VO (EU) 2017/891
- Inhalt =>
Titel I
Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Titel II
Erzeugerorganisationen
Kapitel I
Anforderungen und Anerkennung
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anerkennungskriterien und andere Anforderungen
Artikel 3 Rechtlicher Status von Erzeugerorganisationen
Artikel 4 Erfasste Erzeugnisse
Artikel 5 Mindestanzahl von Mitgliedern
Artikel 6 Mindestdauer der Mitgliedschaft
Artikel 7 Strukturen und Tätigkeiten der Erzeugerorganisationen
Artikel 8 Wert bzw. Menge der vermarktbaren Erzeugung
Artikel 9 Mindestwert der vermarkteten Erzeugung
Artikel 10 Bereitstellung technischer Mittel
Artikel 11 Haupttätigkeiten der Erzeugerorganisationen
Artikel 12 Vermarktung von Erzeugnissen außerhalb der Erzeugerorganisation
Artikel 13 Auslagerung
Artikel 14 Länderübergreifende Erzeugerorganisationen
Artikel 15 Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen
Artikel 16 Mitgliedschaft von Nichterzeugern
Artikel 17 Demokratische Rechenschaftspflicht der Erzeugerorganisationen
Abschnitt 3
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Artikel 18 Auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen anwendbare Vorschriften für Erzeugerorganisationen
Artikel 19 Anerkennung von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Artikel 20 Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen in Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Artikel 21 Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme
Abschnitt 1
Wert der vermarkteten Erzeugung
Artikel 22 Berechnungsgrundlage
Artikel 23 Referenzzeitraum und Obergrenze für die finanzielle Unterstützung der Union
Artikel 24 Rechnungsführung
Abschnitt 2
Betriebsfonds
Artikel 25 Finanzierung der Betriebsfonds
Artikel 26 Mitteilung des voraussichtlichen Betrags
Abschnitt 3
Operationelle Programme
Artikel 27 Nationale Strategie
Artikel 28 Nationaler Rahmen für Umweltmaßnahmen
Artikel 29 Ergänzende Bestimmungen der Mitgliedstaaten
Artikel 30 Beziehung zu ländlicher Entwicklung, staatlichen Beihilfen und Absatzförderungsprogrammen
Artikel 31 Förderfähigkeit von Aktionen im Rahmen operationeller Programme
Artikel 32 Operationelle Programme der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Artikel 33 Entscheidung
Artikel 34 Änderungen operationeller Programme
Abschnitt 4
Beihilfe
Artikel 35 Vorschusszahlungen
Artikel 36 Einstellung eines operationellen Programms und Aussetzung der Anerkennung
Kapitel III
Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisenprävention und Krisenmanagement
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 37 Wahl der Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen
Artikel 38 Kredite zur Finanzierung von Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen
Abschnitt 2
Investitionen zur effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen
Artikel 39 Investitionen im Zusammenhang mit der Mengensteuerung
Abschnitt 3
Finanzhilfen im Zusammenhang mit Risikofonds auf Gegenseitigkeit
Artikel 40 Finanzhilfen im Zusammenhang mit Risikofonds auf Gegenseitigkeit
Abschnitt 4
Wiederbepflanzung von Obstplantagen infolge obligatorischer Rodung
Artikel 41 Wiederbepflanzung von Obstplantagen
Abschnitt 5
Marktrücknahmen
Artikel 42 Geltungsbereich
Artikel 43 Dreijahresdurchschnitt für Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung
Artikel 44 Vorherige Mitteilung der Marktrücknahmen
Artikel 45 Unterstützung
Artikel 46 Bestimmung der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse
Artikel 47 Verpflichtungen der Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen
Abschnitt 6
Ernte vor der Reifung und Nichternten
Artikel 48 Bedingungen für die Anwendung von Ernte vor der Reifung und Nichternten
Artikel 49 Pflichten der Mitgliedstaaten
Abschnitt 7
Ernteversicherung
Artikel 50 Ziele der Ernteversicherung
Artikel 51 Durchführung von Ernteversicherungsaktionen
Abschnitt 8
Unterstützung im Zusammenhang mit Coaching
Artikel 51a Durchführung von Coaching-Maßnahmen
Kapitel IV
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe
Artikel 52 Organisationsgrad der Erzeuger und Festlegung eines Gebiets
Artikel 53 Änderungen des operationellen Programms
Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Mitteilungen und Berichte
Artikel 54 Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die Erzeugerorganisationen, die Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
Artikel 55 Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse
Abschnitt 2
Überwachung und Bewertung der operationellen Programme und nationalen Strategien
Artikel 56 Gemeinsame Leistungsindikatoren
Artikel 57 Überwachungs- und Bewertungsverfahren bei operationellen Programmen
Artikel 58 Überwachungs- und Bewertungsverfahren bei der nationalen Strategie
Abschnitt 3
Verwaltungssanktionen
Artikel 59 Nichtbeachtung der Anerkennungskriterien
Artikel 60 Betrug
Artikel 61 Geldbußen bei nicht förderfähigen Beträgen
Artikel 62 Verwaltungssanktionen nach Kontrollen der ersten Stufe bei Marktrücknahmen
Artikel 63 Sonstige auf Erzeugerorganisationen im Zusammenhang mit Marktrücknahmen anwendbare Verwaltungssanktionen
Artikel 64 Auf die Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen anwendbare Verwaltungssanktionen
Artikel 65 Verwaltungssanktionen in Verbindung mit der Ernte vor der Reifung und dem Nichternten
Artikel 66 Verhinderung einer Kontrolle vor Ort
Artikel 67 Zahlung von wiedereingezogenen Beihilfebeträgen und Geldbußen
Kapitel VI
Ausdehnung von Vorschriften
Artikel 68 Bedingungen für die Ausdehnung von Vorschriften
Artikel 69 Nationale Vorschriften
Artikel 70 Mitteilung der Ausdehnung von Vorschriften und Mitteilung von Wirtschaftsbezirken
Artikel 71 Aufhebung der Ausdehnung von Vorschriften
Artikel 72 Käufer von am Baum verkauften Erzeugnissen
Titel III
Handel mit Drittländern - Einfuhrpreissystem
Artikel 73 Begriffsbestimmungen
Artikel 74 Mitteilung der Notierungen und Einfuhrmengen
Artikel 75 Zugrunde gelegter Einfuhrpreis
Titel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 76 Nationale Sanktionen
Artikel 77 Mitteilungen
Artikel 78 Mitteilung höherer Gewalt
Artikel 79 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
Artikel 80 Übergangsbestimmungen
Artikel 81 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Verarbeitungserzeugnisse gemäß Artikel 22 Absatz 2
Anhang II Liste der Aktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme gemäß Artikel 31 Absatz 1 nicht beihilfefähig sind
Anhang III Nichterschöpfende Liste der Aktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme gemäß Artikel 31 Absatz 1 beihilfefähig sind
Anhang IV Beihilfehöchstbeträge für Marktrücknahmen gemäß Artikel 45 Absatz 1
Anhang V Pflichtangaben für den Jahresbericht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 54 Buchstabe b
Teil A - Informationen für die Marktverwaltung
Teil B - Informationen für den Rechnungsabschluss
Anhang VI Preismitteilungen gemäß Artikel 55 Absatz 1
Anhang VII Erzeugnisliste für die Einfuhrpreisregelung gemäß Titel III