VO (EU) 2017/891
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Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Titel II
Erzeugerorganisationen

Kapitel I
Anforderungen und Anerkennung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennungskriterien und andere Anforderungen

Artikel 3 Rechtlicher Status von Erzeugerorganisationen

Artikel 4 Erfasste Erzeugnisse

Artikel 5 Mindestanzahl von Mitgliedern

Artikel 6 Mindestdauer der Mitgliedschaft

Artikel 7 Strukturen und Tätigkeiten der Erzeugerorganisationen

Artikel 8 Wert bzw. Menge der vermarktbaren Erzeugung

Artikel 9 Mindestwert der vermarkteten Erzeugung

Artikel 10 Bereitstellung technischer Mittel

Artikel 11 Haupttätigkeiten der Erzeugerorganisationen

Artikel 12 Vermarktung von Erzeugnissen außerhalb der Erzeugerorganisation

Artikel 13 Auslagerung

Artikel 14 Länderübergreifende Erzeugerorganisationen

Artikel 15 Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen

Artikel 16 Mitgliedschaft von Nichterzeugern

Artikel 17 Demokratische Rechenschaftspflicht der Erzeugerorganisationen

Abschnitt 3
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Artikel 18 Auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen anwendbare Vorschriften für Erzeugerorganisationen

Artikel 19 Anerkennung von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Artikel 20 Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen in Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Artikel 21 Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Abschnitt 1
Wert der vermarkteten Erzeugung

Artikel 22 Berechnungsgrundlage

Artikel 23 Referenzzeitraum und Obergrenze für die finanzielle Unterstützung der Union

Artikel 24 Rechnungsführung

Abschnitt 2
Betriebsfonds

Artikel 25 Finanzierung der Betriebsfonds

Artikel 26 Mitteilung des voraussichtlichen Betrags

Abschnitt 3
Operationelle Programme

Artikel 27 Nationale Strategie

Artikel 28 Nationaler Rahmen für Umweltmaßnahmen

Artikel 29 Ergänzende Bestimmungen der Mitgliedstaaten

Artikel 30 Beziehung zu ländlicher Entwicklung, staatlichen Beihilfen und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 31 Förderfähigkeit von Aktionen im Rahmen operationeller Programme

Artikel 32 Operationelle Programme der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Artikel 33 Entscheidung

Artikel 34 Änderungen operationeller Programme

Abschnitt 4
Beihilfe

Artikel 35 Vorschusszahlungen

Artikel 36 Einstellung eines operationellen Programms und Aussetzung der Anerkennung

Kapitel III
Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisenprävention und Krisenmanagement

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 37 Wahl der Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen

Artikel 38 Kredite zur Finanzierung von Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen

Abschnitt 2
Investitionen zur effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen

Artikel 39 Investitionen im Zusammenhang mit der Mengensteuerung

Abschnitt 3
Finanzhilfen im Zusammenhang mit Risikofonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 40 Finanzhilfen im Zusammenhang mit Risikofonds auf Gegenseitigkeit

Abschnitt 4
Wiederbepflanzung von Obstplantagen infolge obligatorischer Rodung

Artikel 41 Wiederbepflanzung von Obstplantagen

Abschnitt 5
Marktrücknahmen

Artikel 42 Geltungsbereich

Artikel 43 Dreijahresdurchschnitt für Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung

Artikel 44 Vorherige Mitteilung der Marktrücknahmen

Artikel 45 Unterstützung

Artikel 46 Bestimmung der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse

Artikel 47 Verpflichtungen der Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen

Abschnitt 6
Ernte vor der Reifung und Nichternten

Artikel 48 Bedingungen für die Anwendung von Ernte vor der Reifung und Nichternten

Artikel 49 Pflichten der Mitgliedstaaten

Abschnitt 7
Ernteversicherung

Artikel 50 Ziele der Ernteversicherung

Artikel 51 Durchführung von Ernteversicherungsaktionen

Abschnitt 8
Unterstützung im Zusammenhang mit Coaching

Artikel 51a Durchführung von Coaching-Maßnahmen

Kapitel IV
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 52 Organisationsgrad der Erzeuger und Festlegung eines Gebiets

Artikel 53 Änderungen des operationellen Programms

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Mitteilungen und Berichte

Artikel 54 Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die Erzeugerorganisationen, die Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften

Artikel 55 Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse

Abschnitt 2
Überwachung und Bewertung der operationellen Programme und nationalen Strategien

Artikel 56 Gemeinsame Leistungsindikatoren

Artikel 57 Überwachungs- und Bewertungsverfahren bei operationellen Programmen

Artikel 58 Überwachungs- und Bewertungsverfahren bei der nationalen Strategie

Abschnitt 3
Verwaltungssanktionen

Artikel 59 Nichtbeachtung der Anerkennungskriterien

Artikel 60 Betrug

Artikel 61 Geldbußen bei nicht förderfähigen Beträgen

Artikel 62 Verwaltungssanktionen nach Kontrollen der ersten Stufe bei Marktrücknahmen

Artikel 63 Sonstige auf Erzeugerorganisationen im Zusammenhang mit Marktrücknahmen anwendbare Verwaltungssanktionen

Artikel 64 Auf die Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen anwendbare Verwaltungssanktionen

Artikel 65 Verwaltungssanktionen in Verbindung mit der Ernte vor der Reifung und dem Nichternten

Artikel 66 Verhinderung einer Kontrolle vor Ort

Artikel 67 Zahlung von wiedereingezogenen Beihilfebeträgen und Geldbußen

Kapitel VI
Ausdehnung von Vorschriften

Artikel 68 Bedingungen für die Ausdehnung von Vorschriften

Artikel 69 Nationale Vorschriften

Artikel 70 Mitteilung der Ausdehnung von Vorschriften und Mitteilung von Wirtschaftsbezirken

Artikel 71 Aufhebung der Ausdehnung von Vorschriften

Artikel 72 Käufer von am Baum verkauften Erzeugnissen

Titel III
Handel mit Drittländern - Einfuhrpreissystem

Artikel 73 Begriffsbestimmungen

Artikel 74 Mitteilung der Notierungen und Einfuhrmengen

Artikel 75 Zugrunde gelegter Einfuhrpreis

Titel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 76 Nationale Sanktionen

Artikel 77 Mitteilungen

Artikel 78 Mitteilung höherer Gewalt

Artikel 79 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

Artikel 80 Übergangsbestimmungen

Artikel 81 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Verarbeitungserzeugnisse gemäß Artikel 22 Absatz 2

Anhang II Liste der Aktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme gemäß Artikel 31 Absatz 1 nicht beihilfefähig sind

Anhang III Nichterschöpfende Liste der Aktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme gemäß Artikel 31 Absatz 1 beihilfefähig sind

Anhang IV Beihilfehöchstbeträge für Marktrücknahmen gemäß Artikel 45 Absatz 1

Anhang V Pflichtangaben für den Jahresbericht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 54 Buchstabe b

Teil A - Informationen für die Marktverwaltung

Teil B - Informationen für den Rechnungsabschluss

Anhang VI Preismitteilungen gemäß Artikel 55 Absatz 1

Anhang VII Erzeugnisliste für die Einfuhrpreisregelung gemäß Titel III

Teil A

Teil B