 2
Ausübung der Zuständigkeit der EUStA
Artikel 24 Meldung, Registrierung und Prüfung von Informationen
Artikel 25 Ausübung der Zuständigkeit der EUStA
Kapitel V
Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung
Abschnitt 1
Vorschriften für Ermittlungsverfahren
Artikel 26 Einleitung von Ermittlungsverfahren und Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der EUStA
Artikel 27 Evokationsrecht
Artikel 28 Führung der Ermittlungen
Artikel 29 Aufhebung von Vorrechten oder Befreiungen
Abschnitt 2
Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen
Artikel 30 Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen
Artikel 31 Grenzüberschreitende Ermittlungen
Artikel 32 Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen
Artikel 33 Festnahme im Ermittlungsverfahren und grenzüberschreitende Übergabe
Abschnitt 3
Regeln zur Strafverfolgung
Artikel 34 Verweisung und Übertragung von Verfahren an bzw. auf die nationalen Behörden
Artikel 35 Abschluss der Ermittlungen
Artikel 36 Strafverfolgung vor nationalen Gerichten
Artikel 37 Beweismittel
Artikel 38 Verwertung eingezogener Vermögenswerte
Abschnitt 4
Regeln für Alternativen zur Strafverfolgung
Artikel 39 Einstellung des Verfahrens
Abschnitt 5
Regeln zu vereinfachten Verfahren
Artikel 40 Vereinfachte Strafverfolgungsverfahren
Kapitel VI
Verfahrensgarantien
Artikel 41 Umfang der Rechte Verdächtiger oder Beschuldigter
Artikel 42 Gerichtliche Kontrolle
Kapitel VII
Informationsverarbeitung
Artikel 43 Zugang der EUSta zu Informationen
Artikel 44 Fallbearbeitungssystem
Artikel 45 Verfahrensakten der EUStA
Artikel 46 Zugriff auf das Fallbearbeitungssystem
Kapitel VIII
Datenschutz
Artikel 47 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 48 Verwaltungstechnische personenbezogene Daten
Artikel 49 Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
Artikel 50 Speicherfristen für operative personenbezogene Daten
Artikel 51 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
Artikel 52 Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
Artikel 53 Besondere Verarbeitungsbedingungen
Artikel 54 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
Artikel 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
Artikel 56 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 57 Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 58 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
Artikel 59 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 60 Einschränkung des Auskunftsrechts
Artikel 61 Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 62 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 63 Pflichten der EUStA
Artikel 64 Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 65 Auftragsverarbeiter
Artikel 66 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 67 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 68 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 69 Protokollierung im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung
Artikel 70 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 71 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 72 Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 73 Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
Artikel 74 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 75 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Artikel 76 Befugter Zugriff auf operative personenbezogene Daten innerhalb der EUStA
Artikel 77 Benennung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 78 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 79 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 80 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung operativer personenbezogener Daten
Artikel 81 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 82 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 83 Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 84 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
Artikel 85 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 86 Verschwiegenheitspflicht des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 87 Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden
Artikel 88 Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 89 Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel IX
Finanz- und Personalbestimmungen
Abschnitt 1
Finanzbestimmungen
Artikel 90 Finanzakteure
Artikel 91 Haushalt
Artikel 92 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 93 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 94 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 95 Finanzregelung
Abschnitt 2
Personalbestimmungen
Artikel 96 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 97 Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete
Artikel 98 Abgeordnete nationale Sachverständige und andere Bedienstete
Kapitel X
Bestimmungen über die Beziehungen der EUSta zu ihren Partnern
Artikel 99 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 100 Beziehungen zu Eurojust
Artikel 101 Beziehungen zum OLAF
Artikel 102 Beziehungen zu Europol
Artikel 103 Beziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Artikel 104 Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen
Artikel 105 Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUSta teilnehmen
Kapitel XI
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 106 Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen
Artikel 107 Sprachenregelung
Artikel 108 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Artikel 109 Transparenz
Artikel 110 OLAF und der Rechnungshof
Artikel 111 Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen und von Verschlusssachen
Artikel 112 Verwaltungsuntersuchungen
Artikel 113 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 114 Durchführungsvorschriften und Programmdokumente
Artikel 115 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 116 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 117 Mitteilungen
Artikel 118 Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUSta betreffen
Artikel 119 Überprüfungsklausel